Feststellen des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat Wettersbach

Vorlage: 2019/0672
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 307 --- Feststellen des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 09.07.2019 1 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 26. Mai 2019 stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 16 neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates nach § 29 Abs. 1 i. V. mit § 72 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat ein Hinderungsgrund nicht vorliegt: Herr Bessler, Matthias FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Brenk, Marcus CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Goldschmidt, Rafael FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Hepperle, Peter SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Frau Hock, Sieglinde SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr John, Otmar CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Jourdan, Roland CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Pfannkuch, Tilman CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Frau Raviol, Beatrix SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Schmidt-Gahlen, Mathias FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Frau Seliger, Ursula BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Stech, Hartmut BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Frau Dr. Trautwein, Britta BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Frau Vogts, Regina BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Weber, Sebastian BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Herr Wirtz, Paul CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Laut § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) stellt der Ortschaftsrat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Ortschaftsrates fest, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 i. V. mit § 72 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Der Wortlaut des § 29 Abs. 1 - 5 GemO und des § 72 GemO ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Allen am 26. Mai 2019 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut des § 29 GemO mitgeteilt worden. Nach den daraufhin von allen 16 Ortschaftsräten abgegebenen Erklärungen liegt in keinem Fall ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 09.07.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit