Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers bzw. Ortsvorsteherin durch den Gemeinderat

Vorlage: 2019/0623
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.07.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.07.2019

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Vorschlag des Ortschaftsrats zur Wahl der Stellvertretung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0623 Stadtamt Durlach Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers bzw. Orts- vorsteherin durch den Gemeinderat Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 10.07.2019 3 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat wählt zur 1. Stellvertretung: Ortschaftsrat Martin Pötzsche 2. Stellvertretung: Ortschaftsrat Michael Griener 3. Stellvertretung: Ortschaftsrat Herbert Siebach Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates sieht gem. § 1 vor, dass bei Verhinderung des Orts- vorstehers/der Ortsvorsteherin die 1. Stellvertretung den Vorsitz führt, bei dessen Verhinderung die 2. Stellvertretung und bei deren Verhinderung die 3. Stellvertretung. Diese werden vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte bestellt. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat wählt zur 1. Stellvertretung: Ortschaftsrat Martin Pötzsche 2. Stellvertretung: Ortschaftsrat Michael Griener 3. Stellvertretung: Ortschaftsrat Herbert Siebach