Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Wettersbach

Vorlage: 2019/0674
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 1 --- Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 1 x Beschlussantrag Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei der Wahl am 26.05.2019 wurden folgende Bewerberinnen und Bewerber in den Ortschaftsrat Wettersbach gewählt: Herr Bessler, Matthias FDP Herr Brenk, Marcus CDU/FW Herr Goldschmidt, Rafael FDP Herr Hepperle, Peter SPD Frau Hock, Sieglinde SPD Herr John, Otmar CDU/FW Herr Jourdan, Roland CDU/FW Herr Pfannkuch, Tilman CDU/FW Frau Raviol, Beatrix SPD Herr Schmidt-Gahlen, Mathias FDP Frau Seliger, Ursula BFW Herr Stech, Hartmut BFW Frau Dr. Trautwein, Britta BFW Frau Vogts, Regina BFW Herr Weber, Sebastian BFW Herr Wirtz, Paul CDU/FW Alle gewählten Ortschaftsräte/innen haben mitgeteilt, dass sie ihre Wahl annehmen. In der Sitzung Nr. 55 vom 09.07.2019 hat der Ortschaftsrat in seiner bisherigen Zusammenset-zung gem. § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO festgestellt, dass bei den bei der Wahl am 26.05.2019 neu ge- wählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach ein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO nicht vorliegt. Nach § 32 Abs. 1 i. V. mit § 72 GemO verpflichtet der/die Ortsvorsteher/in die Ortschaftsrä-te/innen in der 1. öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Dabei liest der/die Ortsvorsteher/in den zu Verpflichtenden folgende Verpflichtungsformel vor: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfül-lung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Danach sollen die Gewählten die Verpflichtung durch die gemeinsam gesprochenen Worte „Ich gelobe es.“ bekräftigen. Anschließend wird den Verpflichtenden durch den/die Ortsvorsteher/in der Handschlag abge- nommen und von ihnen eine entsprechende Niederschrift über die Verpflichtung unterschrie-ben. Die Verpflichtung der Ortschaftsräte/innen durch den/die Ortsvorsteher/in gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsräten/innen ein Hinweis auf die frühere Verpflich- tung nicht genügt.