Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wolfartsweier
| Vorlage: | 2019/0655 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0655 Dez. 1 Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wolfartsweier Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 6.5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier Herrn Anton Huber zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 2. Stellvertreter. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 02.07.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) werden die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 2. Juli 2019, beschlos- sen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, Herrn Anton Huber zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 2. Stellvertreter zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier Herrn Anton Huber zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 2. Stellvertreter.
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Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung: Punkt 6.5: Ortschaft Wolfartsweier Vorlage: 2019/0655 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Wolfartsweier Herrn Anton Huber zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tino Huber zum 1. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Joachim Supper zum 2. Stellvertreter. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.5 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Herr Stadtrat Huber, herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019