Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach

Vorlage: 2019/0654
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2019

    TOP: 6.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6.4 Wahl Ortsvorsteher Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0654 Dez. 1 Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 6.4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Ursula Seliger zur 2. Stellvertreterin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 9. Juli 2019, erklärt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 09.07.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) kann die Hauptsatzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass ein Gemeinde- beamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Wettersbach in § 21 Abs. 1 der Satzung vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Gemeinderat wählt Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Ursula Seliger zur 2. Stellvertreterin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 9. Juli 2019, erklärt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Ursula Seliger zur 2. Stellvertreterin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sein Einvernehmen zur Wahl des Ortsvorstehers in der Sitzung am Dienstag, den 9. Juli 2019, erklärt.

  • Abstimmungsergebnis Top6-4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 6.4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung: Punkt 6.4: Ortschaft Wettersbach Vorlage: 2019/0654 Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Rainer Frank zum Ortsvorsteher sowie Herrn Ortschaftsrat Tilman Pfannkuch zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Ursula Seliger zur 2. Stellvertreterin. Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 9. Juli 2019, erklärt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.4 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Herr Frank, herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019