Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachkundigen Einwohnern der Ortschaft Wettersbach in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Karlsruhe-Wettersbach
| Vorlage: | 2019/0683 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)
Datum: 09.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 10 --- Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachkundigen Einwohnern der Ortschaft Wettersbach in gemeinderätliche Ausschüsse zur Beratung schulischer Belange von Karlsruhe-Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 10 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt, Ortschaftsräte als Mitglieder in gemeinderätlicher Ausschüsse zur Beratung schuiischer Belange von Karlsruhe- Wettersbach nach Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ort- schaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wetters- bach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 ist bestimmt, dass, soweit in den gemeinderätli- chen Ausschüssen der Stadt Karlsruhe Angelegenheiten beraten werden, die die schulischen Belange von Karlsruhe-Wettersbach unmittelbar berühren, auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils 3 sachkundige Einwohner von Karlsruhe-Wettersbach zugezogen werden sollen. Bei der Besprechung von Vertretern/innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass der Ortschaftsrat von den Vorbemerkungen Kenntnis nimmt und beschließt, Ortschaftsräte als Mitglieder in gemeinderät- licher Ausschüsse zur Beratung schuiischer Belange von Karlsruhe-Wettersbach nach Ziff. 32 Abs. 1 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Ortschaft Wettersbach in die Stadt Karlsruhe jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen