Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Neureut
| Vorlage: | 2019/0651 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0651 Dez. 1 Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung in der Ortschaft Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 6.2 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt Herrn Achim Weinbrecht zum Ortsvorsteher sowie Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Dieter König zum 4. Stellvertreter. Der Ortschaftsrat Neureut hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 2. Juli 2019, erklärt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 02.07.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) kann die Hauptsatzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass ein Gemeinde- beamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Neureut in § 21 Abs. 1 der Satzung vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekoppelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Orts- vorstehers führt die bisherige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Der Gemeinderat wählt Herrn Achim Weinbrecht zum Ortsvorsteher sowie Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Dieter König zum 4. Stellvertreter. Der Ortschaftsrat Neureut hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 2. Juli 2019, erklärt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt Herrn Achim Weinbrecht zum Ortsvorsteher sowie Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Dieter König zum 4. Stellvertreter. Der Ortschaftsrat Neureut hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 2. Juli 2019, erklärt.
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Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertretung: Punkt 6.2: Ortschaft Neureut Vorlage: 2019/0651 Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Achim Weinbrecht zum Ortsvorsteher sowie Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger zum 2. Stellvertreter, Herrn Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter und Herrn Ortschaftsrat Dieter König zum 4. Stellvertreter. Der Ortschaftsrat Neureut hat sein Einvernehmen hiermit in der Sitzung am Dienstag, den 2. Juli 2019, erklärt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.2 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmig. Herr Weinbrecht, herzlichen Glückwunsch. (Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019