Sachstand Bebauungsplanänderung "Junge Hälden"

Vorlage: 2019/0576
Art: Antrag
Datum: 31.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.06.2019

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Vorlage 515 CDU Antrag Sachstand Junge Hälden 2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 8.4.2019 Vorlage Nr.: 5 Sachstand Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 515 x Sachstand Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“ Die CDU-Fraktion beantragt einen Sachstandsbericht zur Bebauungsplanänderung „Junge Hälden“.

  • TOP 5 Vorlage 515 Sachstand Junge Hälden 2
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 515 Dez. 6 Sachstand Bebauung "Junge Hälden" Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 5. Juni 2019 5 x Kurzfassung Aufgrund einer im Vorfeld der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen umfangreichen Stellungnahme eines Anwohners war eine weitergehende Auseinandersetzung mit den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs sowie eine Anpassung an neue Standards erforderlich. Derzeit er- folgt die stadtinterne Abstimmung hierüber. Anschließend kann die öffentliche Auslegung er- folgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie dem Ortschaftsrat durch die Ortsverwaltung in öffentlicher Sitzung mitgeteilt wurde, befin- det sich das Verfahren vor der erneuten öffentlichen Auslegung. Der Ortschaftsrat wurde eben- falls darüber informiert, dass kein erneuter Auslegungsbeschluss erforderlich ist. Unter Bezug auf die bevorstehende öffentliche Auslegung hat sich im Dezember 2018 ein An- wohner an die Stadt Karlsruhe gewandt, um im Vorfeld dieser öffentlichen Auslegung noch weitere Einwände vorzutragen. In der äußerst umfangreichen Stellungnahme, die seiner Aussage zufolge auch den „Umwelt- schutzverbänden“ und anderen Adressaten zuging, wurde unter anderem der Vorwurf erho- ben, dass eine „aktualisierte Variante“ des Bebauungsplans am Ortschaftsrat und am Gemein- derat vorbei beraten und beschlossen werden solle. Dies ist nicht zutreffend, denn die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes stellt einen Verfahrensschritt dar, der noch von dem im Gemeinderat gefassten Auslegungsbeschluss gedeckt ist. Ortschaftsrat und Gemeinderat haben sich bereits im Rahmen des seinerzeitigen Auslegungsbeschlusses mit der Planung be- fasst. Die Planung hat sich in ihren Grundzügen, dem planerischen Grundkonzept, nicht geän- dert. Es bedarf daher keines erneuten Auslegungsbeschlusses. Der Einwender legt ferner eine mehrseitige Auflistung der nach seiner Auffassung im Plangebie- te vorkommenden Arten (Fauna, Flora, Funga) vor, verbunden mit dem Hinweis, keinen An- spruch auf Vollständigkeit zu erheben. Wir behandeln diese Einwendungen so, als ob sie im Rahmen der zukünftig stattfindenden er- neuten öffentlichen Auslegung eingegangen wären. Dennoch waren – aus Gründen der Rechts- sicherheit - die vorgetragenen Inhalte zu überprüfen und in die Planungsüberlegungen einzu- stellen. Derzeit erfolgt die finale stadtinterne Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs. Bei den späteren Beratungen zum Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf jedoch selbstverständlich mit den in beiden öffentlichen Auslegungen eingegangen Stellungnahmen dem Ortschaftsrat und dem Gemeinderat vorgelegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sachstand Bebauung „Junge Hälden“ Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 6 StplA SB PV Sachbearbeitung Petra Bickert Telefon: R 6157