Bebauungsplan "Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße", Karlsruhe-Südweststadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage: 2019/0706
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GR-Aufstellungsbeschluss_Bahnhofplatz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0706 Dez. 6 Bebauungsplan „Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße“, in Karlsruhe- Südweststadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 8 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 27. August 1992 und den Auslegungsbeschluss vom 8. September 1993 aufzuheben. 2. Der Gemeinderat beschließt weiter, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan "Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße", in Karlsruhe–Südweststadt aufzu- stellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Pla- nungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes / Liegenschaftsamtes. 3. Daneben beschließt der Gemeinderat, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung aufgrund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 30.000 € für Gutachten Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass: Das Gebäude Bahnhofplatz 12 soll umgenutzt werden. In diesem Zusammenhang sind auch Umbaumaßnahmen geplant. Der Bebauungsplanentwurf „Baublock Schnetzler-, Bahnhofstr., Bahnhofplatz, Klosestraße“ (Auslegungsbeschluss 8. September 1993), der Grundlage für die Genehmigung das Gebäudes Bahnhofplatz 12 nach § 33 Abs. 1 BauGB war, wurde nicht zur Rechtskraft gebracht. Zuvor galt der Baufluchtenplan Nr. 117, der Bebauungsplan Nr. 614 (Festsetzung eines Allge- meinen Wohngebiets zum Bahnhofplatz hin und eines Reinen Wohngebietes für den restlichen Blockbereich) in Verbindung mit § 34 BauGB. Die damalige Bauherrin hatte 1994 für sich und ihre Rechtsnachfolger die nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB geforderte Erklärung abgegeben, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans anzuerkennen. Das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Daher ist der Planungswille, der diesem Entwurf zugrunde lag, aufgrund der langen Zeitdauer als aufgegeben zu beurteilen. Zur Klarstellung und Bekanntgabe gegenüber der Öffentlichkeit sollen der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf „Baublock Schnetzler-, Bahnhofstr., Bahn- hofplatz, Klosestraße“ nun auch förmlich aufgehoben werden. Zudem wird die städtebauliche Situation aus heutiger Sicht anders bewertet als zur Zeit des damaligen Bebauungsplanentwurfs. Nach dem Bebauungsplanentwurf „Baublock Schnetzler-, Bahnhofstr., Bahnhofplatz, Klosestraße“ sollte für den Bereich am Bahnhofplatz ein Kerngebiet festgesetzt werden, an welches unmittelbar ein Reines Wohngebiet angeschlossen hätte (Ab- standsgebot). Im Bereich am Bahnhofplatz sind derzeit überwiegend gewerbliche Nutzungen untergebracht. Diese wären wiederum in einem Allgemeinen Wohngebiet, welches der Bebau- ungsplan Nr. 614 „Nutzungsartfestsetzung“ festsetzt, heute so nicht mehr genehmigungsfähig. Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss soll die planungsrechtliche Situation bereinigt, städtebau- lichen Spannungen entgegengewirkt und die künftige Entwicklung im Gebiet gesteuert wer- den. Städtebauliche Bestandsituation: Das Plangebiet, der Baublock Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße, befindet sich in der Südweststadt im Norden des Bahnhofplatzes. Der Bahnhofplatz wurde Anfang des 20. Jahrhunderts durch den Architekten Wilhelm Vittali gestaltet. Die meisten der angrenzenden Gebäude sind Kulturdenkmale. Ein charakteristisches Merkmal sind die den Gebäuden vorge- stellten eingeschossigen Arkaden, die den Platz im Norden, Westen und Osten umgeben. Die Nutzungen direkt am Bahnhofplatz sind, abgesehen vom Hauptbahnhof, überwiegend Gewer- be in Form von kleinen Läden, Gastronomie, Büro und Hotel. Daran schließen im Osten und im Westen Wohngebiete mit offener und geschlossener Block- randbebauung an. Auch das Plangebiet ist in der Klose-, Schnetzler- und Bahnhofstraße durch Wohnbebauung in geschlossener Bauweise geprägt, teilweise mit Gewerbenutzung im Erdge- schoss. Das Gebäude Bahnhofplatz 8 ist ein Kulturdenkmal, die Erweiterung Bahnhofplatz 10 nimmt das Profil auf, jedoch ohne die vorgestellten Arkaden. Das Gebäude Bahnhofplatz 12 hat teil- weise eine größere Wandhöhe und Gebäudetiefe als die übrigen Gebäude im Block. Der Hauptbaukörper wurde über den Arkaden erweitert, die Bauflucht am Bahnhofplatz liegt im Gegensatz zu den Gebäuden Bahnhofplatz 8 und 10 etwas weiter südlich. Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Planungsziele: Der neue Bebauungsplan soll in erster Linie den baulichen Bestand sichern. Die Gebäudekubatu- ren werden übernommen. Der grüne Innenbereich der Wohnbebauung wird erhalten. Bei der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bebauung am Bahnhofplatz können rückwärtige Anbauten mit bis zu zwei Geschossen zugelas- sen werden. Hier sind Tiefgaragen möglich, die begrünt werden müssen. Der neue Bebauungs- plan soll zwischen den bestehenden Nutzungen vermitteln und weitere Nutzungen zulassen, soweit sie sich einfügen. Das Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzungen soll verträg- lich gestaltet werden. Eine Ausweisung als Kerngebiet für den Bereich des Blockes, der am Bahnhofplatz liegt, wird hier nicht mehr als angemessen gesehen, da der Bebauungsplan Nr. 614 “Nutzungsart“ in den angrenzenden Blöcken derzeit Allgemeines und Reines Wohngebiet festsetzt. Denkbar ist eine Festsetzung als Mischgebiet oder Urbanes Gebiet. Für den Bereich der Wohnbebauung wird Allgemeines Wohngebiet vorgeschlagen. Der Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung. Er soll gemäß § 13a BauGB erstellt werden. Es ist kein Umweltbericht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan. Grundlage für weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB), • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB), • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 27. August 1992 und den Auslegungsbeschluss vom 8. September 1993 aufzuheben. 2. Der Gemeinderat beschließt weiter, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan "Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße", in Karlsruhe –Südweststadt aufzustel- len. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadt- planungsamtes/Liegenschaftsamtes vom 1. Juli 2019. 3. Daneben beschließt der Gemeinderat, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung aufgrund des zu erwartenden Interes- ses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

  • Anlage Übersicht Plan Bahnhofplatz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bahnhofplatz, Klosestraße, Schnetzlerstraße und Bahnhofstraße“ 01.07.2019

  • Plan Aufstellungsbeschluss Bahnhofplatz
    Extrahierter Text

    WGhs WGhs Whs Whs Whs Büro Whs Wbürog Gar 5 2 38 34 5 31 10 26 6 42 32 11 39 46 42 35 29 22 1 7 1 8 1 33 25 4 4 3 9 12 30 41 4 3 33 HsNr.5 50 52 27 24 44 40 8 12 35 7 36 14 37 2 6 37 6 28 21 10 16 43 48 44 3 Bahnhofstraße Schnetzlerstraße Schwarzwaldstraße Klosestraße Bahnhofplatz 6078/1 6084/3 6080 6079/2 6078/2 6071/1 6069 6059 6063/6 6085 6063/1 6084 6095 6066 6077 6077/1 6082/1 6078 6064 6071/3 6095/3 6096 3444/2 6076/2 6080/2 6080/1 6065 6067 6079/1 6094/2 6071/2 6095/2 6070 2366/14 6063/2 6079 6101 6068 6072 6076/3 6076/1 6084/2 6071 6063/3 6076/4 6080/3 6065/1 6077/2 6084/1 6073 6095/1 6106 6076 6074/1 6639/1 6090/4 Whs Ghs Wbürog Whs Gar Btrg WGhs Ghs Whs Whs Hotel Whs Btrg WGhs Whs Gar WGhs WGhs Whs Whs WGhs Btrg Whs Gar Whs Ghs Hauptbahnhof WGhs Wbürog Whs Whs Whs Whs Whs Gar Hotel Btrg Empfg Whs Tgar Whs Whs WGhs WGhs Whs Gar Whs Whs Whs Whs WGhs Whs Zoog WGhs Whs Gar Whs Whs Whs Büro Whs Gar Whs WGhs Whs Wbürog WGhs Wbürog Whs Gar Gar Btrg Hotel Whs Bahnhofplatz Gar Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 01.07.2019 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1000 Bahnhofplatz, Klosestraße, Schnetzlerstraße und Beschluss vom: Bahnhofstraße Südweststadt

  • Abstimmungsergebnis Top8
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 8 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße“, Karlsruhe-Südweststadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2019/0706 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 27. August 1992 und den Auslegungsbeschluss vom 8. September 1993 aufzuheben. 2. Der Gemeinderat beschließt weiter, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan "Bahnhofplatz, Klose-, Schnetzler-, Bahnhofstraße", in Karlsruhe –Südweststadt aufzu- stellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Pla- nungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes vom 1. Juli 2019. 3. Daneben beschließt der Gemeinderat, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung aufgrund des zu erwartenden Interesses in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Im Gegensatz zum Satzungsbeschluss eben, ist das ein Aufstellungsbeschluss. Das heißt, in diesem Verfahren sind noch viele Diskussionen möglich. Wir bitten Sie aber, heute diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen, weil wir entsprechende Umnutzungen dort beantragt be- kommen haben, und wir der Meinung sind, dass wir hier dringend einen Bebauungsplan – 2 – brauchen, der uns in die aktuelle städtebauliche Situation führt. Die planungsrechtliche Situation soll dadurch bereinigt, städtebaulichen Spannungen entgegengewirkt und die künftige Entwicklung in dem Gebiet gesteuert werden. Alle weiteren Diskussionen können wir dann noch im Zuge dieses Verfahrens der Offenlage und was alles noch kommen wird miteinander diskutieren. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir sind sehr froh, dass die Verwaltung uns diesen Vorschlag macht. Wir würden uns wünschen, dass so ein Vorgehen öfters in der Stadt pas- siert, dass man von der Verwaltung aus öfters schaut, wo muss man durch einen Bebau- ungsplan eingreifen. Ich denke, das wird auch ein Thema sein und bleiben in den nächsten fünf Jahren. Von daher ein großes Lob an die Verwaltung heute. Wir werden zustimmen. Der Vorsitzende: Das hören wir gern. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zum Beschluss und ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist ein einstimmiges Vo- tum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019