Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung eines/r sachverständigen Vertreters/in des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0681 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)
Datum: 09.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 8 --- Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Berufung eines/r sachverständigen Vertre- ter/in des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 8 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grund- sätzen des § 37 Abs. 7 GemO in offener Wahl, gem. Ziff. 45 der Anlage zum Eingliederungsver- trag Ortschaftsrat Paul Wirtz als sachverständige/n Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach in den Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Stellvertreterin von Ortschaftsrat Paul Wirtz wird Ortschaftsrätin Ursula Seliger (Vorschlag) sein. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Ziff. 45 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 ist bestimmt, dass die Grundstückswertermittlung für Karlsruhe-Wettersbach von der Stadt aus mitbearbeitet wird, wo die vorgeschriebene Kaufpreis- sammlung und ein Gutachterausschuss bestehen. Zu den Beratungen des Gutachterausschusses wird im Einzelfall ein/e Vertreter/in des Ortschaftsrates als Sachverständiger zugezogen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Berufung eines/einer sachver- ständigen Vertreters/in des Ortschaftsrates im Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO. Wegen der weiteren Einzelheiten über die Ab- stimmung verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung. Da Vorzuschlagende aus der Mitte des Ortschaftsrates zu wählen sind, ist in ana- loger Anwendung des § 18 Abs. 3 Satz 2 GemO während der Wahlhandlung keine Befangen- heit gegeben. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Einigung darüber erzielt, der Stadt Ortschaftsrat Paul Wirtz als Vertreter des Ortschaftsrates Wettersbach zu den Beratungen des Gutachterausschusses der Stadt Karlsruhe vorzuschlagen. Stellvertreterin von Ortschaftsrat Paul Wirtz wird Ortschaftsrätin Ursula Seliger (Vorschlag) sein.