Wahl von Vertretern/innen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Vermittlungsausschuss nach § 18 des Eingliederungsvertrages
| Vorlage: | 2019/0684 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)
Datum: 09.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 11 --- Wahl von Vertretern/innen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Vermittlungsausschuss nach § 18 des Eingliederungsvertrages Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 11 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, Ortschaftsräte als Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach § 18 des Eingliederungsvertrages jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 18 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 wird zur Ausräumung evtl. Meinungsverschiedenhei- ten zwischen dem Gemeinderat bzw. der Stadtverwaltung einerseits und dem Ort- schaftsrat andererseits eine Vermittlungsausschuss gebildet. Dieser Vermittlungsaus- schuss besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in als Vorsitzenden, dem/der Ortsvor- steher/in und je 3 vom Gemeinderat bzw. Ortschaftsrat aus ihrer Mitte zu wählenden Stadträte/innen bzw. Ortschaftsräte/innen. Bei der Besprechung von Vertretern/innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Frak- tionen am 27.06.2019 wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, die Mitglieder des Ortschaftsrates in diesen Vermittlungsausschuss jeweils erst nach Vorliegen eines kon- kreten Falles zu wählen.