Benennung eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss (Gesamtstadt)

Vorlage: 2019/0627
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.07.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Benennung Jugendhilfeausschuss
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0627 Stadtamt Durlach Benennung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss (Gesamtstadt) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 10.07.2019 7 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Durlach schlägt für den neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss fol- gendes fachkundiges Mitglied und stellvertretendes Mitglied aus dem Stadtteil Dur- lach vor: Mitglied des Ausschusses: Ortschaftsrätin Elke Frey (B‘90/DIE GRÜNEN) Deren Vertretung im Verhinderungsfall: Ortschaftsrätin Roswitha Henkel (CDU) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Jugendhilfeausschuss ist ein gesamtstädtischer Ausschuss. Er ist als beschließender Aus- schuss nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nach der Wahl der Gemeinde- räte neu zu bilden. Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 14.09.2004 gehören dem Jugendhilfeausschuss neben den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft als stimmberechtigte Mitglieder Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Von diesen drei zu besetzenden Plätzen hat der Gemeinderat einen für den Stadtteil Durlach und Aue reserviert. Der Ortschaftsrat soll deshalb heute ein Mitglied und dessen Stellvertretung aus unserem Stadtteil in den Jugendhilfeausschuss benennen. Beide müssen die gewünschten Voraussetzungen, insbesondere für Kinder- und Jugendfragen erfüllen. Das Durlacher Ausschussmitglied bzw. dessen Vertretung ist voll stimmberechtigt. Beide werden nach der Benennung des Ortschaftsrates sodann vom Gemeinderat gewählt. Beschluss: Der Ortschaftsrat Durlach schlägt für den neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss fol- gendes fachkundiges Mitglied und stellvertretendes Mitglied aus dem Stadtteil Dur- lach vor: Mitglied des Ausschusses: Ortschaftsrätin Elke Frey (B‘90/DIE GRÜNEN) Deren Vertretung im Verhinderungsfall: Ortschaftsrätin Roswitha Henkel (CDU)