Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Grötzingen

Vorlage: 2019/0652
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2019

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage TOP 2 Stellenausschreibung
    Extrahierter Text

    IHRE AUFGABEN Sie sind Vorsitzende/Vorsitzender des Ortschaftsrates Grötzingen. Als Leiterin/Leiter der örtlichen Verwaltung sind Sie für den ordnungsgemäßen Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates sowie die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der örtlichen Verwaltung verantwortlich. IHR PROFIL Sie erfüllen die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis in der Kommunalverwaltung und verfügen über fundierte Berufserfahrung im kommunalen Bereich. Sie besitzen Leitungskompetenz und überzeugende Führungseigenschaften. Sicheres Auftreten und Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick sowie Kooperationsfähigkeit zeichnen Sie aus. WIR BIETEN Eine interessante und verantwortungsvolle Führungsposition Eine sinnhafte und gemeinwohlorientierte Tätigkeit Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserem Betriebskindergarten Ein attraktives Betriebliches Gesundheitsmanagement Ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Lernen Sie uns kennen und was uns ausmacht unter: www.karlsruhe.de/karriere Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. SIND SIE INTERESSIERT? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.08.2019 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kennziffer 19.154.005 an: Stadt Karlsruhe, Personal- und Organisationsamt, 76124 Karlsruhe Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gerhard Strack, Leiter Dezernat 1, Telefon 0721 133-1012. Es wird darauf hingewiesen, dass Name und Wohnort der Bewerbenden in öffentlichen Gremienvorlagen genannt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Fächerstadt Karlsruhe – innovativ, jung und lebendig. Stadt des Rechts und digitale Zukunftskommune. Führend in Mobilität, Technologie und Wissenschaft – eine weltoffene Stadt mit hoher Lebensqualität und attraktive Arbeitgeberin mit großer Jobsicherheit für über 6.000 Mitarbeitende. ORTSVORSTEHER DER ORTSVERWALTUNG GRÖTZINGEN (M/W/D) Die Ortsverwaltung Grötzingen mit rund 9.200 Einwohnern sucht für die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates eine Ortsvorsteherin/einen Ortsvorsteher als hauptamtliche Gemeindebeamtin/hauptamtlicher Gemeindebeamter gemäß § 71 Absatz 2 Gemeindeordnung. Die Bestellung zur Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher erfolgt vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Die Bezahlung richtet sich bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach Besoldungsgruppe A 14 LBesOBW. Nach Wiederwahl ist eine Beförderung nach A 15 LBesOBW möglich. Die jetzige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder. Stadt Karlsruhe Personal- und Organisationsamt

  • TOP 2 OV Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0652 Dez. 1 Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Personalausschuss 01.10.2019 2 x Kenntnisnahme Gemeinderat 22.10.2019 2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt im Einvernehmen mit dem Ortschaftrat Grötzingen und nach Vorstel- lung im Personalausschuss 1. Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin sowie 2. in der Zeit vom 23.10.2019 bis zum 31.12.2021 Herrn Ortschaftsrat Titus Tamm zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin und weiter in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats Frau Ortschaftsrätin Veronika Pepper zur 1. Stellvertreterin Herrn Ortschaftsrat Jürgen Schuhmacher zum 2. Stellvertreter Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 18.09.2019 OR Grötzingen Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) kann für Ortschaften mit einer örtlichen Verwal- tung die Hauptsatzung bestimmen, dass eine Gemeindebeamtin beziehungsweise ein Gemein- debeamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amts- zeit der Ortschaftsräte zur Ortsvorsteherin beziehungsweise zum Ortsvorsteher bestellt wird. Nach § 21 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird unter anderem in der Ortschaft Grötzingen gemäß § 71 Abs. 2 GemO ein Gemeindebeamter oder eine Gemeindebeamtin zum Ortsvorsteher oder zur Ortsvorsteherin bestellt. Die Gemeindeordnung geht davon aus, dass es sich in der Regel um eine Beamtin / einen Beamten handelt, die / der bereits in der Gemeinde beschäftigt ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Person, die die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt, in der Gemeinde eingestellt wird (Ernennung oder Versetzung) und ihr dann die Funktion der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers übertragen wird. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (§ 71 Abs. 1 Satz 4 Ge- mO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Ortsvor- stehers führt die bisherige Ortsvorsteherin beziehungsweise der bisherige Ortsvorsteher die Ge- schäfte weiter (§ 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Die hauptamtliche Ortsvorsteherin beziehungsweise der hauptamtliche Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt. Bei der Bestellung der hauptamt- lichen Ortsvorsteherin beziehungsweise des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat gleichgewichtig zusammen. Gemeinderat und Ortschaftsrat haben jeweils ihren Beschluss auf die Bestellung der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers durch Wahl auszu- üben (vgl. § 72 Abs. 1 GemO i. V. m. § 37 Abs. 7 GemO). In seiner Sitzung am 10. Juli 2019 hatte der Ortschaftsrat Grötzingen beschlossen, die Funktion der Ortsvorsteherin / des Ortsvorsteher öffentlich auszuschreiben. In der Stellenausschreibung war als Bewerbungsfrist der 23. August 2019 angegeben. Auf die Ausschreibung gingen drei Bewerbungen ein. Ein Bewerber konnte nicht für das Auswahlverfahren zugelassen werden, da er die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion nicht erfüllt. In der Ortschaftsratssitzung am 18. September 2019 hatten sowohl die zugelassene Bewerberin als auch der zugelassene Bewerber Gelegenheit, sich dem Ortschaftsrat Grötzingen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat sich in derselben Sitzung mit absoluter Mehrheit für Frau Karen Eßrich ausgesprochen und damit sein Einverständnis erklärt, dass Frau Eßrich erneut zur Ortsvorsteherin bestellt wird. Aufgrund der stadtinternen Regelung sind beide Bewerbenden dem Personalausschuss vorzu- stellen, wenn das Votum im Ortschaftsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zugunsten einer Bewerbung ausgeht. Da Frau Eßrich zwar die absolute Mehrheit der anwesenden Ort- schaftsräte erhalten hat, gleichwohl jedoch die Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder des Ort- schaftsrats verfehlt hat, erfolgt eine Vorstellung der beiden Bewerbenden, Frau Eßrich und Herr Gollnick, im Personalausschuss. Darüber hinaus hat der Ortschaftsrat Grötzingen in der Sitzung am 18. September 2019 mehre- re Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats dem Gemeinderat zur Wahl vorgeschlagen (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 1 GemO). Es ist beabsichtigt, dass sich Herr Titus Tamm und Frau Veronika Pepper die erste Stellvertretung und Frau Renate Weingärtner und Herr Jürgen Schuhmacher die zweite Stellvertretung jeweils periodisch für die Amtszeit des Ort- schaftsrats teilen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt 1. Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin sowie 2. in der Zeit vom 11.10.2019 bis zum 31.12.2021 Herrn Ortschaftsrat Titus Tamm zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin und weiter in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats Frau Ortschaftsrätin Veronika Pepper zur 1. Stellvertreterin Herrn Ortschaftsrat Jürgen Schuhmacher zum 2. Stellvertreter

  • Abstimmungsergebnis_Top2
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin beziehungsweise des Orts- vorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Grötzingen Vorlage: 2019/0652 Beschluss: Der Gemeinderat wählt 1. Frau Karen Eßrich zur Ortsvorsteherin sowie 2. in der Zeit vom 11.10.2019 bis zum 31.12.2021 Herrn Ortschaftsrat Titus Tamm zum 1. Stellvertreter und Frau Ortschaftsrätin Renate Weingärtner zur 2. Stellvertreterin und weiter in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum Ende der Amtszeit des Ortschaftsrats Frau Ortschaftsrätin Veronika Pepper zur 1. Stellvertreterin Herrn Ortschaftsrat Jürgen Schuhmacher zum 2. Stellvertreter Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Jetzt haben Sie hier eine Beschlussvorlage vorliegen, die aber anders als bei üblichen Be- schlussvorlagen, im Sinne des Einvernehmens erfolgen soll. Das heißt, wir können jetzt – 2 – über diese Beschlussvorlage abstimmen. Sollte es aber nur eine Gegenstimme oder eine Enthaltung geben, müssten wir die Wahl noch einmal einzeln durchführen. Insofern frage ich jetzt, ob es Widerspruch von jemandem von Ihnen gibt gegen dieses von mir vorgeschlagene Verfahren, dass wir jetzt diese Beschlussvorlage einfach so zur Ab- stimmung stellen. Dann würden wir gleich in eine Einzelwahl der Beteiligten eintreten. Er- hebt jemand von Ihnen Widerspruch gegen das von mir vorgeschlagene Verfahren? – Das ist nicht der Fall. Dann kann ich in die Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2 eintreten und bitte um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Vielen Dank. Ich gratuliere der Ortsvorsteherin von dieser Stelle aus und freue mich, dass ich morgen dann die Verpflichtung vornehmen kann im Ortschaftsrat. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. November 2019