Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers

Vorlage: 2019/0695
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.09.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Wahl Ortsvorsteher
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 11 OV Grötzingen Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 18.09.2019 1 x Mit der Amtszeit des Ortschaftsrates endet auch die Amtszeit der Ortsvorsteherin/des Ortsvor- stehers. Deshalb ist nach der Neuwahl des Ortschaftsrates auch die Ortsvorsteherin/der Orts- vorsteher neu zu wählen. Nach § 21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Grötzingen eine Gemeindebedienstete/ein Gemeindebediensteter zum hauptamtlichen Ortsvorsteher be- stellt. Diese Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des haupt- amtlichen Ortsvorstehers von Grötzingen zu machen. Die Beschlussfassung über diesen Vor- schlag ist als Wahl gem. § 37 Abs. 7 GemO durchzuführen. Danach sind Wahlen grundsätz- lich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann aber auch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums widerspricht. Üblicherweise übernimmt während dieses Tages- ordnungspunkts das an Lebensjahren älteste Mitglied des Ortschaftsrats die Sitzungsleitung, das ist Frau Renate Weingärtner. Die bisherige Ortsvorsteherin Karen Eßrich hat erklärt, dass sie für das Amt erneut kandidiert. Bei dem Personalamt der Stadt Karlsruhe ist eine weitere Bewerbung von dem zuletzt beim Landratsamt Esslingen beschäftigten Rechtsanwalt Dirk Gollnick aus Stuttgart eingegangen. Die Bewerber werden sich in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vorstellen; danach können die Ortschaftsräte Fragen stellen. Im Anschluss daran wird die Wahl durchgeführt. Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfach Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.