V erfahren des Ortschaftsrates zum Vorschlag der Wahl des Ortsvorstehers durch den Gemeinderat
| Vorlage: | 2019/0694 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2 OV Grötzingen Verfahren des Ortschaftsrates zum Vorschlag der Wahl des Ortsvorstehers durch den Ge- meinderat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 10.07.2019 3 x Mit der Amtszeit des Ortschaftsrates endet auch die Amtszeit des Ortsvorstehers. Des- halb ist nach der Neuwahl des Ortschaftsrates auch der Ortsvorsteher neu zu wählen. In Karlsruhe ist es Praxis, dass der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des hauptamtlichen Ortsvorstehers von Grötzingen macht. Nach §21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Grötzingen ein Gemeindebe- diensteter zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bestellt. Die Bestellung erfolgt nach §71 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Der Regelfall geht davon aus, dass eine hauptamtliche Beamtin oder ein hauptamtlicher Beamter der Gemeinde für die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers vorgeschlagen wird. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Beamtin oder ein Be- amter zunächst nach dem Verfahren des § 24 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ernannt oder versetzt wird und ihr bzw. ihm dann die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorsteher übertragen wird. Voraussetzung für eine Ernennung bzw. eine Versetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis bei der Kommunalverwaltung erfüllt werden. Das erforderliche Einvernehmen des Oberbürgermeisters erklärt sich vor dem Hintergrund, dass die Funk- tion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers auf Zeit übertragen wird, das Beam- tenverhältnis dagegen ohne zeitliche Befristung begründet ist. Auch wenn bei leitenden Beamtinnen und Beamten einer Gemeinde nach § 11 Abs. 3 Ziffer 4 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg keine Ausschreibungspflicht be- steht, ist es selbstverständlich dennoch möglich, eine Ausschreibung durchzuführen. Ausgeschrieben wird in diesem Fall die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvor- stehers und bei externer Ausschreibung auch gleichzeitig die dauerhafte beamtenrecht- liche Stelle, denn die Einstellung/Versetzung der Beamtin bzw. des Beamten zur Stadt Karlsruhe erfolgt unbefristet. Bislang wurde bei der Stadt Karlsruhe eine Stellenausschreibung nur vorgenommen, wenn im Laufe einer Amtszeit des Ortschaftsrates die Ortsvorsteherin oder der Ortsvor- steher aufgrund Zurruhesetzung vorzeitig ausgeschieden ist. Am 12. Juni 2003 wurde ein Verfahren zur Besetzung von hauptamtlichen Ortsvorstehenden-Stellen zwischen dem damaligen Oberbürgermeister Fenrich, den Ortsvorstehern Altfelix, Frank, Seith Ergänzende Erläuterungen Seite 2 und Tritsch sowie Personalamt abgestimmt, in welches auch die Wünsche der Ort- schaftsräte mit eingeflossen sind. Hiernach ist folgendes Verfahren vorgesehen: 1. Vorabstimmung OB- Ortschaftsrat Es erfolgte eine Vorabstimmung des jeweiligen Besetzungsverfahrens zwischen OB und Ortschaftsrat. 2. Regelfall interne Bewerbende Eine interne Ausschreibung hat Vorrang, da nach GemO die Bestellung eines Beam- ten, der bereits bei der Gemeinde beschäftigt ist, der Regelfall ist. Sollte keine inter- ne Bewerbung vorliegen, wäre allerdings extern auszuschreiben. 3. Externe Ausschreibung Wenn ein entsprechendes Votum des Ortschaftsrates eindeutig ist (2/3 – Mehrheit), erfolgt eine sofortige externe Ausschreibung. Die Bestellung der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers erfolgt durch den neu ge- wählten Gemeinderat im Einvernehmen mit dem neu gewählten Ortschaftsrat. Vor diesem Hintergrund und diesem vom Ortschaftsrat Grötzingen beschlossenen Ver- fahren sind die Fraktionsvorsitzenden des Grötzinger Ortschaftsrates in einem gemein- samen Gespräch mit dem Oberbürgermeister übereingekommen, dass die Entscheidung über eine Stellenausschreibung erst nach der Wahl durch den neu besetzten Ortschafts- rat in dessen konstituierender Sitzung im Juli 2019 erfolgen soll. Die Entscheidung sei- tens des Ortschaftsrates auf eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten soll sodann im Sep- tember erfolgen. Die Bewerber werden sich in der Sitzung am 18.09.2019 in der Rei- henfolge des Bewerbungseingangs vorstellen. Allgemein bedarf die Bestellung zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher eines Mehrheitsbeschlusses sowohl des Gemeinderates als auch des Ortschaftsrates. Die bisherige Ortsvorsteherin Karen Eßrich hat erklärt, dass sie für das Amt erneut kan- didiert.
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Extrahierter Text
IHRE AUFGABEN Sie sind Vorsitzende/Vorsitzender des Ortschaftsrates Grötzingen. Als Leiterin/Leiter der örtlichen Verwaltung sind Sie für den ordnungsgemäßen Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates sowie die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der örtlichen Verwaltung verantwortlich. IHR PROFIL Sie sind Beamtin/Beamter mit der Befähigung für die Ko mmunal verwaltung und verfügen über fundierte Beruf serfahrung im kommunalen Bereich. Sie besitzen Leitungskompetenz und überzeugende Führungseigenschaften. Sicheres Auftreten und Komm unikationsfähigkeit, Über zeugungskraft, ausgeprägtes Verhandlungsge schick sowie Kooperationsfähigkeit zeichnen Sie aus. WIR BIETEN Eine interessante und verantwortungsvolle Führungsposition Eine sinnhafte und gemeinwohlorientierte Tätigkeit Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserem Betriebskindergarten Ein attraktives Betriebliches Gesundheitsmanagement Ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Lernen Sie uns kennen und was uns ausmacht unter: www.karlsruhe.de/karriere Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. SIND SIE INTERESSIERT? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens xx.xx.2019 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kenn ziffer 19.154.005 an: Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisation samt, 76124 Karl sruhe Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gerhard Strack, Leiter Dezernat 1, Telefon 0721 133-1012. Wir gehen davon aus, dass Sie mit der Abgabe Ihrer Bewerbung für das öffentliche Amt Ihr Einverständnis für die öffentliche Bekanntmachung Ihrer Bewerbung erteilen. Fächerstadt Karlsruhe – innovativ, jung und lebendig. Stadt des Rechts und digitale Zukunftskommune. Führend in Mobilität, Technologie und Wissenschaft – eine weltoffene Stadt mit hoher Lebensqualität und attraktive Arbeitgeberin mit großer Jobsicherheit für über 6.000 Mitarbeitende. ORTSVORSTEHER DER ORTSVERWALTUNG GRÖTZINGEN (M/W/D) Die Ortsverwaltung Grötzingen mit rund 9.200 Einwohnern sucht für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates eine Ortsvorsteherin/einen Ortsvorsteher als hauptamtliche Gemeindebeamtin/hauptamtlicher Gemeindebeamter gemäß § 71 Absatz 2 Gemeindeordnung. Die Bestellung zur Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher erfolgt vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Die Bezahlung richtet sich bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach Besoldungsgruppe A 14 LBesOBW. Nach Wiederwahl ist eine Beförderung nach A 15 LBesOBW möglich. Die jetzige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder. Stadt Karlsruhe Personal- und Organisationsamt