Trinkbrunnen in der Stadt einrichten und sichtbar machen

Vorlage: 2019/0716
Art: Antrag
Datum: 15.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg, Oberreut, Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0716 Trinkbrunnen in der Stadt einrichten und sichtbar machen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 24 x 1. Die Stadt möge ein Konzept zur Errichtung und dem Betrieb von gut sichtbaren, erkennbaren und für alle Menschen gut erreichbaren Trinkbrunnen in den Zentren der Stadt (A-, B- und C-Zentren) entwickeln. 2. Die bereits bestehenden Trinkwasserbrunnen werden gut erkennbar als solche gekennzeichnet. Die Verfügbarkeit von Trinkwasser war über Jahrhunderte ein öffentliches Gut. Die Bereitstel- lung von frei verfügbarem Trinkwasser in der Stadt knüpft an diese Tradition an. Gerade mit den immer mehr auftretenden Hitzewellen in den Sommern ist es unbedingt notwendig und sinnvoll, ausreichend zu trinken. Das Vorhandensein von Trinkbrunnen macht es allen Men- schen möglich, ihren Durst in der warmen Jahreszeit einfach, ohne Kosten und ohne die Verur- sachung von Abfall zu stillen. Die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser an öffentlich zugänglichen Plätzen ist dabei auch ein Mittel, um Personen aus allen sozialen Schichten eine Teilhabe am Leben an der Stadt zu ermöglichen. Den Durst unterwegs in der Stadt löschen zu können, darf keine Frage von verfügbarem Einkommen sein. Trinkbrunnen sollten zudem so gestaltet sein, dass sowohl Kin- der, die sich bereits ohne Eltern in der Stadt bewegen – also ungefähr ab acht Jahren – als auch ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ohne Schwierigkeiten dort trinken oder ein Gefäß füllen können. Darüber hinaus erhöhen Trinkbrunnen die Aufenthaltsqualität in den Zentren der Städte und können dazu beitragen, mehr Besucher*innen in die Zentren der Stadt anzuziehen. In den Medien (z.B. Zeitmagazin 10/2019, 27.2.2019) wird darüber berichtet, dass mehr und mehr deutsche Städte Trinkbrunnen als Teil der öffentlichen Versorgung begreifen und das An- gebot an solchen Trinkbrunnen ausweiten. Bereits 2018 haben die GRÜNEN die Unterstützung der Initiative „Refill Deutschland“ gefordert (siehe https://web5.karlsruhe.de/Gemeinderat/Gruene-Fraktion/antraege/2018/0619at02.htm). Hier bieten die Gewerbetreibende (Geschäfte, Gastronomiebetriebe usw.), aber auch öffentliche Institutionen an, Trinkflaschen kostenlos aufzufüllen. Die Refill Initiative und ein Angebot an Trinkbrunnen ergänzen einander, können sich in ihrer Funktion aber nicht ersetzen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Refill-Anbieter*innen steht deren Angebot nicht zur Verfügung. Trink- brunnen dagegen müssen in der kalten Jahreszeit aus Gründen der Frostsicherheit außer Betrieb genommen werden. Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtwerke Karlsruhe weisen in einer App „Trinkwasser finden“ (siehe https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/kundenservice/apps/app-trinkwasser.php) Trinkbrun- nen in der Stadt Karlsruhe aus. Danach sind in Durlach zwölf Trinkbrunnen, in der Innenstadt dagegen nur sieben Trinkbrunnen zu finden. In manchen Stadtteilen sind dagegen überhaupt keine Trinkbrunnen ausgewiesen (z.B. Mühlburg, Südweststadt, Südstadt). Ein flächendecken- des Angebot, das eine einfache Erreichbarkeit gewährleistet, besteht damit nicht. Zudem ist bei vielen Brunnen nicht einfach erkennbar, dass es sich um Trinkbrunnen handelt. Das bereits vor- handene Angebot erfährt damit nicht die Nutzung, die es haben könnte. In der Stellungnahme der Stadt aus dem Jahr 2018 auf den Antrag der Grünen zur Refill-Initiative verweist die Stadt- verwaltung auf mögliche Haftungsrisiken in Hinblick auf hygienische Mängel. Die Empfehlung der Brunnen zur Trinkwasserentnahme sei angesichts der geltenden Trinkwasserverordnung jedoch in rechtlicher Hinsicht als problematisch anzusehen. Angesichts der hohen Bedeutung von einfach verfügbarem Trinkwasser ist eine nachvollziehbar begründete Abwägung erstre- benswert, aus der hervorgeht, in wie weit die rechtlichen Risiken tatsächlich überwiegen. Die Berliner Wasserbetriebe bewerben ihre Trinkbrunnen klar auf ihrer Website. Der abgebildete Trinkbrunnen ist bereits durch sein Design klar als solcher zu erkennen (siehe Anlage 2). Da die Stadtwerke Karlsruhe die bestehenden Trinkwasserbrunnen in Karlsruhe in ihrer App benennen, sollte davon auszugehen sein, dass der Ausweisung als Trinkbrunnen keine unüberwindbaren haftungsrechtlichen Risiken entgegenstehen. unterzeichnet von: Zoe Mayer Dr. Clemens Cremer Verena Anlauf Renate Rastätter Jorinda Fahringer Niko Riebel Dr. Iris Sardarabady Aljoscha Löffler

  • Stellungnahme TOP 24
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0716 Dez. 5/Dez. 4 Trinkbrunnen in der Stadt einrichten und sichtbar machen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 24 x Kurzfassung Die Stadt wird das Aufstellen von weiteren Trinkwasserspendern und die Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen prüfen. Dafür ist zunächst die Erstellung eines Gesamtkonzeptes erforder- lich, das vom Gartenbauamt unter Einbindung der erforderlichen Akteure erarbeitet werden soll. Auf dieser Basis können die notwendigen Rahmenbedingungen und die zugehörigen Kos- ten transparent und möglichst konkret dargestellt werden. Die bestehenden öffentlichen Trink- wasserbrunnen wird das Gartenbauamt nach der Erstellung einer Risikoanalyse für alle öffentli- chen Brunnen mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Kosten derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit SWK GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Brunnen spielen im Stadtbild von Karlsruhe eine zentrale Rolle. Zum einen sind sie als gestalteri- sches Element im Stadtbild eine Landmarke für die Identifikation mit den jeweiligen Stadtteilen und Plätzen und sorgen für eine Verbesserung des lokalen Kleinklimas. Zum anderen sind sie sowohl historisch als auch aktuell eine Möglichkeit für die Bevölkerung, Trinkwasser im öffentli- chen Raum zu genießen. Dies wird unter dem Aspekt des Klimawandels mit einer zunehmen- den Zahl von Hitzetagen, zukünftig immer größere Bedeutung bekommen. In Karlsruhe existieren über 200 Brunnen, davon obliegen rund 130 Brunnen der Betreuung der Stadt. 31 öffentliche Brunnen eignen sich aufgrund ihres Anschlusses und ihrer Bauart als Trinkbrunnen, aus denen direkt getrunken bzw. Trinkwasser in eine mitgebrachte Flasche abge- füllt werden kann. Neben den Brunnen im öffentlichen Raum gibt es in Karlsruhe 7 Trinkwasserspender in öffentli- chen Gebäuden (z. B. in Rathäusern), die – zumindest während der üblichen Geschäftszeiten – frei zugänglich sind. Sowohl die Trinkwasserspender in den öffentlichen Gebäuden sowie die Brunnen, die sich zum Trinken bzw. Befüllen von Trinkflaschen eignen, sind in der Trinkwasser-App („Trinkwasser Karlsruhe“) der Stadtwerke Karlsruhe aufgeführt. Im Vergleich zu anderen Großstädten zeigt sich, dass Karlsruhe grundsätzlich eine recht gute Ausstattung mit Brunnen, die als Trinkbrunnen genutzt werden können, hat. Es existieren keine technischen Vorgaben darüber, ob bzw. wie viele öffentliche Trinkbrunnen in einer Stadt vor- handen sein müssen. Die Bandbreite der Anzahl an Trinkbrunnen in verschiedenen deutschen Städten ist groß. Nur wenige Städte betreiben eine größere Anzahl an Trinkbrunnen. Beispielsweise hat sich Berlin bis Ende 2019 zum Ziel gesetzt, zusätzlich zu den 45 Trinkbrunnen, die bereits Anfang 2018 in Betrieb waren, 100 weitere Trinkbrunnen und Wasserspender zu errichten, während es in den allermeisten Städten höchstens eine einstellige Anzahl an Trinkbrunnen bzw. überhaupt keine öffentlichen Trinkbrunnen gibt. Z. B. betreibt Hamburg Wasser „nur“ 5 öffentliche Trinkbrun- nen. Bei den Kosten für die Beschaffung und die Errichtung eines Trinkbrunnens ist von mindestens 25.000 Euro auszugehen – abhängig v.a. davon, wie umfangreich sich die Tiefbauarbeiten für den Trinkwasseranschluss bzw. für den Kanalanschluss gestalten (Voraussetzung für die Errich- tung eines Trinkbrunnens ist das Vorhandensein einer Trinkwasserleitung sowie einer Abwasser- leitung in unmittelbarer Nähe). Bei künstlerisch gestalteten Brunnen können die Kosten ohne weiteres um das ca. 5- bis 10- fache höher liegen. Die laufenden Kosten für die jährliche Inbetriebnahme im Frühjahr bzw. Außerbetriebnahme im Herbst sowie regelmäßige Inspektionen/Reinigungen liegen geschätzt zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Jahr (abhängig v. a. davon, wie häufig der Brunnen inspiziert bzw. gereinigt werden muss). Zusätzlich dazu fallen die Kosten für das Trinkwasser und für die Einleitung des Wassers in die Kanalisation an. Bei einem Trinkwasserpreis von 2,35 Euro/m³ und Abwassergebühren (Schmutzwasser) von 1,45 Euro/m³ sind dies bei einem Dauerläufer (bei angenommenen 2 L/min über einen Zeitraum von 8 Monaten) ca. 2.700 Euro pro Jahr. Bei der Neuerrichtung von öffentlichen Trinkbrunnen ist darauf zu achten, dass sie barrierefrei für jeden zugänglich sind, sowohl zum Trinken als auch zum Befüllen von Trinkflaschen geeig- net sind und möglichst so gestaltet sind, dass sie nicht als Mülleimer/Aschenbecher missbraucht werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zur Einhaltung trinkwasserhygienischer Vorgaben ist ein – zumindest tagsüber - ständig laufen- der Wasserstrahl („Dauerläufer“) vorteilhaft. Ist dies nicht gegeben, müssen zur Einhaltung die- ser Vorgaben regelmäßig automatische Spülungen erfolgen. Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung ist der „Unternehmer oder sonstige Inhaber“ der Trinkwasserinstallation – darunter fällt auch ein Trinkbrunnen im öffentlichen Raum – für die Einhaltung der Wasserqualität verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Betreiber der Trink- brunnen jederzeit eine einwandfreie Trinkwasserqualität gewährleisten müssen und beim Bau und Betrieb die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Da die Trinkbrun- nen nicht rund um die Uhr überwacht werden können und es nicht auszuschließen ist, dass z. B. der Wasserauslauf (mutwillig) verunreinigt wird, entsteht hier ein gewisses Haftungsrisiko, das noch nicht abschließend geklärt ist. Derzeit müssen sich Städte bzw. Wasserversorger, die den Ausbau von Trinkbrunnen fördern möchten, mit der Frage der Untersuchungshäufigkeit bzw. der Wartungs- und Reinigungshäu- figkeit von Trinkbrunnen auseinandersetzen. Da es dazu bislang keine einheitliche Vorgehens- weise bei den Gesundheitsämtern gibt, wird z. B. in Rheinland-Pfalz momentan ein Leitfaden erarbeitet, um zu einem landesweit einheitlichen Vorgehen der Gesundheitsämter bei der Hygi- ene-Überwachung bei öffentlichen Trinkbrunnen zu kommen. Auch in anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene werden diese Fragen intensiv diskutiert. Das Gesundheitsamt Karlsruhe verlangt derzeit keine gesonderten Untersuchungen an den Trinkbrunnen durchzuführen, da bereits das Trinkwasser im Verteilungsnetz regelmäßig unter- sucht wird. In der Trinkwasser-App wird zusätzlich darauf hingewiesen, das Trinkwasser direkt aus dem Auslaufstrahl zu zapfen und sich vorher zu vergewissern, dass der Auslauf sauber und ohne Auffälligkeiten ist. Neben dem Errichten von Trinkbrunnen gibt es weitere Möglichkeiten der Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum, wie z. B. das Aufstellen von weiteren leitungsgebundenen Trinkwasserspendern in Gebäuden, die der Öffentlichkeit gut zugänglich sind (z. B. in größeren Einkaufszentren). Als Beispiel ist hier die Trinkwasserbar der Stadtwerke zu nennen. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 2.000 Euro pro Jahr zuzüglich des benötigten CO 2 . Darüber hinaus finden derzeit verschiedene Initiativen statt, deren Ziel es ist, zunächst einmal das Bewusstsein zu fördern, dass das Trinkwasser aus der Leitung bedenkenlos getrunken wer- den kann. Dies ist leider – trotz der vielen positiven Aussagen zum Leitungswasser z. B. von der Stiftung Warentest oder des Umweltbundesamtes – für viele Menschen noch immer nicht selbstverständlich. Aktuell startet in Karlsruhe Ost das Projekt „Wasserwende“ des Bundesminis- teriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das die Aufklärung der Bevölkerung über die zahlreichen Vorteile von Leitungswasser zum Ziel hat und auch von der Stadt Karlsruhe sowie den Stadtwerken Karlsruhe unterstützt wird. In Karlsruhe werden auch regelmäßig Schulen von den Stadtwerken mit Trinkwasserspendern ausgestattet, was neben der kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser für die Schülerinnen und Schüler auch den Nebeneffekt hat, dass das Trinken von Leitungswasser bereits für die Kin- der zur Selbstverständlichkeit wird. Bereits das verstärkte Bewusstsein für das Trinken von Leitungswasser hat den Effekt, weniger Plastikmüll durch leere Getränkeflaschen zu verursachen, indem z. B. eine mit Leitungswasser gefüllte Trinkflasche zuhause abgefüllt und mitgenommen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte das weitere Aufstellen von Trinkbrunnen bzw. Trinkwasser- spendern geprüft werden. Dafür ist die Erstellung eines Konzeptes notwendig. Unter Berücksichtigung der - Auswahl der Trinkbrunnen, - leitungstechnischen Randbedingungen, - bedarfsorientierten Festlegung der Standorte und - des Wartungs- und Reinigungsaufwandes. Auf dieser Grundlage können dann die Kosten transparent dargestellt werden. Das Gartenbauamt konzeptioniert derzeit die Kennzeichnung von für die Trinkwasserentnahme geeigneten öffentlichen Wasserspielen und Brunnen. Sobald das Konzept fertig erarbeitet ist, insbesondere die hierfür erforderlichen Risikoanalysen abgeschlossen sind, soll mit der Umset- zung begonnen werden.

  • Protokoll TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 24 der Tagesordnung: Trinkbrunnen in der Stadt einrichten und sichtbar machen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0716 dazu: Bierbrunnen in Karlsruhe Ergänzungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2019/0915 Konzept zur Einrichtung von Trinkbrunnen an Bahn- und Bushaltestellen Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0923 Beschluss: Weiterbehandlung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Ob die Frage noch zu stellen ist, sind Trinkbrunnen not- wendig, brauchen wir nicht zu diskutieren. Wir hatten den zweiten Hitzesommer in Folge in Karlsruhe. Das macht uns allen deutlich, gut verfügbares Trinkwasser in der Öffentlich- keit ist absolut notwendig und sollte deswegen auch bereitgestellt werden. Ich glaube, es ist aber nicht nur aus der Gesundheitsvorsorge und aus dem Bereitstellen eines angeneh- men Lebensumfeldes wichtig, dass wir das tun, sondern wir sind auch der Überzeugung dass es ein Angebot ist, das sich an alle richtet, unabhängig vom Ansehen der Person, dass es ein Teil ist, das Teilhabe für alle ermöglicht und deswegen vorhanden sein sollte. Natür- – 2 – lich sind bei Trinkbrunnen viele Details zu beachten. Deswegen haben wir auch einen Prü- fungsantrag gestellt. Wir freuen uns sehr, dass die Stadt zugesagt hat, ein Konzept erstel- len und dann auch mit der Umsetzung beginnen zu wollen, wenn sie dieses Konzept hat. Wir freuen uns auch, dass die vorhandenen Trinkbrunnen nach Prüfung der Einschränkung, die es vielleicht gibt aus hygienischen Grundsätzen, dann auch besser gekennzeichnet werden sollen. Das einzige Wasser, das ich jetzt noch in diesen Wein gießen möchte: Uns fehlt ein wenig der Zeithorizont. Da möchten wir darum bitten, dass Sie uns sagen, bis wann Sie das ma- chen wollen, dass das nicht auf die lange Bank geschoben wird. Andererseits sehen wir natürlich auch, dass vieles anderes anliegt, der Waldnotstand usw. Da landet wahrschein- lich vieles beim Umweltamt. Aber nichtsdestotrotz, wir wollen einen Zeithorizont. Ich freue mich dann sehr, wenn es soweit ist und die ersten Trinkbrunnen eingeweiht werden, mit Ihnen zusammen Karlsruher Wasser zu trinken. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Die Brunnen unserer Stadt Karlsruhe liegen uns als CDU- Fraktion schon seit Jahren am Herzen. Sie wissen, wir haben in der vergangenen Periode so manche Debatte geführt und manchen Antrag gestellt, unsere Brunnen zu sanieren, den Sanierungsstau bei den defekten Brunnen zu beheben, auch in einem gewissen zeitlich überschaubaren Rahmen, und auch neue Brunnen zu errichten. Die Aspekte waren teils Erhalt von wertvollen Kulturgütern, aber auch die Frage, Trinkwasserbrunnen zu schaffen, hat uns beschäftigt. Wir hatten im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen einmal gefragt, ob es nicht möglich wäre. Damals war die Antwort der Verwaltung – ich muss das heute auch etwas kritisch sagen – recht knapp formuliert. Es hieß einfach, das Risiko von Verun- reinigung ist zu hoch, man könne das nicht übernehmen. Umso mehr begrüßen wir es jetzt, dass die Verwaltung hier doch die Möglichkeit sieht, zumindest einmal zu prüfen, ein Gesamtkonzept zu erstellen. Selbstverständlich sind natür- lich alle Möglichkeiten einzubeziehen, die Risiken von Verunreinigungen aber auch Verun- reinigungen durch unbefugte Dritte zu verhindern. Wenn wir den Menschen Wasser zur Verfügung stellen, dann muss es natürlich sauber und den Hygienevorschriften entspre- chen. Auch da würden wir uns wünschen, wenn der zeitliche Rahmen dieses Konzeptes etwas griffiger gefasst wäre. Wir warten immer noch und haken permanent nach, wenn es um die Instandsetzungsmaßnahmen der Brunnen geht. Wir freuen uns, wenn die Sache vorankommt. Stadträtin Uysal (SPD): Lieber Kollege Dr. Cremer, dieser Antrag ist eine gute Ergänzung zu den Refill-Stationen. Wir haben damals schon betont, dass wir diesen Antrag zu den Refill-Stationen sehr begrüßen. Auch heute begrüßen wir diese Trinkbrunnen. Die Antwort der Verwaltung zeigt, dass die Bereitschaft da ist, und dass Sie sich der Sache annehmen und ein Gesamtkonzept erstellen werden. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, dass das Angebot von Trinkbrunnen, aber auch Refill-Stationen flächendeckend und der Zugang für alle Menschen gegeben ist. Wir finden es interessant, dass die Stadt Berlin ganz klare Ziele gesetzt hat und wünschen uns für Karlsruhe, dass wir hier auch ganz klare Ziele set- zen, weil die Verfügbarkeit von Trinkwasser ein öffentliches Gut ist. In vielen anderen Län- dern ist es selbstverständlich, im öffentlichen Raum kostenloses Wasser zu bekommen. Warum nicht in Karlsruhe? – 3 – Wir bedanken uns für diesen Antrag. Vor allem ist er auch eine schöne Ergänzung zum Hitzeplan. Wir sind dann auf das Gesamtkonzept in naher Zukunft gespannt und verstehen auch den Antrag der Linken als guten Impuls für das Gesamtkonzept. Hier sollten auf jeden Fall Bus- und Bahnhaltestellen im Fokus sein, die sehr stark frequentiert sind. Stadtrat Braun (KAL/Die PARTEI): Wir begrüßen den Antrag der GRÜNEN, denn jeder weiß, wie wichtig es ist, viel zu trinken, gerade in Sommern, die immer trockener und hei- ßer werden. Das kostenfrei und zentral anzubieten, muss noch selbstverständlicher in Karlsruhe werden. Es geht um Erfrischungen. Doch fragen Sie den Deutschen einmal, wel- ches Getränk er für das Erfrischendste hält. Ich weiß, die Topantwort wird nicht Wasser sein. Daher schlagen wir ergänzend vor, auch die Errichtung von mit köstlichem Bier aus der Region befüllten Brunnen zu errichten. Zur Frage der Bierauswahl schlage ich hiermit die Errichtung eines Expertengremiums vor. Denn Bier bietet einen außerordentlich positi- ven Einfluss auf den menschlichen Organismus. (Stadtrat Ehlgötz/CDU: Das wird langsam lächerlich!) Das können Sie in meiner wissenschaftlichen Antragsbegründung nachlesen. Ich fasse es aber gerne für Sie zusammen. Bier ist gesund. Den Bürgern wieder einmal etwas zurück zugeben, meine Damen und Herren, da kann niemand dagegen sein. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Den Ausführungen von Herrn Dr. Cremer können wir uns von der AfD nur voll anschließen. Vielen Dank dafür. Ich selber war diesen Sommer auch unterwegs hier in Karlsruhe, beim Joggen und habe dann festgestellt, dass es zum Glück auch schon einige Brunnen gibt, von denen viele gar nicht wissen. Stellen, wo man frisches Trinkwasser bekommt. Ich finde, dass sie in der App, die hier genannt wird, mit aufgeführt werden sollte. Und zwar sind das unsere Friedhöfe. Auf jedem Friedhof gibt es sehr viele Stellen, wo frisches Trinkwasser gezapft werden kann. Dort kann man sich dann auch sehr gut erfrischen. Wir haben gerade entlang der Alb, wo viele Leute Freizeitbetätigungen, Sport betreiben und Trinkbedarf besteht, etliche Friedhöfe, die man in dieser App auch ausweisen könnte. Insofern möchte ich den Antrag unterstützen und diese Idee der Stadtverwaltung mit auf den Weg geben. Stadtrat Bimmerle (Die LINKE.): Vielen Dank an die GRÜNEN für diesen guten Antrag. Ich saß gerade bei der Antragserstellung dabei und dachte, jetzt kann ich mir die Arbeit sparen, fand aber wichtig, dass wir die Busse und Bahnen hinzufügen. Aus zwei Gründen: Jeder, der statt des SUV auch einmal den öffentlichen Nahverkehr nutzt, weiß, dass es durchaus Herausforderungen gibt, klimatisch in Bus und Bahn die notwendig guten Bedin- gungen herzustellen. Gerade bei Umstiegszeiten haben wir enorme Hitzeprobleme, weil viele Menschen, die aussteigen, mit sehr starken Temperaturschwankungen konfrontiert werden, weshalb es notwendig ist, auch die dementsprechende Erfrischung direkt an den Haltstellen zu besorgen und nicht ein paar Meter weg. Denn die nächste Bahn kommt we- nige Minuten später. Der Weg könnte schon dazu führen, dass man die nächste Bahn ver- passen würde. Der zweite Grund ist, dass die Busse und Bahnen eine gute Orientierungsmöglichkeit für die Bevölkerung geben würden. Dann müsste man nicht in einer App nachschauen, wo es – 4 – die nächste Wasserstelle gibt, sondern weiß, man könnte direkt dorthin gehen und hat seine Wasserversorgung. Es würde auch dazu führen, dass wir nicht nur im innerstädti- schen Bereich eine Versorgung haben, sondern auch in den Vororten. Denn es ist letztend- lich egal, ob wir Oberreut stehen oder in der Innenstadt. Wir brauchen überall Wasser und auch haltestellennah für die Bevölkerung. Stadtrat Wenzel (FW): Das Thema Wasserbrunnen war eine der ersten Anfragen, die ich in diesem Haus gestellt habe. Damals zusammen mit der Bautätigkeit der Kombilösung. Die Antwort der Verwaltung war wie folgt: Wenn die Kombilösung dann einmal da ist, wird es in den Toiletten und in den Bereichen Trinkwasserstellen geben. Wir planen das ein und wir können uns auch vorstellen, Trinkbrunnen wie in südeuropäischen Ländern anzubieten, wenn Bedarf ist. Das Thema hatte ich ganz vergessen. Ich freue mich deshalb über den Antrag, den ich auch unterstütze. Dass ein Trinkbrunnen auch sehr dekorativ sein kann, zeigt unser Brun- nen an der Haltestelle in Durlach am Schloss. Man kann es mit schönen stilistischen Ele- menten schaffen. Ich hoffe, es gibt tatsächlich einen Zeithorizont. Wir stehen mit allem d‘accord. Was ich noch fragen wollte, ich bin kein Spaßverderber. Aber einen Antrag, Bier öffentlich zu machen, machen wir da nicht irgendetwas verkehrt? Denn es gibt doch eine Altersgren- ze. Aber, wie gesagt, ich wollte das nur ansprechen, weil ich denke, es wird dann natürlich alkoholfreies Bier sein. Der Vorsitzende: Es ist jetzt mehrfach nach dem Konzept gefragt worden. Mein Vor- schlag wäre, dass wir das in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verweisen. Sie haben grundsätzlich unserer Strategie zugestimmt. Wir müssen uns noch einmal verständi- gen, wo wollen Sie Trinkwasserspender, wo Trinkwasserbrunnen und wo aufbauend auf der bestehenden Struktur. Denn es gibt durchaus Trinkwasserbrunnen und auch nicht nur an Friedhöfen. Ich möchte jetzt nicht alle Jogger auf die Friedhöfe schicken, sondern da müssen wir auch an anderen Stellen noch schauen, dass die etwas zu Trinken bekommen. So würden wir dann verfahren. Aber grundsätzlich spüre ich schon einmal eine positive Resonanz. Es geht jetzt um die Umsetzung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2019