Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter
| Vorlage: | 2019/0666 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
00610335.docx Seite 1 von 2 GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Hauptamt Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 19. März 2019 Thema: Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter Antrag: 1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften (insbesondere die. Volkswohnung GmbH) prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit dem Umweltamt, ob und wie Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden können. 2. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen. Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher noch zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassa- de. Dies gilt auch bei Neubauten. Einige Fledermaus- und Vogelarten haben sich jedoch als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind auf Lücken in Gebäuden angewiesen. Städtische Gebäude sind für sie nichts anderes als eine "Felslandschaft" mit Spalten, Simsen und Ritzen. Durch Sanierungen und den modernen Gebäude- bau sind die Nistplatzangebote stark rückläufig und die Bestandszahlen von Arten wie Mauersegler, Haussperling und Zwergfledermaus nehmen stark ab. Inzwischen stehen selbst ehemalige Allerweltsarten, wie der Haussperling auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Das Thema Animal-Aided Design (AAD), die Bedürfnisse von Tieren schon im Planungsprozess zu berücksichtigen und als kreativen Entwurfsbaustein zu nutzen, wird bundesweit in diversen Ansätzen verfolgt. Sachverhalt / Begründung: 00610335.docx Seite 2 von 2 Durch Nistkästen und Fledermausquartiere – entweder außen an der Fassade angebracht oder integriert in die Dämmung – lassen sich Brut- und Lebensstät- ten erhalten, ersetzen und neue schaffen. Hierfür gibt es inzwischen auch op- tisch gute Lösungen. Werden diese Maßnahmen im Zuge von Sanierungen rechtzeitig eingeplant, können sie mit wenig Aufwand umgesetzt werden und so die Bestände der dort nistenden Arten stabilisiert werden. Zusätzlich bieten die Nistangebote insbesondere an Bildungseinrichtungen gute Beobachtungsmög- lichkeiten und erfüllen somit gleichzeitig einen Bildungsauftrag. Mit diesem Anliegen wollen wir das Artenschutzprojekt Gebäudebrüter des NABU Karlsruhe, der auch als Projektpartner mit dem Umweltamt Stadt Karls- ruhe fungiert, auf eine breite und solide Basis stellen. Bereits in der Dienstan- weisung „Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung“ von September 2016 wurde eine Verbesserung der Quartierangebote an Gebäuden durch Nistkästen oder Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse begrüßt und unterstützt. Unterzeichnet von: Michael Borner, Renate Rastätter, Zoe Mayer, Johannes Honné
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 468 Dez. 5 Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 39 X Ausschuss für Umwelt und Gesund- heit/Naturschutzbeirat 04.07.2019 7 X Bauausschuss 12.07.2019 7 X Kurzfassung Die städtischen Ämter und Gesellschaften stehen dem Anliegen grundsätzlich positiv gegen- über. Schon jetzt wird das Thema „Artenschutz am Haus“ vielfach berücksichtigt. Dennoch wird eine generell einheitliche Vorgehensweise als nicht durchführbar eingestuft, da die örtli- chen Verhältnisse des Naturraumes und die baulichen Möglichkeiten der Gebäude individuell betrachtet werden müssen. Eine Berücksichtigung des „Gebäudeartenschutzes“ bei allen jährlich umgesetzten Bauvorhaben an städtischen Gebäuden ist aus Kapazitätsgründen der Fachkräfte im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht möglich. Dennoch sollen zukünftig ausgewählte Bauvorhaben und Projekte, insbesondere Neubauprojekte, nach einer Fachberatung des Umwelt- und Arbeitsschutzes die Intention des Antrages berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VoWo, KK, KFG, SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften (insbesondere die Volkswohnung GmbH) prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit dem Umweltamt, ob und wie Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden können. 2. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat die Anfrage zum Anlass genommen, bei städtischen Ämtern und Gesellschaften das bisherige Prozedere zum Thema „Artenschutz am Haus“ abzufragen. In die Anfrage involviert waren das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, die Bäderbetriebe, das Friedhofs- und Bestattungsamt, die Branddirektion, das Marktamt sowie die Volkswohnung GmbH, Städtisches Klinikum gGmbH, Karlsruher Fächer GmbH und die Stadtwerke Karlsruhe. Alle Befragten äußern sich grundsätzlich positiv gegenüber dem Thema und können auch auf gewisse Erfahrung zurückgreifen. Diese resultiert insbesondere aus Auflagen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen. In diesem Rahmen zeigen sich aber auch die Grenzen des Ausbringens von Nisthilfen oder Fledermauskästen. So wurde auf Konflikte mit dem Denkmalschutz beim Anbringen von Nisthilfen oder Fledermauskästen verwiesen. Grundsätzlich gibt es auch hierfür Lösungen, z. B. in Form von speziellen Farbgebungen oder der Verwendung spezieller Materia- lien für die künstlichen Lebensstätten. Die städtischen Ämter und Gesellschaften zeigten sich in den vergangenen Jahren sehr koope- rativ gegenüber dem NABU, der durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Naturschutzfonds die Möglichkeit hatte, an eingerüsteten Gebäuden unter bestimmten Bedingungen Mauerseg- ler-Nisthilfen anzubringen. Diese wurden jeweils optisch dem Gebäude angepasst, wodurch der Aufwand für einzelne Nisthilfen sehr groß wurde. Dennoch sind z. B. bei den Stadtwerke Karls- ruhe GmbH Mauerseglernistkästen am Heizkraftwerk-West eingerichtet worden. Eine generelle einheitliche Vorgabe für alle Bauvorhaben wurde jedoch als nicht durchführbar eingestuft: Die Umsetzung kann nicht einheitlich über alle Gebäude hinweg erfolgen, da die örtlichen Verhältnisse des Naturraumes und die baulichen Möglichkeiten der Gebäude individu- ell betrachtet werden müssen. Eine Beratung bei allen Bauvorhaben mit städtischen Gebäuden übersteigt wiederum die Bera- tungskapazität der Fachkräfte im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Deshalb wurde verein- bart, bei einer kleinen Zahl von insbesondere Neubauprojekten durch eine Fachberatung des Umwelt- und Arbeitsschutzes den Artenschutz am Gebäude zu berücksichtigen. Aktuell wurde dies zum Beispiel in der Wettbewerbsauslobung für den Kindergartenneubau "Ringelberghohl" in Grötzingen umgesetzt. Auf die Erfordernisse des Artenschutzes hat HGW in den letzten Jahren zusätzlich alle Projektlei- tungen im eigenen Haus und zudem alle 150 Hausmeisterinnen und Hausmeister der Stadt mit Unterstützung des UA geschult. Der Umwelt- und Arbeitsschutz wird zukünftig im Rahmen der Stellungnahmen zu Bauvorha- ben öffentlicher Gebäude oder der städtischen Gesellschaften verstärkt die Anforderungen des Gebäudeartenschutzes berücksichtigen, indem über die rechtlichen Anforderungen hinausge- hend Hinweise in die Baugenehmigungen aufgenommen werden, die das Potential für geeigne- te Nisthilfen oder Fledermauskästen aufzeigen. Des Weiteren wird ein Flyer „Artenschutz am Gebäude“ der Baugenehmigung beigefügt.