Auftragsvergabe über die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2019/0596
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.06.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2019

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0596 Dez. 5 Auftragsvergabe für die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wert- stoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 04.07.2019 X Hauptausschuss 09.07.2019 14 X Gemeinderat 16.07.2019 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. Dezember 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren und 4 Monaten mit einem Ge- samtauftragswert von 9.085.905,85 € (brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 9.085.905,85 € 2019 831.917,10 € 2020 2.516.701,25 € 2021 2.756.486,25 € 2022 2.980.801,25 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand der Ausschreibung Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushalts- nahe Sammlung von Wertstoffen als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förde- rung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfäl- len (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 in der geltenden Fassung und der Sat- zung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallentsorgungssat- zung), die Satzung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen und die Satzung über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fas- sung. Im Rahmen einer behältergestützten Sammlung durch die Entsorgungslogistik der Stadt Karls- ruhe werden die Verpackungsabfälle der dualen Systeme und stoffgleiche Nichtverpackungen wie Metalle, Kunststoffe und Holz der kommunalen Sammlung auf Basis der Vereinbarung zwi- schen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Stadt Karlsruhe und den Betreibern dualer Systeme gemeinsam erfasst und zu einer Sortieranlage transportiert. Der kommunale Anteil wird dort sortiert und anschließend einer Verwertung zugeführt. Für die Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Wertstoff- Sammelware wird ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Interimsauftrag zur Übernahme, Sortierung und Verwertung der kommunalen Wertstoffe endet zum 31. August 2019. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese ab- fallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01. September 2019 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverlässige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate (vom 01. September 2019 bis 31. Dezember 2020). Der Vertrag verlängert sich zweimalig automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von der Stadt Karlsruhe, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf, gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31. Dezember 2022. Die optionalen Vertragsverlängerungen sind abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit den Betreibern der dualen Systeme über eine gemeinsame Abstimmungsvereinbarung nach § 22 VerpackG ab dem 01. Januar 2021. II. Auftragswertschätzung Der Auftragswert wurde auf Grundlage des in der Interimsausschreibung erzielten Ergebnisses kalkuliert. Der geschätzte Auftragswert für die maximale Vertragslaufzeit (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) beträgt ca. 7.200.000 € (netto) bzw. 8.568.000 (brutto). III. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Gemeinderat für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 2 Millionen Euro zuständig. Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 3 GemO führt der Gemeinderat die Geschäfte bis zum Zusammentreten des neuge- bildeten Gemeinderats weiter. Ungeachtet der Auftragshöhe wird festgestellt, dass nicht von einer wesentlichen Entscheidung im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 4 GemO auszugehen ist, insbe- sondere da es sich hierbei um eine wiederkehrende Auftragsvergabe zur Sicherung der ord- nungsgemäßen Abfallentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 IV. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 26. März 2019. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 28. März 2019. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 05. April 2019 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 30. April 2019, 11 Uhr, gingen zwei Angebote ein. V. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle 2 Angebote zur Wertung zu- gelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (80%) und Umweltkosten für den Transport zur Verwertungsanlage (20%). 1. ALBA Nordbaden GmbH, Karlsruhe Angebotspreis (brutto) (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) 9.085.905,85 € Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 1.000 Punkte 2. Bieter B Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 260,13 Punkte Das Angebot der Firma ALBA Nordbaden GmbH aus Karlsruhe ist das wirtschaftlichste Angebot. Die Firma ALBA Nordbaden GmbH ist der bisherige Auftragnehmer für die Sortierung und Ver- wertung der kommunalen Wertstoffe aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe. Die Firma ALBA Nordbaden GmbH hat in den Vergabeunterlagen bestätigt, dass, soweit die Verwertung von kommunalen Kunststoffanteilen in Ersatzbrennstoff-Anlagen erfolgt, diese Anlagen auch die Grenzwerte für Luftschadstoffe gemäß 17. BImSchV erfüllen, die auch für Abfallverbrennungsanlagen gelten. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma ALBA Nordbaden GmbH, Industriestr. 1, 76189 Karlsruhe, für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. Dezember 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 9.085.905,85 € (brutto) zu erteilen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat | Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstof- fen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2019 bis 31. Dezember 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren und 4 Monaten mit einem Gesamtauftragswert von 9.085.905,85 € (brutto) zu schließen.

  • Abstimmungsergebnis Top5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Auftragsvergabe über die Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2019/0596 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2019 bis 31. Dezember 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Nordbaden GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren und 4 Monaten mit einem Gesamtauftragswert von 9.085.905,85 € (brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2019