Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat
| Vorlage: | 2019/0680 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)
Datum: 09.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 7 --- Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zur Wahl von Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach als Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung für die Wasser- versorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz durch den Gemeinderat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 7 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO, dem Gemeinderat vorzuschlagen, folgende Ortschaftsräte/innen als ordentliche Ver- treter/innen bzw. Stellvertreter/innen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz auf die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher/in Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Stellvertreter/innen in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftsrätin Beatrix Raviol SPD Da im Ortschaftsrat Einigung über die zur Wahl vorzuschlagenden Ortschaftsräte/innen besteht, wird die Wahl der ordentlichen Mitglieder und die Wahl der Stellvertreter/innen jeweils à Block offen durchge- führt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung der Gemeinden des Hü- gellandes zwischen Alb und Pfinz vom 31.05.1976, zuletzt geändert am 26.03.1981, entsendet die Stadt Karlsruhe in die Verbandsversammlung 8 Vertreter. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach den sich aus der Anlage zur Verbandssatzung ergebenden Bezugsrechten. Vertreter in der Verbandsversammlung sind die Ober- oder Bürgermeister/innen oder deren Stellvertreter/innen im Falle ihrer Verhinderung. Die weiteren Vertreter/innen (7 für die Stadt Karlsruhe) und die gleiche Zahl von Stellvertretern/innen werden vom Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und der Bediensteten auf die Dauer von 5 Jahren widerruflich gewählt. Scheidet ein/e als weitere/r Ver- treter/in Gewählte/r als Gemeinderatsmitglied, Ortschaftsrat oder Gemeindebediensteter vorzei- tig aus, so endet mit dem Ausscheiden auch seine/ihre Zugehörigkeit zur Verbandsversamm- lung. Nach Ziff. 51 der Anlage zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe vom 19.07.1973 bleibt die Vertretung der Stadt in der Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes durch den/die Ortsvorsteher/in und Vertreter/in des Ortschaftsrates von Wettersbach bestehen. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates über den Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern des Ort- schaftsrates als Vertreter/in der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO (siehe hierzu die Ausführungen zur Wahl des/der Ortvorstehers/in, TOP 2). Falls unter den Wählervereinigungen Einigung über die zur Wahl vorzuschlagenden Ortschaftsräte/innen besteht, erscheint es unbedenklich, die Wahl der ordentlichen Mitglieder und die Wahl der Stellvertreter/innen jeweils à Block offen durchzuführen. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Wahl als Vertreter/innen der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz vorgeschlagenen Ortschaftsräte/innen bei der Beratung und Beschluss- fassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht befangen. Bei der Besprechung von Vertretern/innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Einigung darüber erzielt, dass die Fraktionen Mitglieder des Ortschaftsra- tes als Vertreter/innen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorschlagen. Erneut Ergänzende Erläuterungen Seite 3 sollen dabei in Anlehnung an den Ortschaftsratsbeschluss vom 12.08.1975 die Stellvertre- ter/innen der ordentlichen Mitglieder nicht zu persönlichen Stellvertretern/innen, sondern zu allgemeinen Stellvertretern/innen in der Reihenfolge 1 - 4 bestellt werden. Dadurch wird verhin- dert, dass die Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung bei Verhinderung sowohl des/der ordentlichen Vertreters/in als auch dessen/deren persönlichen Stellvertreters/in unterrepräsen- tiert ist. Folgende Mitglieder des Ortschaftsrates wurden vorgeschlagen: Ordentliche Mitglieder: Ortsvorsteher/in Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Stellvertreter/innen in folgender Reihenfolge: Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftsrätin Beatrix Raviol SPD