Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in alle Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften einbinden
| Vorlage: | 2019/0724 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 19.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0724 Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in alle Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften einbinden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 25 x Hauptausschuss 21.09.2021 20 X Gemeinderat 28.09.2021 16.1 x 1. Der Karlsruher Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlungen der städtischen Toch- tergesellschaften mit Aufsichtsrat bzw. Stiftungsrat, die nicht unter die Regelungen zur Un- ternehmensmitbestimmung fallen, an, eine vom Betriebsrat zu wählende Person als bera- tendes Mitglied für den Aufsichtsrat zu bestellen. 2. Sollten hierfür Änderungen einzelner Gesellschaftsverträge notwendig sein, werden diese durch Vorlage an den Gemeinderat zeitnah in die Wege geleitet. 3. Wenn einzelne städtische Gesellschaften derzeit keine Personalvertretung haben, wird das Antragsanliegen nach der Gründung einer solchen dort ebenfalls zeitnah umgesetzt. Die Aufsichtsräte kontrollieren nicht nur die Geschäftsführungen der Gesellschaften, sondern be- schließen auch wesentliche Zielsetzungen und Veränderungen der Gesellschaft sowie Angelegenhei- ten, die sich auf das Personal auswirken. Um hierüber fundiert entscheiden zu können, wäre es für die Aufsichtsratsmitglieder dienlich, auch auf die Expertise der Beschäftigten zurückgreifen zu kön- nen. Darüber hinaus hätten die Betriebsräte so die Möglichkeit, Themen in die Aufsichtsratsberatungen einzubringen, die aus Sicht der Beschäftigten wichtig sind. Diese Neuregelung betrifft nach unserer Kenntnis insbesondere die folgenden Unternehmen: - Volkswohnung GmbH und Volkswohnung Service GmbH - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH - Karlsruher Messe- und Kongress GmbH - Karlsruhe Tourismus GmbH - Karlsruhe Marketing und Event GmbH - Karlsruher Bädergesellschaft mbH Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 - Fächerbad GmbH - Karlsruher Fächer GmbH - Heimstiftung sowie möglicherweise weitere mehrheitlich städtische Gesellschaften mit Aufsichtsrat, die eigenes Personal beschäftigen. unterzeichnet von: Joschua Konrad Verena Anlauf Johannes Honné Aljoscha Löffler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0724 Dez. 4 Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in alle Aufsichts- räte städtischer Gesellschaften einbinden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 25 x Kurzfassung Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, Betriebsratsmitglieder in alle Aufsichtsräte städtischer Ge- sellschaften einzubinden. Damit soll in erster Linie erreicht werden, dass die Expertise der Be- schäftigten in die Entscheidungen des Aufsichtsrates einbezogen werden kann. Darüber hinaus soll den Betriebsräten die Möglichkeit eröffnet werden, Themen, die aus Sicht der Beschäftigten wichtig sind, in die Aufsichtsratsberatungen einzubringen. Diese Ziele können dadurch erreicht werden, dass der Aufsichtsrat die Expertise der Beschäftig- ten nach Bedarf über das Hinzuziehen von Mitgliedern des Betriebsrates zu bestimmten Tages- ordnungspunkten als Sachverständige oder Auskunftspersonen einholt. Für die Bestellung von beratenden Aufsichtsratsmitgliedern wäre bei einigen Gesellschaften bzw. Stiftungen eine Än- derung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung in einem sehr aufwändigen Verfahren er- forderlich. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, von der Bestellung von beratenden Aufsichts- ratsmitgliedern abzusehen und die Anträge abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, Betriebsratsmitglieder in alle Aufsichtsräte städtischer Ge- sellschaften einzubinden. Damit soll in erster Linie erreicht werden, dass die Expertise der Be- schäftigten in die Entscheidungen des Aufsichtsrates einbezogen werden kann. Darüber hinaus soll den Betriebsräten die Möglichkeit eröffnet werden, Themen, die aus Sicht der Beschäftigten wichtig sind, in die Aufsichtsratsberatungen einzubringen. Diesem Anliegen könnte grundsätzlich über verschiedene Alternativen entsprochen werden: - Bestellung eines Betriebsrates/einer Betriebsrätin zum beratenden Aufsichtsratsmitglied - Hinzuziehen von Mitgliedern des Betriebsrates zu bestimmten Tagesordnungspunkten als Sachverständige oder Auskunftspersonen Bei einem beratenden Aufsichtsratsmandat wäre – bei entsprechend vorhandener Regelung im Gesellschaftsvertrag - vom Betriebsrat eine Person zu benennen, die dann formell von der Ge- sellschafterversammlung zu bestellen wäre. Das Mandat wäre an eine bestimmte Person ge- bunden. Eine Vertretungsregelung ist in den Aufsichtsräten bzw. Stiftungsräten nicht gegeben. Die Einräumung eines beratenden Aufsichtsratsmandates hätte zur Folge, dass die bestellte Per- son bei allen Tagesordnungspunkten anwesend wäre. Eine Behandlung bestimmter Tagesord- nungspunkte, die beispielsweise die Geschäftsführung betreffen, wäre ohne Beteiligung des Betriebsrates nicht möglich. Bei einem alternativ denkbaren Hinzuziehen von Mitgliedern des Betriebsrates zu bestimmten Tagesordnungspunkten als Sachverständige oder Auskunftspersonen wäre auf Wunsch des Aufsichtsrates die Behandlung bestimmter Themen mit Beteiligung des Betriebsrates möglich. Die Einbindung bei Punkten, die das Personal direkt betreffen, kann - wie im Antrag gewünscht – erreicht werden. Hinzu kommt, dass in den städtischen Gesellschaften schon bisher eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelebt wird. Hierzu gehört auch ein regelmäßiger Austausch zwi- schen Geschäftsführung und Personalvertretung. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, von der Bestellung von beratenden Aufsichts- ratsmitgliedern abzusehen und die Expertise der Beschäftigten nach Bedarf über das Hinzuzie- hen von Mitgliedern des Betriebsrates zu bestimmten Tagesordnungspunkten als Sachverstän- dige oder Auskunftspersonen einzuholen. 1. Bestellung von Betriebsräten zu beratenden Mitgliedern von Aufsichtsräten Soweit nicht bereits aufgrund von Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung oder gesell- schaftsvertraglichen Regelungen Mitglieder des Betriebsrates in Aufsichtsräten städtischer Al- lein- oder Beteiligungsgesellschaften vertreten sind, wäre die Einräumung eines beratenden Mandats im Aufsichtsrat bei folgenden Gesellschaften gesellschaftsvertraglich grundsätzlich umsetzbar: VOLKSWOHNUNG GmbH VOLKSWOHNUNG Service GmbH AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Karlsruher Messe- und Kongress GmbH KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Bei diesen Gesellschaften ist sowohl ein Betriebsrat vorhanden als auch eine gesellschaftsver- tragliche Regelung zur Bestellung beratender Mitglieder in den Aufsichtsrat. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Änderung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen zur Einräumung von be- ratenden Aufsichtsratsmandaten Zudem ist bei der Fächerbad Karlsruhe GmbH und bei der Heimstiftung Karlsruhe ein Be- triebsrat vorhanden, es fehlt allerdings an der erforderlichen Regelung im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Stiftungssatzung. Damit wäre nach dem aktuellen Stand des Gesellschaftsvertrages bzw. der Stiftungssatzung die Einräumung eines beratenden Aufsichtsratsmandates bei der Fächerbad Karlsruhe GmbH und bei der Heimstiftung Karlsruhe nicht möglich. Bei der Heimstif- tung Karlsruhe wird einem Mitglied des Betriebsrates derzeit die Anwesenheit bei den Stiftungs- ratssitzungen ermöglicht. Da die Änderung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen einem aufwändigen Verfahren (Gremienbeschlüsse, Vorlage Regierungspräsidium, notarielle Beurkundung, Einträge in entspre- chende Register) unterliegt und mit Kosten verbunden ist, empfehlen wir davon abzusehen. Das Hinzuziehen eines Mitglieds des Betriebsrates als Sachverständiger oder Auskunftsperson wäre ohne Vertragsänderungen umsetzbar. 3. Angleichung an die Regelungen bei einer späteren Bildung von Betriebsräten Derzeit sind bei folgenden Gesellschaften keine Personalvertretungen vorhanden: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Karlsruher Fächer GmbH Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH (Personalvertretung über die Bäderbetriebe) Bei einer späteren Bildung einer Personalvertretung könnte entsprechend der Beschlussfassung nach Ziff. 1 die Regelung übernommen werden. Bei den drei zuerst genannten Gesellschaften ist die erforderliche gesellschaftsvertragliche Regelung vorhanden. Bei der KBG ist das nicht der Fall. Daher wäre für die Einräumung eines beratenden Aufsichts- ratsmandates eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der KBG erforderlich. Hierzu wird auf Ziff. 2 verwiesen. Das Hinzuziehen eines Mitglieds des Betriebsrates als Sachverständiger oder Auskunftsperson wäre bei allen Gesellschaften umsetzbar. Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 25 der Tagesordnung: Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertre- ter der Beschäftigten in alle Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften einbinden Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0724 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0924 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2019/0931 Beschluss: Verwiesen in den Hauptausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 und die Änderungsanträge zur Behandlung auf. In der Gesamtbetrachtung ist es sehr differenziert zu sehen. Hierzu habe ich einen dreiseitigen Zettel, wie ich denn die einzelnen Ziffern der verschiede- nen Anträge am Ende alle zur Abstimmung stellen soll. Ich würde Ihnen dringend empfeh- len, dass wir das nach der Diskussion zur Vorberatung in den Hauptausschuss nehmen, damit wir uns dann genau über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilkonzep- ten verständigen können. Da der nächste Gemeinderat schon Ende Oktober ist, ist es jetzt auch keine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Meine Bitte wäre, dass Sie sich dem anschließen können. Möchten wir darüber diskutieren oder wollen wir es gleich ver- tagen? Wir können es auch gleich in den Hauptausschuss verschieben, da kann man gleich alles differenziert betrachten. In Ordnung, wir verzichten auf die Debatte, wenn sie nicht unbedingt verlangt wird. – 2 – Stadträtin Binder (DIE LINKE:): Ich würde dieses Thema durchaus auch gerne im Perso- nalausschuss beraten. Der Vorsitzende: Der Personalausschuss passt nicht, weil es hier um unsere Unternehmen geht. Vielleicht klären Sie das mit den Antragstellern. Ich würde jetzt den Hauptausschuss vorschlagen, weil das der zügigste Weg ist, um wieder in den Gemeinderat zu kommen. Da müssen wir mal ein bisschen abchecken, was Sie sich vorstellen können und was nicht. Wenn Sie dann im Hauptausschuss der Meinung sind, man müsste noch mal in den Perso- nalausschuss gehen, kann man auch dort noch mal ein Votum finden. In Ordnung, Sie sind damit einverstanden, dann können wir Tagesordnungspunkt 25 gleich in den Hauptausschuss vertagen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2019