Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach
| Vorlage: | 2019/0679 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)
Datum: 09.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 6 --- Bildung eines beschließenden Ausschusses für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 6 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt folgendes: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 GemO i. V. § 72 GemO ein be- schließender Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft gebildet. 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden die folgenden 6 Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Vertretern/Vertreterinnen an. Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Ortschaftsrat Otmar John CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch CDU/FW Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftsrätin Dr. Britta Trautwein BFW Ortschaftsrat Sebastian Weber BFW Ortschaftsrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrätin Sieglinde Hock SPD Ortschaftsrätin Beatrix Raviol SPD Ortschaftsrat Matthias Bessler FDP Ortschaftsrat Mathias Schmidt-Gahlen FDP Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 39 i. V. mit § 72 GemO können durch Beschluss des Ortschaftsrates beschließende Aus- schüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschaftsrates, jedoch kann eine Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Entscheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem be- schließenden Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen wer- den. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindes- tens 4 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter/innen in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist der/die Ortsvorsteher/in; er/sie kann einen seiner/ihrer Stellvertreter/innen, oder, wenn alle Stellvertreter/innen verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Ortschaftsrat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. Bei der Besprechung von Vertretern aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Übereinstimmung erzielt, dass wie bereits bisher ein beschließender Aus- schuss für Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft für die Ortschaft Wettersbach gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 7 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretern/innen besteht. Ihre Bestellung erfolgt widerruflich. Auf Verlangen von mindestens 3 Ausschussmitgliedern ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entschei- dung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzungen des Ausschusses sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. Die Fraktionen kamen überein, den Ausschuss im Wege der Einigung wie folgt zu besetzen: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Ortschaftsrat Otmar John CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch CDU/FW Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftsrätin Dr. Britta Trautwein BFW Ortschaftsrat Sebastian Weber BFW Ortschaftsrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrätin Sieglinde Hock SPD Ortschaftsrätin Beatrix Raviol SPD Ortschaftsrat Matthias Bessler FDP Ortschaftsrat Mathias Schmidt-Gahlen FDP Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sachkundige Einwohner sollen nicht berufen werden. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Berufung in den Ausschuss vorgeschlagenen Ort- schaftsräte/innen bei der Beschlussfassung nicht befangen.