Baggerseen - eine ungenutzte Möglichkeit für Badespaß
| Vorlage: | 2019/0709 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0709 Baggerseen - eine ungenutze Möglichkeit für Badespaß Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 40 x Welche Baggerseen im Karlsruher Stadtgebiet kann die Stadtverwaltung ähnlich dem Grötzinger Badesee für den Badebetrieb empfehlen? Begründung: Die aufkommende Hitzewelle in Kombination mit immer trockener werdender Flora ist für viele Menschen in Karlsruhe und im Rheingraben eine große Belastung. In Anbetracht dieser Proble- matik und um eine angenehme Badeerfahrung zu erleichtern, könnte auch an weiteren Bagger- seen ein Badebetrieb eröffnet werden, ganz nach dem Vorbild des Grötzinger Baggersees. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Irene Moser
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0709 Dez. 1 Baggerseen - eine ungenutzte Möglichkeit für Badespaß Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.09.2019 40 x Derzeit gilt die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über das Baden vom 15. Mai 1979 (Amts- blatt vom 25. Mai 1979), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2015 (Amtsblatt vom 22. Mai 2015). Nach § 1 der Verordnung ist das Baden in Baggerseen und in öffentlichen Ge- wässern verboten. Ausgenommen ist das Baden im Grötzinger Baggersee im Rahmen der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees Grötzingen vom 19. Mai 2015. I. Diese Verordnung in Gänze oder in Teilen aufzuheben ist aus Sicht der Verwaltung nur dann sinnvoll, wenn die infrage kommenden Gewässer hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit und sonstigen Anforderungen als geeignet eingeschätzt werden können. Hierfür wäre es erforderlich, eine Gesamtkonzeption für die Karlsruher Baggerseen zu erarbeiten, die alle gewünschten Nutzun- gen an den Gewässern angemessen berücksichtigt. Hier wären zahlreiche Aspekte zu berück- sichtigen: 1) Naturschutzrechtliche Belange Zunächst wäre zu untersuchen, welche Seen überhaupt grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Manche Seen sind nicht nur vom allgemeinen Badeverbot betroffen, sondern auch von ausdrücklichen Regelungen in Naturschutzgebietsverordnungen. Dies betrifft den Knielinger See, den Erlachsee und den Kleinen Bodensee. Für einige Gewässer außerhalb des Anwen- dungsbereichs der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) liegen keine aktuellen Bestandsdaten bezüglich der ökologischen Wertigkeit vor, sodass hier teilweise noch natur- schutzfachliche Untersuchungen erfolgen müssten. Darüber hinaus wäre zu beachten, dass naturschutzrechtliche oder – fachliche Belange auch gegebenenfalls nur einen teilweisen Bade- betrieb zulassen könnten. 2) Verkehrssicherungspflichten Bei den Seen, die möglicherweise in Betracht kommen könnten, müsste eine Untersuchung über die Standsicherheit der Ufer erfolgen. Insbesondere durch den Abbau von Sand und Kies kann es im Laufe der Jahre zu einem Böschungswinkel kommen, der auf Dauer nicht standfest ist. Dann kann durch eine Störung auch Jahre später noch ein Abrutsch erfolgen. Insofern wäre Ergänzende Erläuterungen Seite 2 eine gutachterlich begleitete Seevermessung bis hin zu einer bodenmechanischen Untersuchung erforderlich. Sofern die einzuholenden Gutachten einen Handlungsbedarf erkennen lassen, müssten die betreffenden Maßnahmen zunächst umgesetzt werden. Diesbezüglich wird man eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung zwischen den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und der Anzahl der zu erwartenden Badeplätze treffen müssen. Insbesondere der Baggersee im Gewann Weidengärten in Karlsruhe-Neureut wäre diesbezüglich – insbesondere aufgrund der derzeit andauernden Nassauskiesung – einer detaillierten Gefähr- dungsanalyse zu unterziehen und gegebenenfalls mit weiteren Sicherungsmaßnahmen zu ver- sehen. 3) Gewässerhygiene Für den Gesundheitsschutz wäre eine regelmäßige Beprobung unerlässlich. Hier sind die Vorga- ben der EU-Badegewässerrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/7/EG) zu beachten. Einer mikrobiologi- sche Verunreinigung der Badegewässer mit dem Risiko des Auftretens von Krankheitserregern wäre in jedem Fall vorzubeugen. Der Grötzinger Baggersee wird im vorgeschriebenen Umfang regelmäßig überwacht. Die generelle Eignung und regelmäßige Überwachung müssten für je- des weitere Badegewässer geprüft beziehungsweise angeordnet werden. 4) Potenzielle Nutzungskonflikte Bei potenziellen Badeseen müsste auch die vorhandene Siedlungsstruktur betrachtet werden. Teilweise zeichnen sich bereits jetzt erhebliche Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungsformen untereinander und mit der Umgebung ab. So hat sich schon heute am und um den Heidesee eine Situation eingestellt, die von den Anwohnern als nicht zufriedenstellend empfunden wird. Es ist in Betracht zu ziehen, dass selbst dem Grunde nach geeignete Badege- wässer aufgrund der bestehenden Nutzungskonflikte einem Badebetrieb nur schwer zugeführt werden können. Die Eröffnung eines öffentlichen Verkehrs an einem See zum Baden weckt auch andere Nut- zungsmöglichkeiten und Bedürfnisse. Konkret bestehen Anfragen für die Bademöglichkeiten von Hunden und Pferden, die Nutzung zum Stehpaddeln sowie mit ferngesteuerten Booten, Kanus und Ruderbooten, zum Tauchen, sowie ausgiebige Nutzung der Ufer zum Grillen für Partys mit Musik. 5) Organisatorische Maßnahmen Eingerichtete Badestellen müssen auch selbst eine gewisse Infrastruktur mitbringen. Das Mini- mum besteht in der Einrichtung von Abfallkörben sowie Toiletten und der regelmäßigen Lee- rung und Reinigung. Darüber hinaus treffen die Stadt Karlsruhe Verkehrssicherungspflichten für solche Anlagen. Diesbezüglich wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Anlagen zu ergreifen wären. Zu prüfen ist auch, wer die Betreuung einer entsprechenden Badestelle übernehmen könnte. Der Baggersee Grötzingen wird dankenswerterweise intensiv von der Ortsverwaltung Grötzin- gen betreut. Die Bäderbetriebe Karlsruhe haben keine personellen Ressourcen, die Betreuung einer Badestelle zusätzlich zu den städtischen Schwimmbädern zu ermöglichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Erarbeitung der Datengrundlagen für ein entsprechendes Badekonzept würde erhebliche Zeit und finanzielle Mittel für Gutachten erfordern. II. Die Nutzung eines Baggersees als Badegewässer ist von einer umfangreichen Vorprüfung ab- hängig. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine solche Vorprüfung vor einer möglichen Emp- fehlung durchzuführen. Eine Empfehlung würde nach Auffassung der Verwaltung die grund- sätzliche Eignung des betreffenden Baggersees voraussetzen. Diese grundsätzliche Eignung kann allerdings derzeit für keinen See im Stadtkreis – abgesehen vom Grötzinger Baggersee im Rahmen der zugelassenen Nutzung – zweifelsfrei festgestellt werden. Insofern kann derzeit, da es an den notwendigen Vorprüfungen fehlt, kein Baggersee für den Badebetrieb empfohlen werden.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 40 der Tagesordnung: Baggerseen - eine ungenutzte Möglichkeit für Bade- spaß Anfrage: SPD Vorlage: 2019/0709 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2019