Feststellung Nichtvorliegen Hinderungsgründe
| Vorlage: | 2019/0691 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 520 Ortschaftsrat Grötzingen Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegen von Hinderungsgründen gem. §29 der Ge- meindeordnung bei den am 26. Mai 2019 in den Ortschaftsrat gewählten Personen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 10.07.2019 1 x Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat der Ortschaftsrat die Feststellung zu tref- fen, ob bei allen 18 neu gewählten Ortschaftsräten ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Allen am 26.05.2019 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt worden. Alle 18 Ort- schaftsräte haben erklärt, dass sie die Wahl annehmen und dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die sie an der Ausübung des Amtes hindern. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt gem. §29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 18 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates keine Hinderungsgründe im Sinne von §29 Abs. 1 - 4 der Gemeindeordnung für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegen: Bischoff, Christina Daubenberger, Thorsten Dürr, Nils Fettig, Hans-Peter Fischer, Kurt Hauswirth-Metzger, Birgit Jäger, Christiane Kränzl, Birgit Marvi, Judith Pepper, Veronika Ritzel, Hans Schönberger, Siegfried Schuhmacher, Jürgen Siegele, Daniel Siegrist, Egon Tamm, Titus Dr. Vorberg, Gabriele Weingärtner Renate