Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat
| Vorlage: | 2019/0646 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE Ortsverwaltung Wolfartsweier Gremium Sitzung des Ortschaftsrat Termin TOP 02.07.2019 1 Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis OR Wolfartsweier 02.07.2019 1 Beschlussantrag: Laut § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung stellt der Ortschaftsrat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neu gewählten Ortschaftsrates fest, ob Hin- derungsgründe nach § 29 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für den Eintritt in den Ort- schaftsrat vorliegen. Der Wortlaut des § 29 Abs. 1 GemO ist aus der Anlage ersichtlich. Allen am 26. Mai 2019 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut des § 29 GemO mitgeteilt worden. Nach den daraufhin von allen zehn gewählten Mitglie- dern abgegebenen Erklärungen liegen in keinem Fall Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Beschluss: 1. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 26. Mai 2019 stellt hiermit gemäß § 29 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten zehn neu ge- wählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat nicht vorliegt: Becker, Stefanie SPD Beiser, Andreas SPD Hoffmann, Mirko SPD Huber, Anton SPD Huber, Tino SPD Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Küffner, Julia SPD Postweiler, Helmut CDU Supper, Joachim CDU Ziegler, Lara Sophie FDP Ziegler, Markus FDP Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat stellt gem. § 29 GemO fest, dass bei den zehn neu gewähl- ten Mitgliedern des Ortschaftsrates kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegt. 2. Die Ortsverwaltung wird zur weiteren Veranlassung ermächtigt. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates Wolfartsweier am 02.07.2019. III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung an die Mitglieder des Ort- schaftsrates (Den Beschluss bitte um Ihre internen Beschlussziffern ergänzen.)