Bauanträge
| Vorlage: | 2019/0580 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.05.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.06.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 519 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 10 x a) Baugenehmigung: Neubau einer Doppelgarage Vogelsang 4 Flurstück 1729-19-3 Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 492 – Schwalbenloch Alle baurechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Es werden lediglich bereits bestehende Stellplätze mit Garagen versehen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 519 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 10 x b) Baugenehmigung: Ausbau Dachgeschoss Junge Hälden 2 Flurstück 1653-19-03 Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 506 Nord I Ost. Alle Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Dachneigung bleibt unverändert bei 30 Grad. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 4
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 519 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 10 x c) Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier WE; Umnutzung eines Druckereigebäudes in Wohnnutzung Laubplatz 3 Flurstück 2096-19-03 Fragenkatalog zum Antrag: Klärung der Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens hinsichtlich der Eingliederung in das Baugrundstück insbesondere hinsichtlich der Gebäudegröße, Höhenentwicklung. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Somit findet § 34 BauGB Anwendung. Die vorgesehenen Abstandsflächen wurden berücksichtigt und werden eingehalten. Wegebaulasten sind zu beachten. Laut BOA ist das Wegerecht zur ehemaligen Druckerei uneingeschränkt gewährleistet. Im gleichen Bereich befinden sich bereits Gebäude, welche ebenfalls geringfügig die zulässige Höhe überschreiten. Anstelle des Staffelgeschosses sollte ein Satteldach gewählt werden. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich ansonsten in der Art, dem Maß der Nutzung und der Bauweise in die vorhandene Bebauung ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Das Dach sollte jedoch als Satteldach ausgeführt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ansicht West Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ansicht Ost Ansicht Süd Ansicht Nord Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Perspektive
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 519 OV Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 10 x d) Baugenehmigung: Errichtung Waschpalette und zwei Container An der Roßweid 4 Flurstück 8454 / 15 Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet 526, Kleine Weide – Roßweid Nord. In baurechtlicher Hinsicht bestehen keinerlei Bedenken. Im Übrigen wurde dieses Vorhaben bereits bei der Nutzungsänderung ( OSR-Vorlage am 24.10.2018 ) in fast identischer Form eingereicht. Das BOA wartet lediglich noch auf eine ergänzende Stellungnahme der Wasserbehörde. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Lageplan Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 4