Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Hohenwettersbach
| Vorlage: | 2019/0653 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0653 Dez. 1 Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Hohenwettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 6.3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach Frau Elke Ernemann zur Ortsvorsteherin sowie Frau Ortschaftsrätin Julia Schulze Steinen zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Dr. Elke Winkler zur 2. Stellvertreterin. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 10.07.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) werden die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 10. Juli 2019, beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, Frau Elke Ernemann zur Ortsvorsteherin sowie Frau Ortschaftsrätin Julia Schulze Steinen zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Dr. Elke Winkler zur 2. Stellvertreterin zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach Frau Elke Ernemann zur Ortsvorsteherin sowie Frau Ortschaftsrätin Julia Schulze Steinen zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Dr. Elke Winkler zur 2. Stellvertreterin.
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Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung: Punkt 6.3: Ortschaft Hohenwettersbach Vorlage: 2019/0653 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Hohenwettersbach Frau Elke Ernemann zur Ortsvorsteherin sowie Frau Ortschaftsrätin Julia Schulze Steinen zur 1. Stellvertreterin und Frau Ortschaftsrätin Dr. Elke Winkler zur 2. Stellvertreterin. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.3 zur Behandlung auf: Jetzt weiß ich gar nicht, wie das mit der Befangenheit ist, fällt mir gerade auf. – Haben Sie das letzte Mal schon mitgewählt? Gut, dann machen wir das dieses Mal auch so. Dann bitte ich um Ihr Votum. - Auch das ist einstimmig. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019