IQ-Leitprojekt Fahrradstadt Karlsruhe: Förderprogramm "Lastenräder für Karlsruher Familien"

Vorlage: 2019/0604
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2019

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 20 Lastenräder
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0604 Dez. 6 IQ-Leitprojekt Fahrradstadt Karlsruhe Förderprogramm "Lastenräder für Karlsruher Familien" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.05.2019 8 x Zustimmung Gemeinderat 24.09.2019 20 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die in der Anlage bei- gefügte Förderrichtlinie. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 250.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder verlagert werden. Bestehende Bundes- und Landesförderprogramme betreffen nur gewerblich genutzte Lastenräder. Die Ver- waltung erhielt zahlreiche Anfragen, ob es auch eine Förderung für privat genutzte Lastenräder für Familien in Karlsruhe gäbe. Solche Angebote gibt es bundesweit in ca. 15 Kommunen. Mit der Lastenradinitiative „Lastenkarle“ besteht in Karlsruhe ein Leihangebot für Lastenräder. Es wendet sich an Gelegenheitsnutzer und an Menschen, die ausprobieren möchten, ob ein Lastenrad eine Lösung für ihre Transportfahrten darstellen könnte und der Kauf eines Lastenra- des in Frage kommt. Die Leihlastenräder stehen nicht flächendeckend, sondern lediglich an fünf Standorten zur Verfügung. Das erschwert den spontanen Zugang und dauerhafte Nutzung. Insbesondere Familien, die bewusst auf ein Auto verzichten wollen, aber z. B. ihre Kinder re- gelmäßig transportieren müssen, haben Bedarf für eine Dauernutzung. Menschen überdenken ihr Mobilitätsverhalten, wenn sich Veränderungen in ihrem Leben erge- ben. Dies können Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel sein, oder junge Familien, auf die durch den Nachwuchs neue Mobilitätsanforderungen zukommen. Familien eignen sich besonders als Zielgruppe des Förderprogramms, weil sie auch der nächsten Generation nachhaltige Mobilität vorleben. Daher möchte die Verwaltung das Förderprogramm "Lastenräder für Karlsruher Familien“ initi- ieren. Mit dem Förderprogramm sollen Karlsruher Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt beim Kauf eines Lastenrades finanziell unterstützt werden. Gleichzeitig soll das Lastenrad durch seine optisch auffällige Form alternative Möglichkeiten des Transports sichtbar machen. Nach Vorberatung im Planungsausschuss wurde die starre Regelung, gleich viele E-, wie Nicht- E-Lastenräder zu fördern, aufgegeben. Der Nachhaltigkeitsbonus wird angesichts des hervorra- genden Carsharingangebotes in Karlsruhe nur bei Verzicht auf den Besitz eines eigenen Autos gewährt. Familien erhalten gegen Vorlage des Karlsruher Kinderpasses eine um 200 Euro erhöh- te Förderung. Die Förderung wird 2020 erfolgen, nicht wie ursprünglich vorgesehen noch 2019. Es ist beabsichtigt, im September 2019 erneut die Cargobike-Roadshow nach Karlsruhe zu ho- len, damit interessierte Menschen eine händler- und herstellerunabhängige Beratung und einen Überblick über die aktuellen Lastenradmodelle bekommen können. Förderanträge können ab 1. November 2019 gestellt werden. Damit erhalten die Interessenten ausreichend Zeit, sich für ein geeignetes Lastenradmodell zu entscheiden. Die Förderung wird ab 1. Januar 2020 ausge- zahlt. Konkret soll im Jahr 2020 der Kauf von E-Lastenrädern mit einem einmaligen Betrag von jeweils 1.200 Euro und der Kauf von Lastenrädern ohne E-Unterstützung mit einem Betrag von jeweils 800 Euro gefördert werden, bis zu einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro. Die Förderquote liegt etwa zwischen einem Viertel und einem Drittel des durchschnittlichen Kaufpreises von Las- tenrädern. Zum Vergleich: das Land fördert gewerblich genutzte E-Lastenräder mit 30 % des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 3.000 Euro pro E-Lastenrad. Wer bei der Nutzung des Lastenrades feststellt, dass er auf ein eigenes Auto ganz verzichten kann oder auch schon vorher keines besessen hat, soll durch einen zusätzlichen Nachhaltig- keitsbonus belohnt werden. Der Nachhaltigkeitsbonus von jeweils 500 Euro soll nach drei Jah- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 ren ausgezahlt werden, vorausgesetzt, dass im entsprechenden Haushalt seit mindestens 12 Monaten kein Pkw angemeldet ist. Karlsruhe orientiert sich in der Radverkehrsförderung am Leitbild „Radverkehr als System“ (siehe „20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs in Karlsruhe“). Dieses Leitbild umfasst neben den Bereichen Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit auch die Bereiche Service/Dienst- leistungen und die administrativen Rahmenbedingungen. Das Förderprogramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“ ist ein Baustein der Bereiche Service/Dienstleistungen und administrative Rahmenbedingungen. Der Gemeinderat stellte für den DHH 2019/2020 pro Jahr 0,5 Mio. Euro zusätzlich zu den bean- tragten Mitteln in Höhe von 1,0 Mio. Euro pro Jahr für die Radverkehrsinfrastruktur zur Verfü- gung. Die Mittel für das Förderprogramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“ sollen durch Umschichtungen im Radverkehrsetat innerhalb des Dezernats 6 aus den im DHH 2019/2020 bereits bewilligten Mitteln bereitgestellt werden. Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind nicht zu erwarten. Alle bisher geplanten Maßnahmen können wie vorgesehen realisiert werden. Für die Förderung fallen 2020 Kosten von bis zu 200.000 Euro an. Es ist davon auszugehen, dass bis zu 50 % den Nachhaltigkeitsbonus in Anspruch nehmen. Dadurch kommen unter der Voraussetzung, dass etwa gleich viele E-Lastenräder und Nicht-E-Lastenräder gefördert werden, im Jahr 2023 weitere Kosten von bis zu 50.000 Euro auf die Stadt zu. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die in der Anlage bei- gefügte Förderrichtlinie. Der Gemeinderat beschließt, dass die dazu erforderlichen finanziellen Mittel aus dem Radverkehrsetat für Radinfrastruktur beim Tiefbauamt umgeschichtet werden.

  • Anlage Förderrichtlinie Lastenräder
    Extrahierter Text

    Anlage: Förderrichtlinie „Lastenräder für Karlsruher Familien“ 1. Zielsetzung der Förderung Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz- Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder verlagert werden. Bestehende Bundes- und Landesförderprogramme betreffen nur gewerblich genutzte Lastenräder. Mit einem eigenen Förderprogramm möchte die Stadt Karlsruhe diese Lücke schließen und den Kauf privat genutzter Lastenräder für Karlsruher Familien finanziell unterstützen. Die geförderten Lastenräder sollen durch ihre optisch auffallende Form alternative Transportmöglichkeiten sichtbar machen. Dadurch werden folgende Ziele verfolgt:  Anzahl der Kfz-Fahren in der Stadt verringern  Emissionen und Lärm vermeiden  mehr Menschen zum Rad fahren animieren  E-Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag sichtbar machen  den Kfz-Bestand im Stadtgebiet reduzieren Das Förderprogramm ist Teil der Anstrengungen, die die Stadtverwaltung unternimmt, um die angestrebte Re-Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“ im Jahr 2022 zu erreichen. Im Prüfbericht zur Auszeichnung 2017 wird als „Hausaufgabe“ unter Punkt „H- Wirtschaft und Elektromobilität“ aufgegeben: „Die Weiterentwicklung der bestehenden Förderung von Pedelec- und Lastenradkäufen sollte erfolgen.“ 2. Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen Lastenrades, das mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:  verlängerter Radstand von mindestens 130 cm  Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)  Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von mindestens 140 Litern Gefördert werden zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung. E-Lastenräder dürfen eine maximale Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten (Lastenpedelecs bis 25 km/h). Die Lastenaufbauten können für Waren oder Personen geeignet sein. 3. Wer wird gefördert? Gefördert werden Karlsruher Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens jeweils einem Kind, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltagsleben ändern möchten und Wege suchen, ohne Kfz auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:  Hauptwohnsitz in Karlsruhe  Mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt 4. Wie hoch ist die Förderung?  Der Kauf eines Lastenrades ohne E-Unterstützung wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 800 Euro gefördert.  Beim Kauf eines E-Lastenrades beträgt der Zuschuss 1.200 Euro.  Familien erhalten gegen Vorlage des Karlsruher Kinderpasses jeweils eine um 200 Euro erhöhte Förderung. 5. Zusätzliche Förderung: Nachhaltigkeitsbonus Wer bei der Nutzung des geförderten Lastenrades feststellt, dass er auf sein Auto verzichten kann und abmeldet, wird durch einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 500 Euro gefördert. Dieser Bonus wird auch den Haushalten gewährt, die bei Antragstellung kein Auto besitzen und innerhalb des Förderzeitraums kein Auto anmelden. 6. Sonstige Zuschussbestimmungen:  Der Zuschussempfänger verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten Lastenrad.  Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, den Verkauf dem Stadtplanungsamt vorab zu melden. 7. Antragstellung und Verfahren:  Besorgen Sie sich beim Ordnungsamt eine „Meldebescheinigung Familie“.  Besorgen Sie sich beim Radhändler Ihrer Wahl ein schriftliches Angebot über das gewünschte Modell (inkl. Angabe der Modellbezeichnung).  Füllen Sie den Förderantrag unter www.karlsuhe.de/Radverkehr aus und laden Sie diesen zusammen mit den Anlagen „Meldebescheinigung Familie“, Angebot des Radhändlers und ggf. „Karlsruher Kinderpass“ hoch.  Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung  Eine Antragstellung ist frühestens ab 1. November 2019 möglich.  Die Antragstellung muss spätestens bis 31. Januar 2020 erfolgen.  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.  Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist.  Der Förderbescheid ist bis zum 31.05.2020 gültig. Am 01.06.2020 verfällt der Förderbescheid. Lastenräder, die vor einem Förderbescheid gekauft wurden, können nicht gefördert werden.  Nach dem Kauf des Lastenrades reichen Sie, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenrad (Kopie) und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert) beim Stadtplanungsamt ein.  Eine Auszahlung des Zuschusses ist frühestens ab 01.01.2020 möglich.  Bis zum 31.05.2020 muss das geförderte Lastenrad gekauft sein.  Bis zum 30.06.2020 müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein.  Der Nachhaltigkeitsbonus ist mit einer Eigenerklärung, dass im Haushalt des Antragstellers innerhalb der letzten 12 Monate kein Kfz angemeldet war, ab 01.01.2023, spätestens bis 30.06.2023 zu beantragen.  Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des Lastenrades ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet.  Für Fragen erreichen Sie uns unter lastenrad@stpla.karlruhe.de.

  • 2019-09-24_180225TOP 20
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  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 20 der Tagesordnung: IQ-Leitprojekt Fahrradstadt Karlsruhe: Förderpro- gramm „Lastenräder für Karlsruher Familien“ Vorlage: 2019/0604 dazu: Lastenradförderung Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0928 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Planungsausschuss - die in der Anlage (der Vorlage) beigefügte Förderrichtlinie. Der Gemeinderat beschließt, dass die dazu erfor- derlichen finanziellen Mittel aus dem Radverkehrsetat für Radinfrastruktur beim Tiefbauamt umgeschichtet werden. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss sowie auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Sofern Sie die Stellungnahme schon vorliegen haben, können Sie das gerne lesen. Ansons- ten möchte ich darauf hinweisen, dass wir das gerne übernehmen würden als Teil unserer Vorlage, so dass es damit auch als erledigt betrachtet werden kann, und danken noch einmal für den Hinweis. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Sie haben den Änderungsantrag angesprochen. Er ging in Richtung der Förderrichtlinien, weil uns sehr daran gelegen ist, dass wir bei diesem Leitpro- jekt Fahrradstadt Karlsruhe uns weiter voran bewegen und auch sehen, dass mit diesem – 2 – Förderprogramm ein sehr gutes Signal gesetzt wird, dass einerseits Familien unterstützt werden bei der Wahl eines anderen Verkehrsmittels, dass das dadurch attraktiver und für manche überhaupt erst erschwinglich wird. Gleichzeitig sehen wir es so, dass dadurch, dass Lastenräder in der Stadt gefördert werden, auch das Stadtbild beziehungsweise das Straßenbild sich ändern kann und dadurch auch Beispiele geschaffen werden, dann auch für Gruppen in der Gesellschaft, die durch dieses Förderprogramm nicht beinhaltet sind. Genau deswegen hatten wir den Änderungsantrag gestellt, um damit noch der Möglich- keit der Sichtbarkeit hinzu zu wirken, dass Lastenräder, die eventuell kürzer sind, aber of- fensichtlich Lastenräder sind, weil sie dreirädige Lastenräder sind, mitgefördert werden. Grundsätzlich wünschen wir uns, dass wir im Zuge dieses Förderprogramms entsprechend informiert werden, wie die Abrufzahlen sind. Wenn wir sehen, wie das Land Baden- Württemberg u. a. auch im letzten Jahr schon erfahren hat, wie nachgefragt das ist, dann sieht man, dass es relativ schnell sein kann, dass das gesamte Budget ausgeschöpft ist, weil die Nachfrage so hoch ist. Dann können wir rechtzeitig nachsteuern und überprüfen, ob mehr Menschen den Bedarf haben und ob wir eine weitere Förderung in Aussicht stellen würden. Gleichzeitig müssen wir kontinuierlich überdenken, ob die Kriterien, die teilweise sehr strikt an einzelne Fahrräder gestellt sind, noch immer die richtigen sind. Denn es gibt auch eine technische Entwicklung, die sicherlich voranschreiten wird. Das muss in einer Evaluation berücksichtigt werden. Zu guter Letzt möchte ich aber noch erwähnen, um es nicht zu lange zu machen, dass wir sehr froh darüber sind, dass in diesem Programm auch Fahrräder ohne E-Motor mitgeför- dert werden. Das ist nicht in allen Lastenradförderprogrammen der Fall. Wir haben in Karls- ruhe eine Typographie, die das wirklich in den meisten Fällen zulässt. Genau das ist die Form einer ökologischen Mobilität. Denn wenn wir einen E-Motor haben, haben wir doch einen zusätzlichen Energieverbrauch. Wenn man den nicht braucht, ist es auch gut, wenn es Anreize gibt, die Energie nicht auch noch zusätzlich zu verbrauchen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Mobilität hat viele Facetten. Mobilität ist in Bewegung, wie wir sehen. Mobilität braucht attraktive Angebote. Das gilt insbesondere dann, wenn neue Mobilitätsangebote von großen Unternehmen unterstützt werden. Das sehen wir gerne. Wenn das ein Geschäftsmodell wird, warum denn nicht. Wir warten mit großer Spannung auf den Ausgang des Projektes eines großen Möbelhauses hier in Karlsruhe. Wir werden aber diese Lastenradbewegung sicherlich zu beobachten haben, auch unter anderen Sicherheitsaspekten. Nicht nur der Zuschuss ist hier entscheidend, um etwas an- zukurbeln. Da will die CDU nicht im Wege stehen. Wir haben auch die süffisanten Kom- mentare zur Kenntnis genommen, die dem Änderungsantrag der GRÜNEN entgegengehal- ten werden. Darauf wollen wir uns nicht einlassen. Ich glaube, die Verwaltungsvorlage ist ein erster Aufschlag. Damit kann man fahren. Wenn sich Änderungsbedarf ergibt, dann kann man nachsteuern. Für uns als CDU-Fraktion ist wichtig, dass wir auch langfristig beobachten, wie diese Fahr- radwegequerschnitte zurechtkommen mit dem, was wir jetzt auf die Straße bringen wol- len. Wir werden das beobachten. Vielleicht muss man auch da nachsteuern. Auch bin ich nicht so ganz überzeugt, dass jedes Gut, das mit dem Lastenrad befördert wird - manch- mal sind es auch Kinder -, so richtig sicher transportiert wird. Da müssen wir auch be- obachten und weiter nachdenken. Öffentliche und private Abstellplätze sollten auch vor- – 3 – handen sein, wenn wir als Stadt in die Breite mit der Förderung gehen. Auch das muss be- obachtet werden. Ein letztes: Mobilität braucht für die CDU-Fraktion auch Alternativen. Alle werden darauf angewiesen sein, im Regen, im Winter, bei Krankheit, im Alter. Auch GRÜNE übrigens werden einmal solche Alternativen brauchen. Deshalb: Bei aller Euphorie, die wir hier ha- ben können, das Gesamtmobilitätssystem muss in dieser Stadt intakt bleiben. Gleichwohl, der CDU ist jedem Umsteiger willkommen. Stadtrat Zeh (SPD): Ich wollte diesen wichtigen neuen Baustein für die Fahrradstadt Karls- ruhe begrüßen. Das Problem von Stadtrat Pfannkuch könnte vielleicht gelöst, wenn er einmal Senior ist, dass er mit einer Rikscha durch die Gegend gefahren wird. Auch das wä- re dann ein Lastenfahrrad, mit Personen. Ich will hoffen, dass es auch sicher ist. Wir sehen heutzutage schon viele Lastenräder, auch hier in Karlsruhe, durch die Gegend fahren. Es kann sicherlich eine interessante Alternative für die Familien sein. Interessant und wichtig ist auch, dass die Familien dann nachweisen müssen, für ein Jahr auf ein Auto verzichtet zu haben. Andere, die den Karlsruher Kinderpass haben, erhalten eine höhere Unterstützung. Auch das ist noch einmal ganz besonders familienfreundlich. Aber worauf ich auch hinweisen wollte: Diese Räder brauchen auch Abstellplätze. Da müs- sen wir auch schauen, dass wir deutlich vorankommen, sowohl in der City mit Abstellplät- zen bei Einkaufsmöglichkeiten oder auch in den Wohnquartieren. Denn so ein langes Fahr- rad passt nicht in jeden Keller, wird wahrscheinlich auch einmal an der Straße stehen. Hier müssen wir sichere Abstellplätze schaffen. Wir hoffen, dass uns das Stadtplanungsamt möglichst bald die Abstellanlagen, gerade auch für solche Lastenräder, präsentiert und welche man in der Stadt installieren kann. In dem Sinne wird unsere Fahrradhauptstadt Karlsruhe sicher einen weiteren Schwung bekommen. In diesem Sinne stimmt die SPD ger- ne dem Vorschlag der Verwaltung zu. Stadtrat Jooß (FDP): Ich kann als alter Fahrradfahrer nur sagen, ich habe große Beden- ken. Es wurde schon gesagt. Wo wird das Fahrrad abgestellt? Wird es in Höfen abgestellt? Wird es auf der Straße abgestellt? Das Fahrrad braucht dreimal so viel Platz, als ein norma- les Fahrrad. Für mich ist die Frage: Ist es ein Lastenfahrrad oder ist es ein Kinderfahrrad? Oder was ist das für ein Fahrrad? Wie geht man damit um? Ich will einmal sehen, ob sich das überhaupt bewährt, ob es angenommen wird. Das müssen wir einmal abwarten, wie das funktioniert. Ich weiß, dass sich viele Autofahrer und auch Radfahrer über diese Lasten- räder und über diese riesigen SUV ärgern, die eine Menge Platz wegnehmen. Viel sinnvoller wäre es, Anhänger anzuschaffen, und die kombinieren mit einem Fahrrad oder einem E-Bike. Dann könnte man variieren und würde nicht ewig dieses riesige Rad in Karlsruhe herumbuxieren. Wir sind für die Förderung, aber unsere Bedenken bleiben bestehen. Wir warten ab, was passiert. Stadtrat Schnell (AfD): Als ich den Antrag zum ersten Mal, samt den darin genannten Konditionen, las - es gibt einen Zuschuss für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren -, musste ich lachen. Ich stellte mir nämlich vor, wie ich unseren jüngsten Sohn mit 17 bei 1,90 m Körpergröße, Kraftsportlerstatur und 90 kg Lebendgewicht damit zur Im- matrikulation an die Uni gefahren hätte. – 4 – Aber im ernst: Diese Monster sind voluminös, beanspruchen große Abstellflächen, stellen für andere, schnellere Radler – ich habe seit kurzem Singlespeed – ein Verkehrshindernis dar, und im Gegensatz zur Kombination von Fahrrad mit Anhänger unpraktisch. Den Hä- nger kann ich, wenn ich ihn nicht benötige, auch einfach zuhause lassen. Die Subventio- nierung bedeutet nur noch mehr Staat und stellt zudem eine Diskriminierung des in Karls- ruhe ansässigen Herstellers von Fahrradanhängern – Sie kennen ihn sicher, Kindercar – dar, der bislang sehr erfolgreich sein selbstentwickeltes Produkt vertreibt. Daher von unserer Seite eine klare Ablehnung dieses Antrags. Noch ein ganz anderer Aspekt. Gute Winterschuhe und eine wärmende Daunenjacke sind sicherlich wünschenswerte Dinge, die jeder Karlsruher besitzen sollte, damit er, ohne sich zu erkälten, gesund bleiben kann. Warum subventionieren wir so etwas nicht? Strukturell ist da kein Zuschuss groß zu Lastenrädern anders. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Da bin ich froh, dass ich die Schlussrede habe. Wir unter- stützen diesen Antrag. Ich finde es schön, wenn wir mit einem positiven Schluss enden können. Vor allem das Anliegen, einen Anreiz zu schaffen, endlich vom Auto auf das Fahr- rad umzusteigen, denn natürlich ist das Masseverhältnis von zu transportierender Masse zu bewegter Masse bei einem Lastenrad viel größer und besser. Es gibt natürlich auch Unter- schiede im Fahrgefühl von einem Lastenrad und einem Fahrrad mit Anhänger. Das ist mit zu bedenken. Es ist ein großes Interesse an diesem neuen Fahrmodell da. Deshalb finde ich es auch sinnvoll, das zu unterstützen. Da ist dann auch eine große Anreizwirkung gegeben. Größer, als wenn man jetzt irgendwelche Hänger fördern würde. Klar, das Thema Parkmöglichkeiten wurde angesprochen. Aber da sehe ich uns alle in der Pflicht, auch diese zu schaffen. Das gilt aber nicht nur für die Lastenfahrräder, sondern na- türlich auch für „normale“ Fahrräder, wo ich an manchen Stellen wirklich die Fahrradpark- situation als sehr problematisch bewerte. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Eigentlich kann man über dieses Medium zum Fahren nur sprechen, wenn man selber einmal gefahren ist. Ich habe es getestet mit vier Kindern drin. Es hat ausgesprochen viel Freude gemacht. Es passen keine vier 18jährige hinein, aber von 0, 1, 2, 3, 4 geht es ganz wunderbar. Es macht wirklich Freude. Allerdings geht es beim Lastenfahrrad nicht darum, gegen das Auto zu sein, sondern wir sind für beide Verkehrsin- strumente. Unsere Fraktion begrüßt es, dass wir dieses Instrument der Förderung haben und dass es die Leute testen. Stellen Sie sich einmal vor, morgens parken vor der Schule keine Autos mehr und laden die Kinder aus, sondern es fahren lauter Lastenfahrräder vor und die Kinder klettern aus dem Fahrrad heraus. Erstens ist es für die Umwelt gut, zweitens ist es gesund. Ich kann nur empfehlen, bei Winter auch Fahrrad zu fahren, weil es ausge- sprochen gesund erhält. Und es schadet den Kindern auch nicht. Wir begrüßen das. Eine Frage ist gestellt mit den Parkplätzen. Das ist wirklich ein großes Problem. Das ist nicht gelöst, auch für normale Fahrräder nicht. Das Zweite, was mich schon gewundert hat, ist die Finanzierung. Es heißt, durch eine Umschichtung im Budget wird es keine Probleme geben, das zu finanzieren. Da frage ich mich schon, wie kann man so einfach 200.000 Eu- ro im Radfahrbereich umschichten? Sind die frei gewesen? Hat man mit denen nichts vor gehabt? Oder was macht man denn jetzt nicht? Das ist für mich eine offene Frage. Aber ansonsten ein ausgesprochen freudiges Ja. – 5 – Der Vorsitzende: Vielen Dank. Meine Vermutung ist zu dieser letzten Frage, dass wir bei den letzten Haushaltsberatungen das Fahrradbudget deutlich erhöht haben auf Wunsch des Gemeinderates. Diese Mittel schlagen wir Ihnen jetzt vor, durch dieses Förderpro- gramm sozusagen in eine Auszahlung zu bringen. Von daher ist das ein Resultat Ihrer Be- schlüsse. Was mir auch noch einmal wichtig ist, es geht nicht darum, jetzt die Alternative zum nor- malen Fahrrad zu schaffen, sondern die Alternative zum vierrädrigen Fahrzeug. Das braucht noch etwas mehr Platz. Ich bitte auch darum, dass nicht rüberkommt, dass nur, weil wir jetzt Lastenräder bezuschussen, wir automatisch als Stadt auch die Verantwortung für jeden nötigen Stellplatz übernehmen. Wir können auch für andere Fahrräder und Autos nicht die komplette Verantwortung übernehmen. Wenn es jetzt mehr Menschen gibt, die ein solches Lastenfahrrad anschaffen, dann müssen wir auch darüber reden, wie wir dann unseren öffentlichen Raum allmählich dahingehend umstrukturieren. Genauso, wie wir beim Fahrrad auch noch einen Nachholbedarf haben. Das sehen wir alle so. So gesehen, andere Städte sind schon sehr erfolgreich mit solchen Zuschussprogrammen. Das Land ist auch dabei. Von daher holen wir jetzt etwas nach und ergänzen damit unsere Ange- botspallette. Ich glaube, das größte Argument, was es vor allem bei Familien gibt für das eigene automobile Fahrzeug, das aber dann oft nur am Wochenende verwendet wird, ist das Thema Einkaufen. Da sind die Lastenräder doch eine technisch mögliche und auch durchaus gesundheitsfördernde Alternative. Sie können weiterhin Ihren 17jährigen Sohn mit einem normalen Fahrrad zum Einkaufen schicken, Herr Schnell. Der kann dann ein paar Mal hin und her fahren, dann hat er auch noch etwas für seinen Kraftsport getan. Von daher passt das. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Noch eine kleine Ergänzung. Ein kundiger Bürger hat uns noch zukommen lassen, dass ein Radstand von 1,30 m sehr gut ist, aber 1,20 m wäre für neue, innovative Modelle unter Umständen nötig, sowohl für zwei- als auch für dreirädrige Lastenfahrräder. Der Vorsitzende: Jetzt haben wir gerade die 1,30 m aufgenommen. Ich würde es jetzt einmal dabei belassen. Wenn sich das bestätigt, müssen wir es gegebenenfalls korrigieren. Ich denke, das ist in unser aller Sinne. Dann können wir darüber jetzt abstimmen. – Vielen Dank, das ist eine mehrheitliche Zu- stimmung. Damit haben wir den Teil der Gemeinderatssitzung, der sich mit den Beschluss- vorschlägen der Verwaltung beschäftigt, abgeschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2019