Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates
| Vorlage: | 2019/0696 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 3 OV Grötzingen Besetzung von Ausschüssen und Funktionen des Ortschaftsrates Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 10.07.2019 4 x Nach §§ 72 in Verbindung mit 39 und 41 Gemeindeordnung (GemO) können Ausschüsse des Ortschaftsrates gebildet werden, und zwar gemäß §§39 und 40 GemO als beschließende Aus- schüsse, denen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung mit abschließender Ent- scheidungskompetenz übertragen werden, oder gemäß §41 GemO als beratende Ausschüsse zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände des Ortschaftsrates. Nach jeder Wahl der Ort- schaftsräte sind die Ausschüsse neu zu bilden. 1. Beratender Ausschuss „Die Fraktionsvorsitzenden“ Besetzung: 5 Mitglieder Aufgaben: Vorbereitung von OSR-Sitzungen, Sitzungstermine, Kultur- und Sportangelegenheiten, Heimatpflege, Denkmalpflege, besondere Angelegenheiten 2. Beratender Ausschuss Planung, Bauen, Umwelt und Technik (Ausschuss I) Besetzung: 9 Mitglieder (CDU 2, GLG 2, MfG 2, SPD 2, FPD 1) Aufgaben: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulandfragen, Wohnungsbedarf, Ver- kehrsplanung, Straßen- und Wegeunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Gebäu- deunterhaltung, Spielplätze, Jugendeinrichtungen, Fahrradabstellplätze, Indust- rieansiedlung, Feuerwehrangelegenheiten, Friedhof Umweltfragen allgemein, Natur- und Landschaftsschutz, Biotopvernetzung, Grünplanung, Abfall- und Mülldeponierung, Altlasten, Emissionen, öffentlicher Personennahverkehr, Straßenflohmärkte 3. Beratender Ausschuss Finanzen, Personal und Soziales (Ausschuss II) Besetzung: 9 Mitglieder (CDU 2, GLG 2, MfG 2, SPD 2, FDP 1) Aufgaben: Haushaltsplan, Finanzplanung, Vorhaben - Finanzierung, Investitionszuschüsse an Vereine, Zuschüsse an Bedürftige, Personalangelegenheiten, Vermietung und Verpachtung, Forst, Jagd, Schule, Kindergarten, Hort an der Schule, Vereinsan- gelegenheiten, Jugendarbeit. 4. „Arbeitskreis Baggersee“ Besetzung: 9 Mitglieder (CDU 2, GLG 2, MfG 2, SPD 2, FDP 1) 5. „Arbeitskreis Kulturkonzept“ Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, GLG 1, MfG 1, SPD 1, FDP 1) Ergänzende Erläuterungen Seite 2 6. „Arbeitskreis Klimaschutz“ Besetzung: 5 Mitglieder (CDU 1, GLG 1, MfG 1, SPD 1, FDP 1) Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 haben sich im Hinblick auf die Verteilung der jeweils neun Ausschuss-Sitze auf die einzelnen Fraktionen nach dem Verfahren nach Sainte Laguë- Schepers Änderungen insoweit ergeben, dass neun Mitglieder zu wählen sind. Bei neun Sitzen stehen der der CDU 2 Sitze, der GLG 2 Sitze, der MfG 2 Sitze, der SPD 2 Sitze, und der FDP 1 Sitz zu. §40 GemO regelt die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse. Eine solche Regelung fehlt für beratende Ausschüsse; nach allgemeiner Handhabung findet §40 GemO auch für die Zusammensetzung bzw. Bildung von beratenden Ausschüssen analoge Anwendung. In der Regel bestimmen die einzelnen Fraktionen über die Besetzung der „ihnen zustehenden Sitz“. Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines Ausschusses nicht zustande, werden die Mitglieder auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt; wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag einge- reicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt, §40 Ab- satz2 GemO. Darüber hinaus sind folgende Funktionen zu besetzen: 1. Ein Ortschaftsrat als Sachverständiger im Gutachterausschuss der Stadt sowie ein Stell- vertreter: Vorschlag: GLG und CDU 2. Fünf Ortschaftsräte als Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe Besetzung: je ein Mitglied aus jeder Fraktion 3. Zwei Ortschaftsräte als Friedhofspfleger Besetzung: Vorschlag GLG und CDU 4. Urkundspersonen des Ortschaftsrates für die Mitunterzeichnung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortschaftsrates und der Ausschüsse. Hierzu waren bisher alle Mitglieder des Ortschaftsrates „berufen“. Gemäß §38 Absatz 2 GemO ist die Nieder- schrift vom/der Vorsitzenden, zwei Ortschaftsräten, die an der Sitzung teilgenommen haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Beschlussvorschlag: 1. Die Ortsverwaltung schlägt vor, die Ausschüsse/Funktionen wie bisher zu bilden und die An- zahl der Ausschuss-Sitze für die Fraktionen nach dem Verfahren nach Sainte Laguë-Schepers zu vergeben. 2. Die Ausschüsse/Funktionen setzen sich mit den Ortschaftsräten wie in der Anlage 1 aufge- führt zusammen.