Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachverständigen Vertretern/innen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0682
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

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  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 9 --- Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung von sachverständigen Vertre- tern/innen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 9 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grunds- ätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsver- trag Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrätin Ursula Seliger BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Mathias Schmidt-Gahlen FDP als sachverständige Vertreter/innen des Ortschaftsrates Wettersbach in den Umlegungsaus- schuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach Ziff. 43 Abs. 4 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wet- tersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 erfolgen Baulandumlegungen durch die Stadt. In den zuständigen Umlegungsausschuss werden im Falle von Umlegungen in Karlsruhe- Wettersbach 4 Mitglieder des Ortschaftsrates als Sachverständige berufen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung der sachverständigen Mitglieder des Ortschaftsrates in den Umlegungsausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weiteren Einzelheiten über die Abstimmung verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sit- zung. Da die Vorzuschlagenden aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, sind sie in analoger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung nicht befan- gen. Falls unter den Wählervereinigungen Einigung über die zur Berufung vorzuschlagenden Ort- schaftsräte/innen besteht, erscheint es unbedenklich, die Wahl à Block offen durchzuführen. Bei der Besprechung von Vertretern/innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Einigung darüber erzielt, der Stadt Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrätin Ursula Seliger BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Mathias Schmidt-Gahlen FDP zur Berufung als Vertreter/innen des Ortschaftsrates Wettersbach zu den Beratungen des Umle- gungsausschusses der Stadt Karlsruhe vorzuschlagen. Stellvertreter/innen sind nicht vorzuschlagen, da die Gemeindeordnung eine Stellvertretung von Sachverständigen in gemeinderätlichen Ausschüssen nicht kennt.