Klimaschutzmaßnahmen bei städtischen Gebäuden in Grötzingen

Vorlage: 2019/0578
Art: Antrag
Datum: 31.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.06.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Anfrage des Ortschaftsrates Grötzingen vom: 10. April 2019 Vorlage Nr.: 517 Klimaschutzmaßnahmen bei städt. Gebäuden in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 7 x Die Ortsmitte Grötzingen wurde erfreulicherweise in das Sanierungsprogramm des Landes aufge- nommen. Neben öffentlichen Maßnahmen besteht die Möglichkeit für private Gebäudeeigentümer Zuschüsse für eine umfassende bautechnische, energetische und gestalterische Sanierung zu erhalten. Der Ortschaftsrat sieht eine starke Vorbildfunktion der Stadt Karlsruhe was die Energieeffizienz der eigenen städtischen Gebäude angeht. Im Klimaschutzkonzept der Stadt ist die Maßnahme M22 „Energetische Optimierung kommunaler Liegenschaften: Stadt“ des Kapitels 3.2 mit Prioritätsstufe 1 eingestuft, da ein hohes Minderungspotenzial von CO²-Einsparung gesehen wird. Bei der Maßnahme wird empfohlen, „im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung auch die langfristigen Einsparpotenziale durch eine Optimierung der Gebäudehülle zu mobilisieren. Daher sollte eine Strategie mit folgenden Eckpunkten entwickelt werden: · Vertiefte Schwachstellenanalyse und Untersuchung des Einsparpotenzials in städtischen Gebäuden durch vorrangig energetische Sanierungen, gezielte Umsetzung von Projekten · Zugrundelegung eines ambitionierten energetischen Standards bei allen Sanierungsprojekten Der Ortschaftsrat hat hierzu folgende Fragen: 1. Wie sieht die Schwachstellenanalyse und das Einsparpotenzial bei den städtischen Gebäuden in Grötzingen aus? 2. Welchen Standard möchte die Stadt bei den Sanierungsobjekten erreichen? 3. Welche bautechnischen und energetischen Maßnahmen wurden bereits mit dieser Zielsetzung umgesetzt seit 2010? 4. Wie ist die Energieeffizienz der einzelnen städtischen Gebäude in Grötzingen? 5. Gibt es eine Prioritätenliste und einen Zeitplan für die energetische Optimierung der städti- schen Liegenschaften nach dem gesetzten Standard? 6. Ist geplant alle städtischen Gebäude im Sanierungsgebiet umfassend bautechnisch, energe- tisch und eventuell gestalterisch zu sanieren? Wenn ja, wie sieht hier die zeitliche Umsetzung und Priorität aus? 7. Sind zusätzliche Ressourcen (Personal, Finanzen) erforderlich, um alle städtischen Gebäude im Sanierungsgebiet umfassend zu sanieren? Wenn ja, wie hoch wird der Bedarf geschätzt? Seite 2 Ebenso ist im Kapitel 4 „Erneuerbare Energien“ die Maßnahme M 35 „Nutzung erneuerbarer Ener- gien in städt. Liegenschaften“, M 36 „Solar-Potential Analyse“ sowie M37 der „Ausbau von Solar- thermie und Photovoltaik“ vorgesehen. 1. Welche Heizungsarten mit erneuerbaren Energien eignen sich für die einzelnen städtischen Gebäude in Grötzingen? 2. Welche weiteren Dachflächen von städtischen Gebäuden in Grötzingen eignen sich für eine Photovoltaik-Anlage? 3. Gibt es eine Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen? 4. Werden CO²-Bilanzen beim Kauf von Photovoltaikanlagen beachtet (Herstellung, Transport usw.)?

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage des Ortschaftsrates Grötzingen Vorlage Nr.: Verantwortlich: 517 Dez. 6 Klimaschutzmaßnahmen bei städt. Gebäuden in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 7 x 1. Wie sehen die Schwachstellenanalyse und das Einsparpotenzial bei den städtischen Gebäuden in Grötzingen aus? Für den Bereich Grötzingen liegen rund 50 einzelne Gebäude im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Die bauliche-technische und damit auch der energetische Zustand können allge- mein als dem jeweiligen Baualter entsprechend angenommen werden. Grundsätzliche, umfas- sende Sanierungen sind bisher nicht vorrangig beabsichtigt. Detaillierte Aussagen zum Energie- verbrauch der Einzelgebäude im Vergleich zu anderen Nutzungsarten sind im aktuellen Energie- bericht der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Eine tiefergehende Schwachstellenanalyse findet nur anlassbezogen statt und über den gesamten Gebäudebestand hinweg. Die allgemein notwen- dige Einsparung laut städtischem Ziel „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ kann über nachfolgen- de Tabelle in Abhängigkeit vom Baualter angegeben werden: Baualter Gebäude bis 1948 1949 - 1977 1978 - 1994 1995 bis jetzt Ziel Reduktion Wärmeverbrauch um % (2040 zu 1990): 94 % 98 % 98 % 97 % Ziel Reduktion Stromverbrauch um % (2040 zu 1990): 92 % 90 % 92 % 85 % Ziel Reduktion CO 2 -Emissionen durch Wärme und Strom um % (2040 zu 1990): 93 % 96 % 96 % 94 % 2. Welchen Standard möchte die Stadt bei den Sanierungsobjekten erreichen? Der Sanierungsstandard muss die benannten Emissionsminderungen in Abhängigkeit vom Bau- alter erreichen. Allgemein werden Gebäude aus der Nachkriegszeit mit Passivhauskomponenten ertüchtigt. Für historische Gebäude mit schützenswerter Fassadenansicht wird in der Regel eine Innendämmung vorgeschlagen, die deutlich geringer Effektivität aufweist. Hier muss besonders der Einsatz von regenerativer Energie für Wärme und Strom forciert werden. 3. Welche bautechnischen und energetischen Maßnahmen wurden bereits mit dieser Zielsetzung umgesetzt seit 2010? Die seit 2010 umgesetzten Maßnahmen sind:  Einbau wärmegedämmter Außentüren und Tore im Bauhof und im Feuerwehrgebäude (2014 – 2018)  Einbau neuer Heizung im Feuerwehrgebäude, Umstellung auf Gas (2014)  Erneuerung der Dachdämmung Emil-Arheit-Halle (2015)  Umrüstung Beleuchtung im Hallenbad auf LED (2016) Ergänzende Erläuterungen Seite 2  Heizung der Schulgebäude und Hallenbad auf Gas umgestellt , Errichtung eines BHKW (2016)  Dachböden der Schlossschule und des HD-Baus gedämmt (2017)  im Rathaus 1 und Rathaus 2 teilweise die Fenster gegen neue Isolierglasfenster getauscht (2018 – 2019)  im Rathaus 1 die Außenwände mit mineralischem Wärmedämmputz isoliert, Dachdecken gedämmt (2018) 4. Wie ist die Energieeffizienz der einzelnen städtischen Gebäude in Grötzingen? Detaillierte Aussagen zum Energieverbrauch der Einzelgebäude im Vergleich zu anderen Nut- zungsarten sind im aktuellen Energiebericht der Stadt Karlsruhe veröffentlicht: www.karlsruhe.de/b3/bauen/hochbau/energie/energieberichte.de 5. Gibt es eine Prioritätenliste und einen Zeitplan für die energetische Optimierung der städtischen Liegenschaften nach dem gesetzten Standard? Eine Priorisierung wird Ergebnis eines derzeit beantragten Projektes des Verwaltung sein: „Nachhaltige Modernisierung kommunaler Gebäude“. Dieses befindet sich hinsichtlich seiner Ausrichtung, Ressourcen und Priorisierung noch in verwaltungsinterner Abstimmung. 6. Ist geplant alle städtischen Gebäude im Sanierungsgebiet umfassend bautechnisch, energetisch und eventuell gestalterisch zu sanieren? Wenn ja, wie sieht hier die zeitli- che Umsetzung und Priorität aus? Die umfassende funktionale und energetische Sanierung ist gemäß des Ziels „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ auch für Gebäude im Sanierungsgebiet vorgesehen. Dieses Ziel ist Bestand- teil der vom Gemeinderat befürworteten Unterstützungserklärung des Oberbürgermeisters zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg. 7. Sind zusätzliche Ressourcen (Personal, Finanzen) erforderlich, um alle städtischen Gebäude im Sanierungsgebiet umfassend zu sanieren? Wenn ja, wie hoch wird der Bedarf geschätzt? Die umfassende und ganzheitliche Sanierung aller städtischen Gebäude, auch der im Sanie- rungsgebiet, wird deutlich höhere Personal- und Sachmittelressourcen benötigen, als diese bis- her verfügbar sind. Eine Konkretisierung kann erst nach Abstimmung der benannten verwal- tungsinternen Abstimmung zum Projekt „Nachhaltige Modernisierung kommunaler Gebäude“ vorgenommen werden. Stellungnahme zur den weiteren Fragen: 1. Welche Heizungsarten mit erneuerbaren Energien eignen sich für die einzelnen städtischen Gebäude in Grötzingen? Für zu sanierende Gebäude sind zukünftig in der Regel nur Energiequellen auf Basis regenerati- ver Energiequellen vorzusehen: Verbrennung von Biomasse (Holzpellets und Holzhackschnitzel) oder Biogas, Nutzung von Umweltwärme aus Boden und Luft über Wärmepumpen, Nutzung solarer Energie über thermische Kollektoren und Photovoltaik (Power-to-Heat). 2. Welche weiteren Dachflächen von städtischen Gebäuden in Grötzingen eignen sich für eine Photovoltaik-Anlage? Eine umfassende Betrachtung ist hierzu erst zu erstellen. Gebäude mit guter solarer Einstrah- lung auf Dachflächen und gleichzeitig ausreichend größer Erntefläche sind beispielsweise: die Neubauten der Augustenburg Gemeinschaftsschule, das Hallenbad Grötzingen, die Emil-Arheit- Halle und mit Einschränkungen der Kinder- und Jugendtreff sowie die Begegnungsstätte. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Gibt es eine Prioritätenliste für die Umsetzung der Maßnahmen? Allgemein werden Photovoltaikprojekte in absteigender Reihenfolge der möglichen Anlagen- größe umgesetzt. Wegen der Dachgrößen, Geometrien und des Zustandes der Dachhaut sind die beiden Dächer der Neubauten der Augustenburg Gemeinschaftsschule für eine solare Nut- zung interessant. Von einer Prioritätenliste potentieller Photovoltaik-Projekt erwartet die Verwal- tung keine Verbesserung der Projektumsetzungen. 4. Werden CO 2 -Bilanzen beim Kauf von Photovoltaikanlagen beachtet (Herstellung, Transport usw.)? Die sogenannte graue Energie zu Herstellung von Photovoltaik-Anlagen liegt sehr deutlich unter der realen Ausbeute des Stromertrages. Deshalb bleibt Sie unberücksichtigt. Der sogenannte Erntefaktor (Energy Returned on Energy Invested) als Relation zwischen Ausbeute und Einsatz für die Produktion liegt in Deutschland etwa bei 10 (siehe „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“ des Fraunhofer ISE in Freiburg: www.pv-fakten.de). Beschluss: 1. zur Freigabe an Dezernat 6, vorab Versand an OV Grötzingen per E-Mail. Nach Freigabe durch Dezernat 6 wird das Papier an die OV Grötzingen weitergeben. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 6 HGW Abteilung OM OV Grötzingen Sachbearbeitung EM