Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0597
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.07.2019

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Auftragsvergabe Übernahme und Verwertung Alttextilien der Stadt Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0597 Dez. 5 Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 04.07.2019 X vorberaten Hauptausschuss 09.07.2019 4 X Sc an ne n.p df Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. August 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma TEXAID Collection GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragsvolu- men von 1.616.281,20 € inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 1.105.200,00 € netto gleich brutto und Behandlungskosten in Höhe von 511.081,20 € brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 511.081,20 € brutto 1.105.200 € netto gleich brutto 2019 56.786,80 € brutto 2020 170.360,40 € brutto 2021 170.360,40 € brutto 2022 113.573,60 € brutto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand und Systematik der Ausschreibung Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die Sammlung von Altkleidern und Schuhen (nachfolgend unter Alttextilien zusammengefasst) als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 in der geltenden Fassung und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssatzung), der Satzung über die Benutzung von Ab- fallentsorgungseinrichtungen und der Satzung über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfall- gebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Für die Übernahme und Verwertung der Alttextil-Sammelware wird ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Auftrag zur Übernahme und Verwertung der Alttextil-Sammelware endet zum 31. August 2019. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienst- leistung zum 01. September 2019 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverläs- sige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (vom 01. September 2019 bis 31. August 2021). Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von der Stadt Karlsruhe, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf, gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31. August 2022. Für den Auftragnehmer entstehen mit dem Umschlag und der Weiterverarbeitung der städti- schen Alttextilien auch Kosten. Diese Kosten mussten bei der Ausschreibung benannt werden. Die Stadt erhält somit sowohl Erlöse als auch Rechnungen von dem Auftragnehmer. Mit dieser Vorgehensweise möchte die Stadt steuerliche Risiken ausschließen, die möglicher- weise mit einer Verrechnung der saldierten Beträge verbunden wären. Maßgebend für die Wertung des Preises und auch für das betriebliche Ergebnis sind jedoch die saldierten Beträge (d. h. Erlöse abzüglich Kosten, entspricht für den max. Vergabezeitraum rund 595.000 €). Dabei führen Mengenschwankungen zu einem abweichenden betrieblichen Ergeb- nis. II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung wurde auf Grundlage der in den letzten 3 Jahren erzielten Erlöse und angefallenen Kosten für diese Leistung ermittelt. Das kalkulierte Auftragsvolumen für die maximale Laufzeit (inklusive Verlängerungsoption) beträgt ca. 1.038.000 € (netto). Dieser Betrag setzt sich aus Erlösen von ca. 828.000 € (netto gleich brutto) und Behandlungskosten von ca. 210.000 € (netto) zusammen. III. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro zuständig. Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 3 GemO führt der Gemeinderat die Geschäfte bis zum Zusammentreten des neuge- bildeten Gemeinderats weiter. Ungeachtet der Auftragshöhe wird festgestellt, dass nicht von einer wesentlichen Entscheidung im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 4 GemO auszugehen ist, insbe- sondere da es sich hierbei um eine wiederkehrende Auftragsvergabe zur Sicherung der ord- nungsgemäßen Abfallentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 IV. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 16. April 2019. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 18. April 2019. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 26. April 2019 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 20. Mai 2019, 12 Uhr, gingen zwei Angebote ein. V. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle 2 Angebote zur Wertung zu- gelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (80%) und Umweltkosten für den Transport zur Verwertungsanlage (20%). 1. TEXAID Collection GmbH Erlöse Gesamtlaufzeit (inklusive optionaler Vertragsver- längerung) (netto gleich brutto) 1.105.200,00 € Behandlungskosten Gesamtlaufzeit (inklusive optionaler Vertragsverlängerung) (brutto) 511.081,20 € Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis (brutto) 594.118,80 € Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto) 1.616.281,20 € Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 800 Punkte) 800 Punkte 2. Bieter B Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 800 Punkte) 743,73 Punkte Das Angebot der Firma TEXAID Collection GmbH aus Apolda ist das wirtschaftlichste Angebot. Die Firma TEXAID Collection GmbH ist der bisherige Auftragnehmer für die Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma TEXAID Collection GmbH, Apolda, für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. August 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate im Gesamtauftragsvolumen von 1.616.281,20 € inklusive Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 1.105.200,00 € netto gleich brutto und Behandlungskosten in Höhe von 511.081,20 € brutto) zu erteilen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Ausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. August 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma TEXAID Collection GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamt- auftragsvolumen von 1.616.281,20 € inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 1.105.200,00 € netto gleich brutto und Behandlungskosten in Höhe von 511.081,20 € brutto) zu schließen.

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Sitzung Hauptausschuss 9. Juli 2019, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2019/0597 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Um- welt und Gesundheit zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Über- nahme und Verwertung von Alttextilien der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Sep- tember 2019 bis 31. August 2021 mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Mo- nate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma TEXAID Collection GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftrags- volumen von 1.616.281,20 € inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 1.105.200,00 € netto gleich brutto und Behandlungskosten in Höhe von 511.081,20 € brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Er lässt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustim- mung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 17. Juli 2019