Tarifgestaltung im Stadtbusverkehr Durlach

Vorlage: 2019/0635
Art: Anfrage
Datum: 26.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.07.2019

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16 ANFRAGE Freie Wähler - Tarifgestaltung Stadtbusverkehr Durlach
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE Freie Wähler-OR-Fraktion vom: 02.04.2019 eingegangen am: 02.04.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 2019/0635 10.07.2019 16 öffentlich Dez. 4 / KVV Tarifgestaltung im Stadtbusverkehr Durlach Momentan bietet der KVV nur Kurzstreckentarife in elektronischer Form für Inhaber mobiler Endgeräte an. Dazu und zu einem Kurzstreckentarif für Durlach in analoger Form habe ich folgende Fragen: A) Wie viele Fahrgäste haben in 2018 auf den in Durlach beginnenden und endenden Omnibuslinien a) den digitalen Kurzstreckentarif, b) den Einzelfahrkartentarif, c) einen Zeitkartentarif benutzt? B) Welche Hinderungsgründe gibt es, einen an Fahrkartenautomaten und in den Bussen erhältlichen Kurzstreckentarif im Einzugsbereich Durlach anzubieten, d.h. die Doppelwabe 100 zu halbieren mit westlicher Begrenzung, z.B. an der Tullastraße? C) Welche Hinderungsgründe gibt es einen Zeitkartentarif für den vorgenannten Einzugsbereich anzubieten, so wie z. B. in Bruchsal, für den dortigen Stadtbusverkehr? D) Gibt es europaweit Beispiele dafür, dass trotz Tarifsenkungen ein Einnahmenausgleich durch eine Steigerung der Fahrgastzahlen bei gelichzeitiger Verringerung des Kfz Verkehres stattgefunden hat? E) Wie viele Fahrgäste wurden im Einzugsbereich von Durlach in 2018 mit den Omnibussen befördert und welche CO 2 und Feinstaubbelastungen wurden dabei eingespart, gegenüber bei einer Benutzung mit dem PKW? F) Kann nach Ansicht des KVV mit einer Tarifsenkung ein Umstieg auf den Bahn- und Busverkehr, im Allgemeinen und speziell in Durlach und damit ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgase, erzielt werden? Begründung: Meinen Beobachtungen nach wird der gut organisierte Stadtbusverkehr in Durlach nur unzureichend benutzt. Einen Grund darin ist m.E. zu suchen, dass der Normaltarif für Gelegenheitsfahrten, wie z.B. dreimal wöchentliche Einkaufsfahrten zum Schlossplatz, Arzt- oder Veranstaltungsbesuche für die einfache Fahrt zu 2,60 €, hin- und zurück für 5,20 €, bei den i.d.R. kurzen Strecken, z.B. von Aue, vom Geigersberg oder Bergwald, im Verhältnis zum digitalen Kurzstreckentarif per Smartphone, zu teuer und daher unattraktiv sind. Aber auch Zeitkarteninhaber, die nur auf kurzer Strecke bis Grötzingen oder Stupferich unterwegs sind, müssen den Preis für die Doppelwabe bezahlen. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ich sehe im digitalen Kurzstreckentarif eine einseitige Bevorzugung von Fahrgästen mit mobilen Endgeräten gegenüber den Fahrgästen ohne. Unterzeichnet: Ullrich Müller, Freie Wähler Fraktion

  • TOP 16 STELLUNGNAHME KVV - Tarifgestaltung im Stadtbusverkehr Durlach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage Freie Wähler-OR-Fraktion eingegangen am: 02.04.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0635 Dez. 4 / KVV Tarifgestaltung im Stadtbusverkehr Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 10.07.2019 16 X A) Da alle Omnibuslinien nicht nur innerhalb Durlachs unterwegs sind und mehrere Linien auch in ein- und ausbrechenden Verkehren in weitere Gemeinden fahren, kann der KVV in diesem Fall leider keine eindeutige Aussage über die genauen Verkaufszahlen treffen. Die Doppelwabe 100 und damit die Einzelfahrkarten im Bartarif sind in der gesamten Wabe 100 gültig. Darüber, wohin und wie weit die Fahrgäste mit der „Einzelfahrkarte 2 Waben“ fahren, können wir keine Aussage treffen. Ebenso bei den Zeitkarten. Monats karten wie die 9-Uhr-Karte, die Karte ab 65 oder die Kombicard sind immer für mindes- tens zwei Waben gültig, teilweise sogar verbundweit. Der Verkaufsort steht dabei nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrkarten. B) Der eTarif im KVV ist ein von Beginn an als zeitlich begrenztes Pilotprojekt des KVV ge- plant gewesen und ist seit 2017 in der Wabe 100 nutzbar. Hierbei soll bewusst vor allem das neue und innovative auf Basis des technischen Hintergrunds der modernen Smart phone-Technologie getestet werden. Eine Teilung und somit Auflösung der Doppelwabe 100 nur für den Einzugsbereich Durlach ist nicht möglich. Der KVV Aufsichtsrat hat sich gerade in seiner letzten Sitzung im Januar 2019 nochmals mit deutlicher Mehrheit in allen Diskussionsrunden gegen eine Änderung der jetzigen Wabenstruktur im KVV- Verbundraum ausgesprochen. Allgemein wurde der Kurzstreckentarif im KVV im Barver- kauf aus diversen Gründen schon im Jahr 2012 endgültig eingestellt. C) Die Gesamt-Tarifstruktur des KVV wird durch den Aufsichtsrat des KVV regelmäßig auf Sinnhaftigkeit überprüft und im Bedarfsfall weiter entwickelt. Die angespro chene Fahr- karte in der Stadt Bruchsal ist eine „Altbestandsregelung“, die bei Gründung des KVV durch den Aufsichtsrat in den KVV-Tarif aufgenommen wurde. Aktuell erarbeitet der KVV gerade eine moderate Anpassung des KVV-Tarifs, wobei weitere kleinteilige Stadtteil-Fahrkarten nicht vorgesehen sind. D) Die Diskussion über Tarifsenkungen im ÖPNV wird aktuell in Städten und Gemeinden geführt. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise oftmals das 365 Euro-Ticket in Wien erwähnt. Der Fahrpreis im ÖPNV ist eine Einflussgröße unter vielen. Eine steigende Nachfrage im ÖPNV zu erreichen, ist ein komplexes Vorhaben, das aus unterschiedlichen Faktoren besteht. Hierunter fallen unter anderem das Verkehrsangebot, das individuelle Mobilitätsverhalten, das Finanz- und Kostenbudget der öffentlichen und privaten Haus- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 halte, die Wohnstandorte des Einzelnen und damit verbundene Erreichbarkeit des ÖPNV. Eine reine Maßnahme im Bereich des ÖPNV bringt keine deutlichen Effekte für eine Stadt. Nur ein Gesamtkonzept für alle Verkehre, unabhängig von Individualverkehr oder ÖPNV kann größere Wirkungen erzielen. So wurden in Wien unter anderem die Bartarife im ÖPNV sowie die Parkgebühren deutlich erhöht, neben Nutzer- und Haus- haltsfinanzierung auch eine zweckgebundene Abgabe von Unternehmen eingeführt und die Förderung des Umweltverbundes vorangetrieben. Die Studien, unter anderem von Prof. Dr. Sommer von der Universität Kassel, zeigen, dass die Wirkungen von Tarifab- senkungen im ÖPNV als Einzelmaßnahme in Bezug auf Fahrgassteigerungen und Um- weltaspekte häufig geringer als erwartet sind. E) Die KVV kann auf Basis von Fahrgastzählungen nur Aussagen zu Fahrgastzahlen im Li nienverkehr auf der jeweiligen Linie treffen. Eine Aussage, bezogen auf Teilabschnitte ist uns leider nicht möglich. Zudem kommt hier noch die Thematik der ein- und ausbre- chenden Verkehre. Über eine genaue Abgrenzung in den Linienverläufen für den Stadtbusverkehr sind detaillierte Aussagen notwendig. Eine Antwort auf die Frage nach den Einsparungen von CO2 und Feinstaub kann der KVV nicht geben. F) Wie bereits unter Punkt D) beschrieben, reicht eine alleinige Absenkung des Tarifniveaus nicht aus, um eine signifikante Steigerung von Fahrgastzahlen zu erzielen – unabhängig von dem betroffenen Gebiet. Darüber hinaus gilt, dass bei einer allgemeinen Tarifabsen- kung im KVV erhebliche Mindereinnahmen entstehen, die von allen sieben Gesellschaf- tern im KVV getragen werden müssten. Daher hat sich der Aufsichtsrat des KVV in sei- ner Sitzung im Januar 2019 gegen eine allgemeine Absenkung des Tarifniveaus ausge- sprochen. Gemäß Satzung des KVV wäre eine Beantragung einer Sondertarifmaßnahme möglich. Hierbei wäre jedoch der Antragsteller, konkret die Stadt Karlsruhe, ausgleichs- pflichtig gegenüber den sechs weiteren Gesellschaftern des KVV.