Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung eines/r sachverständigen Vertreters/in des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0681
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

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  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 8 --- Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung eines/r sachverständigen Vertre- ter/in des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 8 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grund- sätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsver- trag Ortschaftsrat Paul Wirtz als sachverständige/n Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Stellvertreterin von Ortschaftsrat Paul Wirtz wird Ortschaftsrätin Ursula Seliger (Vorschlag) sein. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Ziff. 45 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 ist bestimmt, dass die Grundstückswertermittlung für Karlsruhe-Wettersbach von der Stadt aus mitbearbeitet wird, wo die vorgeschriebene Kaufpreis- sammlung und ein Gutachterausschuss bestehen. Zu den Beratungen des Gutachterausschusses wird im Einzelfall ein/e Vertreter/in des Ortschaftsrates als Sachverständiger zugezogen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung eines/einer sachver- ständigen Vertreters/in des Ortschaftsrates im Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weiteren Einzelheiten über die Ab- stimmung verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung. Da Vorzuschlagende aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, ist in ana- loger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung keine Befangen- heit gegeben. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Einigung darüber erzielt, der Stadt Ortschaftsrat Paul Wirtz als Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach zu den Beratungen des Gutachterausschusses der Stadt Karlsruhe vorzuschlagen. Stellvertreterin von Ortschaftsrat Paul Wirtz wird Ortschaftsrätin Ursula Seliger (Vorschlag) sein.