Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0640
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Konst. Sitzung Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.07.2019

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderung Hauptsatzung 20190723_Anlage1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe vom 14. Mai 2019 (Amtsblatt vom 14. Juni 2019) vom 23. Juli 2019 (Amtsblatt vom __________ ) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 22) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 23. Juli 2019 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Hauptausschuss, Bauausschuss, Planungsausschuss, Umlegungsausschuss, Bäderaus- schuss, Personalausschuss und Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ beste- hen aus dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und 14 Mitgliedern des Gemeindera- tes.“ Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

  • Änderung Hauptsatzung 20190723_Anlage2_Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe Alte Fassung Neue Fassung III. Beschließende Ausschüsse § 3 Bildung von beschließenden Ausschüssen (2) Hauptausschuss, Bauausschuss, Planungsausschuss, Umlegungs- ausschuss, Bäderausschuss, Personalausschuss und Betriebsaus- schuss „Fußballstadion im Wildpark“ bestehen aus dem Vorsit- zenden oder der Vorsitzenden und 15 Mitgliedern des Gemein- derates. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches - Kin- der- und Jugendhilfe -, dem Landesjugendhilfegesetz und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe. III. Beschließende Ausschüsse § 3 Bildung von beschließenden Ausschüssen (2) Hauptausschuss, Bauausschuss, Planungsausschuss, Umlegungs- ausschuss, Bäderausschuss, Personalausschuss und Betriebsaus- schuss „Fußballstadion im Wildpark“ bestehen aus dem Vorsit- zenden oder der Vorsitzenden und 14 Mitgliedern des Ge- meinderates. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches - Kin- der- und Jugendhilfe -, dem Landesjugendhilfegesetz und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe.

  • Beschlussvorlage Hauptsatzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0640 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.07.2019 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Haupt- satzung der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe soll geändert werden, da die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder in den beschließenden Ausschüssen - mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses - nach den interfraktionellen Gesprächen im Nachgang zur Kommunalwahl auf 14 verringert werden soll. Von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, bei dessen Zusammenset- zung die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe -, das Jugendhilfegesetz und die Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe zu beachten sind, sollen wie bereits in der vergangenen Amtszeit 11 von 14 Mitgliedern der Vertretungskörper- schaft in diesem Gremium mit Mitgliedern des Gemeinderates besetzt werden. Dies bedarf kei- ner Satzungsänderung, sondern lediglich eines einfachen Gemeinderatsbeschlusses, da § 3 Satz 1, 1. Spiegelstrich der Satzung für das Jugendamt bereits schon jetzt eine alternative Besetzung mit Mitgliedern der Vertretungskörperschaft oder auch mit von ihr gewählten Frauen und Män- nern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, zulässt. Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder der beratenden Ausschüsse soll ebenfalls auf 14 ver- ringert werden, was durch einfachen Gemeinderatsbeschluss festgelegt werden kann. Dem Migrationsbeirat gehören nach der derzeit geltenden Regel des § 2 Abs. 1 der Satzung über die Beteiligung sachkundiger Einwohner und Einwohnerinnen im Migrationsbeirat 11 Mitglieder des Gemeinderates an. Diese Regelung soll unverändert bleiben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe. 2. Der Gemeinderat beschließt, in folgende beratende Ausschüsse je 14 Mitglieder des Ge- meinderates zu berufen: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung Kulturausschuss Sozialausschuss Schulbeirat Sportausschuss. 3. Der Gemeinderat beschließt die Entsendung von 11 der 14 durch den Gemeinderat zu bestimmende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus der Mitte des Gemeinderates, sowie die Entsendung von 11 durch den Gemeinderat zu bestimmende Mitglieder des Mig- rationsbeirats, ebenfalls aus der Mitte des Gemeinderates.

  • Abstimmungsergebnis Top4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 1. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2019/0640 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe. 2. Der Gemeinderat beschließt, in folgende beratende Ausschüsse je 14 Mitglieder des Gemeinderates zu berufen: Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung Kulturausschuss Sozialausschuss Schulbeirat Sportausschuss. 3. Der Gemeinderat beschließt die Entsendung von 11 der 14 durch den Gemeinderat zu bestimmende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus der Mitte des Gemeinderates, sowie die Entsendung von 11 durch den Gemeinderat zu bestimmende Mitglieder des Migrationsbeirats, ebenfalls aus der Mitte des Gemeinderates. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf: Hier geht es lediglich darum, in der Hauptsatzung die neue Anzahl der 14 Mitglieder unse- rer Ausschüsse festzulegen. Sollte sich im Herbst aus weiteren Diskussionen noch Haupt- – 2 – satzungsänderungsbedarf ergeben, würden wir dann gegebenenfalls wieder auf Sie zu- kommen. Es ist aber die Voraussetzung zum anschließenden Tagesordnungspunkt der Be- setzung der Ausschüsse. Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2019