Bauvorhaben Blumentorstraße 4
| Vorlage: | 2019/0631 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.06.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.07.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG FDP-OR-Fraktion und Ullrich Müller, Freie Wähler vom: 21.05.2019 eingegangen am: 22.05.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 2019/0621 10.07.2019 11a öffentlich Dez. 1 und 6 / ZJD i.B.m. BOA Bauvorhaben Blumentorstr. 4 Hiermit beantragen die FDP Fraktion und Ullrich Müller von den Freien Wähler folgendes: Das Bauvorhaben Abriss und Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück Blumentor- straße 4 wird in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates behandelt. Begründung: Das Gebäude Blumentorstraße 4 ergibt zusammen mit dem angebauten Gebäude Nr. 2 seit etwa 1850 eine stadtbildprägende Einheit. Beide Gebäude wurden laut „denkmal- pflegerischem Werteplan“ (Seite 3) vom März 2016 als „Prüffall“ für eine Ausweisung als Kulturdenkmal eingestuft. Während dem Gebäude Blumentorstraße 2 die Denkmaleigenschaft zugesprochen worden ist, wurde diese dem Gebäude Blumentorstraße 4 nicht erteilt. Dem Gebäude Blumentorstr. 4 ist unseres Erachtens ein hoher geschichtlicher Wert zuzuspre- chen, da die jüdischen Eigentümer in der Nazizeit das Haus verkaufen mussten und letztendlich im KZ ermordet wurden. Der Erhalt des Gebäudes Blumentorstr. 4 liegt daher im öffentlichen Interesse. unterzeichnet: Dipl.-Ing. (FH) Ullrich Müller, Dipl.-Ing. Günther Malisius, Dr. Wolfgang Eglau
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-OR-Fraktion und Ullrich Müller, FW eingegangen am: 22.05.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0631 Dez. 1 und 6 / ZJD i.B.m. BOA + StPlA Bauvorhaben Blumentorstr. 4 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.07.2019 11a x Kurzfassung Das Gebäude Blumentorstr. 4 in Durlach liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung zum Schutz der Altstadt Durlach „Gesamtanlagensatzung Altstadt Durlach“. Der denkmalpflegeri- sche Werteplan für die Gesamtanlage Karlsruhe-Durlach aus dem Jahr 2016 trifft zu dem Ge- bäude keine Aussage. Die Frage, ob es als Einzeldenkmal nach den Bestimmungen des Denk- malschutzgesetzes (§§ 2, 12 DSchG) einen Denkmalschutz genießt, wurde nach einer umfas- senden Prüfung im April 2017 durch das dafür zuständige Landesamt für Denkmalpflege ver- neint. Der zunächst bestehende Denkmalverdacht (Prüffall „P“ in der Denkmaldatenbank des Landes; allein dies war aus dem im Werteplan nachrichtlich enthaltenen Kartenmaterial zu ent- nehmen) bestätigte sich nicht, das Objekt wurde aus der Datenbank gestrichen. Das Gebäude liegt außerhalb des Geltungsbereichs der in Vorbereitung befindlichen Gestal- tungssatzung, die als örtliche Bauvorschrift eingeführt werden soll, wie auch außerhalb des (in- soweit deckungsgleichen) Geltungsbereichs der nach den befürwortenden Beschlüssen des Ort- schaftsrats Durlach und des Gemeinderats Karlsruhe in Aufstellung befindlichen Erhaltungssat- zung. Der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes wurde im Rahmen des so genannten baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens dem Bauordnungsamt angezeigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Antrag: Das Bauvorhaben Abriss und Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück Blumentor- straße 4 wird in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates behandelt. Das Gebäude Blumentorstr. 4 in Durlach liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung zum Schutz der Altstadt Durlach „Gesamtanlagensatzung Altstadt Durlach“. Der denkmalpflegeri- sche Werteplan für die Gesamtanlage Karlsruhe-Durlach aus dem Jahr 2016 trifft zu dem Ge- bäude keine Aussage. Die Frage, ob es als Einzeldenkmal nach den Bestimmungen des Denk- malschutzgesetzes (§§ 2, 12 DSchG) einen Denkmalschutz genießt, wurde nach einer umfas- senden Prüfung im April 2017 durch das dafür zuständige Landesamt für Denkmalpflege ver- neint. Die Überprüfung der Denkmaleigenschaft wurde vom Eigentümer ausgelöst, der an der Begehung selbst teilnahm. Der zunächst bestehende Denkmalverdacht (Prüffall „P“ in der Denkmaldatenbank des Landes; dies allein war aus dem im denkmalpflegerischen Werteplan nachrichtlich enthaltenen Kartenmaterial zu - auch außerhalb - ausgewiesenen Kulturdenkma- len zu entnehmen) bestätigte sich nicht, das Objekt wurde aus der Datenbank entfernt. Die Denkmalschutzbehörde hat mit den ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln damit keine Möglichkeit mehr, eine Erhaltung des Gebäudes einzufordern und durchzusetzen. Das Gebäude Blumentorstr. 4 liegt auch außerhalb des Geltungsbereichs der in Vorbereitung befindlichen Gestaltungssatzung, die als örtliche Bauvorschrift eingeführt werden soll, wie auch außerhalb des (insoweit deckungsgleichen) Geltungsbereichs der nach den befürwortenden Beschlüssen des Ortschaftsrats Durlach und des Gemeinderats Karlsruhe in Aufstellung befindli- chen Erhaltungssatzung. Der beabsichtigte Abbruch des Gebäudes wurde im Rahmen des so genannten baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens dem Bauordnungsamt angezeigt. Ein Neubau muss die Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 443 „Hengstplatz, Blumentor-, Pfinz-, Neuensteinstraße“ vom 6. September 1974 berücksichtigen.