Konzept "Nächtliche Mobilität": Ausweitung Nightliner

Vorlage: 2019/0608
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 25.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0608 Konzept „Nächtliche Mobilität“: Ausweitung Nightliner Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 13 x Das Nightliner-Angebot der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) wird ausgeweitet. Sachverhalt / Begründung: Die Einschränkung des Nightliner-Angebots von Sonntag bis Donnerstag trifft vor allem Frauen in den Nachtstunden sowie Berufstätige in der Nachtschicht oder mit frühem Arbeitsbeginn. Damit auch für diese Personengruppen ein attraktives ÖPNV-Angebot in den Nachtstunden zur Verfügung steht, sollen die Nightliner auch unter der Woche in regelmäßigem Takt eingesetzt werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Uwe Lancier Erik Wohlfeil

  • TOP 13 Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsan- trag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0608 Dez. 1 Konzept „Nächtliche Mobilität“: Ausweitung Nightliner Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 13 x Kurzfassung Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Nightliner-Angebot der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) wird ausgeweitet. In der Aufsichtsratssitzung vom 27.01.2016 der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) wurden eine Reihe von Maßnahme zur Konsolidierung des Defizits der VBK beschlossen. Hierzu gehörte auch eine teilweise Reduzierung des Nightliner-Angebots unter der Woche. Nach Auswertung der Fahrgastzahlen wurde bewusst auf den Wegfall des täglichen Nightliner-Knotens um 4:30 Uhr verzichtet, da dieser bereits von sehr vielen Berufstätigen genutzt wurde und auch heute noch genutzt wird. Das jährliche Einsparvolumen durch den Wegfall der Nightliner-Knoten von Bus und Bahn von 1:30 Uhr bis 3:30 Uhr an Wochentagen beträgt 570.000 € (Preisstand 2015). Dem gegenüber standen lediglich ca. 300 Fahrgäste pro Nacht, die in vier Buslinien und drei Bahnlinien unter- wegs waren. Dies entspricht ca. 80.000 Fahrgästen pro Jahr und damit Kosten in Höhe von ca. 7,10 € pro Fahrgast. Dies entspricht schon fast dem Preis einer Taxifahrt im Nahbereich. Die Einschätzung, dass die Einschränkung des Nightliner-Angebots vor allem Frauen und Berufs- tätige betroffen hat, können wir nicht teilen. Sie deckt sich nicht mit unseren Beobachtungen zur damaligen Fahrgaststruktur. Aus den Beobachtungen und Rückmeldungen des Fahr- und Aufsichtsdienstes, der eingesetzten Fahrscheinprüfer und der Sicherheitsbegleitung konnte fest- gestellt werden, dass sich unter den Fahrgästen viele „Zufallskunden“ befanden, die gerade im Innenstadtbereich die Busse und Bahnen lediglich für einige Haltestellen nutzten, wenn diese quasi zufällig vorbeikamen. Von diesen Beobachtungen her war die deutliche Mehrzahl der Fahrgäste an Wochentagen männlichen Geschlechts und befand sich des Öfteren sich in einem „nicht ganz soliden“ Zustand und eher nicht auf dem Weg von oder zur Arbeit. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der für Berufstätige – gleich welchen Geschlechts – wichtige Frühverkehr ja erhalten geblieben ist (4.30 Uhr-Knoten), stehen Aufwand und Nutzen einer Wiedereinführung der 1.30-, 2.30- und 3.30 Uhr-Knoten in keinerlei sinnvollem Verhält- nis.