Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz für die Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 2019/0678
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

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  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 5 --- Bildung eines beschließenden Ausschusses für Planung, Bauwesen und Umweltschutz für die Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 5 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und beschließt folgendes: 1. Für die Ortschaft Wettersbach wird auf der Grundlage des § 39 i. V. mit § 72 GemO ein be schließender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umweltschutz gebildet. 2. Dem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden die folgenden 8 Mitglieder und die gleiche Zahl von persönlichen Stellvertretern/Stellvertreterinnen an: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrat Otmar John CDU/FW Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrätin Ursula Seliger BFW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrätin Dr. Britta Trautwein BFW Ortschaftsrätin Sieglinde Hock SPD Ortschaftsrätin Beaxtrix Raviol SPD Ortschaftrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Rafael Goldschmidt FDP Ortschaftsrat Matthias Bessler FDP Die Besetzung des Ausschusses erfolgt im Wege der Einigung. 3. Die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses bezieht sich auf die Entscheidung über die „Abgabe von Stellungnahmen zu Baugesuchen“. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufgabengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. 4. Auf Verlangen von mindestens 3 Ausschussmitgliedern (einschl. des Vorsitzenden) ist eine Angelegenheit dem Ortschaftsrat zur Entscheidung zu unterbreiten. 5. Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich nichtöffentlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 39 i. V. mit § 72 GemO können durch Beschluss des Ortschaftsrates beschließende Ausschüsse für einzelne Angelegenheiten gebildet werden; sie können durch den Ortschaftsrat jederzeit wieder aufgehoben werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbständig an Stelle des Ortschafts- rates, jedoch kann eine Angelegenheit durch Beschluss des Ausschusses an den Ortschaftsrat zur Ent- scheidung verwiesen werden. Angelegenheiten, die dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, sollen dem beschließen- den Ausschuss innerhalb seines Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Nach § 40 GemO bestehen die beschließenden Ausschüsse aus dem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern. Der Ortschaftsrat bestellt die Mitglieder und Stellvertreter/innen in gleicher Zahl widerruf- lich aus seiner Mitte. Vorsitzender ist der/die Ortsvorsteher/in; er/sie kann einen seiner/ihrer Stellvertre- ter/innen, oder, wenn alle Stellvertreter/innen verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Ort- schaftsrat ist, mit seiner Vertretung beauftragen. Bei der Besprechung von Vertretern/innen aller im neuen Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen am 27.06.2019 wurde Übereinstimmung erzielt, dass zur Entlastung des Ortschaftsrates und zur Be- schleunigung vom Baugenehmigungsverfahren ein beschließender Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umweltschutz gebildet werden soll, der neben dem Vorsitzenden aus 8 ordentlichen Mitgliedern und einer gleichen Zahl von persönlichen Stellvertretern/innen besteht. Ihre Bestellung erfolgt wider- ruflich. Auf Verlangen von mindestens 3 Ausschussmitgliedern ist eine Angelegenheit dem Ortschafts- rat zur Entscheidung zu unterbreiten. Über alle anderen Angelegenheiten im Rahmen seines Aufga- bengebietes soll der Ausschuss vor der Entscheidung durch den Ortschaftsrat vorberaten. Die Sitzun- gen des Ausschusses sollen grundsätzlich nichtöffentlich sein. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Fraktionen kamen überein, den Ausschuss im Wege der Einigung wie folgt zu besetzen: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen Ortschaftsrat Roland Jourdan CDU/FW Ortschaftsrat Otmar John CDU/FW Ortschaftsrat Paul Wirtz CDU/FW Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch CDU/FW Ortschaftsrat Marcus Brenk CDU/FW Ortschaftsrätin Ursula Seliger BFW Ortschaftsrätin Regina Vogts BFW Ortschaftrat Hartmut Stech BFW Ortschaftsrätin Dr. Britta Trautwein BFW Ortschaftsrätin Sieglinde Hock SPD Ortschaftsrätin Beaxtrix Raviol SPD Ortschaftrat Peter Hepperle SPD Ortschaftsrat Rafael Goldschmidt FDP Ortschaftsrat Matthias Bessler FDP Sachkundige Einwohner sollen nicht berufen werden. Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz GemO sind die zur Berufung in den Ausschuss vorgeschlagenen Ort- schaftsräte/innen bei der Beschlussfassung nicht befangen.