Energie-Quartierskonzept für Grötzingen

Vorlage: 2019/0574
Art: Antrag
Datum: 31.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Knielingen, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.06.2019

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Vorlage 513 StN Antrag OSR Integriertes Quartierskonzept Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag OR Grötzingen-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 513 Dez. 5 Erstellen eines integrierten Energie-Quartierkonzeptes für Grötzingen durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 3 x Kurzfassung Unter der Voraussetzung, dass die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung im Grötzinger Ortskern erhobenen Gebäudedaten (346 Gebäude) die Basis des EnergieQuartiers bilden (Da- tenschutz), lässt sich ein Quartierskonzept mit einem Personal- und Sachkostenaufwand in Höhe von insgesamt 88.100,- Euro brutto innerhalb eines Jahres erstellen. Mit dem KfW- Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ beträgt der städtische Eigenanteil davon 35% knapp 31.000,- Euro. Die Erfahrungen der KEK aus den bereits bestehenden städtischen Energiequartieren bestätigen die Nützlichkeit und den Gewinn eines parallel zur Quartierskonzepterstellung arbeitenden Sa- nierungsmanagements. Die geplanten Personal- und Sachkosten betragen hierfür insgesamt 98.200,- Euro in den 3 Projektjahren. Der städtische Eigenanteil beträgt hierfür rund 34.400,- Euro. Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz schlägt eine außerplanmäßige Teilfinanzierung des notwendigen Eigenanteils für anfallende Kosten in 2019 und 2020 über den verwaltungsinter- nen Klimaschutzfonds vor. So kann das Projekt zeitnah beginnen. Die weitere notwendige Fi- nanzierung in 2021/2022 sollte dann aus eigenen Mitteln der Ortsverwaltung Grötzingen erfol- gen, die diese für den nächsten DHH beantragt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 186.243,88 121.058,52 2020 = 42.054,68; 2021 = 11.450,83; 2022 = 11.679,85 (siehe Erläuterungen) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 27.02.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Projektbeginn Frühester Start 10/2019, aufgrund Finanzierungsregelung und KfW-Fördermittelantrag Bedeutung des Energie-Quartierskonzepts Die Stadt Karlsruhe verfolgt bis 2050 das Konzept der klimaneutralen Kommune. Die energeti- sche Sanierung der Bestandsgebäude ist dabei ein wesentlicher Faktor, die städtischen Klima- schutzziele zu erreichen. Gleichzeitig ist eine Strategie für eine effiziente Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung regionaler Ressourcen sicherzustellen. Die von der KfW mit einem 65%-igen Zuschuss geförderten Quartierskonzepte dienen einer- seits der Sensibilisierung der Eigentümerinnen und Eigentümer und zeigen andererseits im Er- gebnis Maßnahmen und Handlungsfelder auf, die an der konkreten Situation vor Ort erarbeitet werden. Integrierte Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen bilden somit eine strate- gische Entscheidungsgrundlage für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete Investitionsplanung in definierten Quartieren. Darüber hinaus ermöglichen sie das aktive Zugehen auf Akteure und die Beteiligung der Bürger, die für die Umsetzung energieeffi- zienter Maßnahmen ausschlaggebend ist. Von der Erhöhung der Sanierungsquote profitieren Bürger (Wohnqualität, Wertsteigerung, Nebenkostensenkung), Handwerkerschaft (Aufträge, Sanierungspraxis, Stand der Technik) und die Kommune (Klimaziele, Emissionsreduzierung, För- dermittel). Der Förderzeitraum beträgt i.d.R. ein Jahr. Bedeutung des Sanierungsmanagements Das ebenfalls zu 65% förderfähige Sanierungsmanagement greift die Ergebnisse des Quartiers- konzepts auf, initiiert und begleitet die Maßnahmenumsetzung und bindet die Bürger vor Ort durch Information, Beratung und Beteiligungsangebote direkt und persönlich ein. Es hat sich in den bisherigen Projekten der KEK bewährt, Konzept und Sanierungsmanagement parallel zu beginnen, um von Anfang an der Bürgerbeteiligung und –beratung zu Gebäu- deenergiethemen breiten Raum bieten zu können. Neutrale und kostenfreie Erstberatungen vor Ort, Informationsveranstaltungen und anschauliche Praxisbeispiele wie z.B. Thermografieauf- nahmen der Gebäudehülle, Blower-Door-Tests zur Luftdichtigkeit oder Erläuterungen zu ver- schiedenen Wärmedämmmaterialien sprechen alle Eigentümer an. Ziel des Sanierungsmanagements ist es, die kurzfristig wichtigsten Maßnahmen des Energiekon- zepts anzustoßen, umzusetzen und damit die ersten Schritte auf dem mittelfristigen Weg zu einem CO2 –neutralen Stadtteil zu gehen. Der Förderzeitraum beträgt bis zu drei Jahre. Teilfinanzierung über städtischen Klimaschutzfonds Voraussetzung der zeitnahen Finanzierung über den verwaltungsinternen Klimaschutzfonds ist ein expliziter politischer Beschluss hierzu auf Grundlage des Antrags des Ortschaftsrates Gröt- zingen, da die Verwendung dem eigentlichen Zweck des Fonds nicht entspricht. Budgetmäßig kann der Betrag in der Fondsliste 2020 untergebracht werden. Die weitere notwendige Finanzierung in 2021/2022 sollte dann aus eigenen Mitteln der Orts- verwaltung Grötzingen erfolgen, die diese für den nächsten DHH beantragt. Zeit- und Kostenplan Aufgrund der Klärung der innerstädtischen Finanzierung des Eigenanteils sowie der noch aus- stehenden Beantragung der Fördermittel ggü. der KfW-Bank ergibt sich ein Projektstart frühes- tens im Oktober 2019. Der im Antrag des Ortschaftsrates Grötzingen genannte Gesamtaufwand inkl. Sachkosten (190.00 Euro) beruhte auf einer ersten Schätzung der KEK. Der tatsächliche Finanzierungsbedarf Ergänzende Erläuterungen Seite 3 umfasst insgesamt 186.243,88 Euro. Da die vom Ortschaftsrat beantragten finanziellen Mittel in Höhe von ca. 67.000,- Euro ebenfalls auf der ersten Schätzung der KEK basieren, ergibt sich ein tatsächlich notwendiger und zu beantragender städtischer Eigenanteil von insgesamt 65.185,36 Euro. Die beantragten Mittel sind außerdem nicht gleichmäßig auf 3 Jahre aufzuteilen, sondern entsprechend der Fördermittelabrufe (6-monatig nachschüssig für Sanierungsmanagement, 12- monatig nachschüssig für Quartierskonzept) ggü. der KfW zu orientieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt den tatsächlichen Finanzierungsbedarf für die einzelnen Projekt- jahre bzw. bezogen auf die Kalenderjahre 2019-2022, unter der Annahme des frühesten Pro- jektstarts ab Oktober 2019 sowie eines Abrechnungszyklus/Fördermittelabrufs ggü. der KfW- Bank im 6-monats-Rythmus. In Projektjahr 1 ergeben sich Kosten für die Stadt Karlsruhe bzw. für die Ortsverwaltung Gröt- zingen in Höhe von 42.054,68 € brutto (35 % der Gesamtkosten). Diese setzen sich aus den Eigenanteilen für das Quartierskonzept sowie für das erste Jahr des Sanierungsmanagements zusammen. In Projektjahr 2 beträgt der 35%-ige städtische Anteil 11.450,83 € brutto (Quartierskonzept beendet, nur noch Sanierungsmanagement: Umsetzungsbegleitung/Beratungsangebote). In Projektjahr 3 belaufen sich die Kosten für Stadt KA bzw. OV Grötzingen auf 11.679,85 € brutto (Sanierungsmanagement: Umsetzungsbegleitung/Beratungsangebote). Bezogen auf die Kalenderjahre 2019 bis 2022 ergeben sich die Kosten (brutto) bei einem frü- hesten Projektstart im Oktober 2019 und einem daraus resultierenden ersten Mittelabruf ggü. der KfW-Bank in 2020 wie folgt: 2019 = keine Auszahlung / kein Mittelabruf 2020 = 42.054,68 € 2021 = 11.450,83 € 2022 = 11.679,85 € Somit liegt die Gesamtsumme der außerplanmäßigen Projektfinanzierung aus dem verwaltungs- internen Klimaschutzfonds für 2020 bei 42.054,68 €. Die weitere notwendige Finanzierung für 2021/2022 aus eigenen Mitteln der Ortsverwaltung Grötzingen für die Jahre 2021 und 2022 betragen 23.130,68 € und sollten für den nächsten Doppelhaushalt beantragt werden. Grötzingen - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement SUMME gesamt100%88.081,06 € KfW65%57.252,69 € Stadt KA35%30.828,37 € gesamt100%98.162,82 € KfW65%63.805,83 € Stadt KA35%34.356,99 € gesamt100%186.243,88 € KfW65%121.058,52 € Stadt KA35%65.185,36 € Kalenderjahrab 10/2019 Mittelabruf (KfW)-Apr 20Okt 20Apr 21Okt 21Apr 22Okt 22 Anteil Stadt KA-5.613,15 € 36.441,52 € 5.725,42 € 5.725,42 € 5.839,92 € 5.839,92 € 65.185,36 € - Klimschutzfonds5.613,15 € 36.441,52 € 42.054,68 € - Ortsverwaltung5.725,42 € 5.725,42 € 5.839,92 € 5.839,92 € 23.130,68 € bis 09/202220202021 11.226,31 € 120.156,22 € 78.101,54 € 42.054,68 € 2 0 0 0 11.450,83 € 32.716,66 € 1 88.081,06 € 57.252,69 € 30.828,37 € 32.075,16 € 20.848,85 € 3 0 0 0 32.716,66 € 21.265,83 € 11.450,83 € 33.371,00 € 21.691,15 € 11.679,85 € 33.371,00 € 21.691,15 € 11.679,85 € 21.265,83 € Annahme: Start Oktober 2019 Projektjahr Quartiers- konzept San.Man. (45 % Stelle) Summe Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss (intern): 1. Stellungnahme der KEK i.B.m. UA 2. Kontierungsobjekt: Sender: 1.310.56.10.07.02 Empfänger: UA Klimaschutz 3. Mitzeichnung UA, Stadtkämmerei, Dez. 4, Dez. 1 4. Übersendung der Stellungnahme an die Ortsverwaltung Grötzingen, Ortsvorsteherin 5. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 4 Dez. 5 Stadtkämmerei UA KEK 15.05.2019 Sachbearbeitung 15.05.2019 Yasmin Yekini (KEK) Tel.: 0721-480 88 23 (Bitte Unterschriftenleiste entsprechend ergänzen)

  • TOP 3 Vorlage 513 Antrag OSR Integriertes Quartierskonzept Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller Antrag des Ortschaftsrates Grötzingen vom: 02.04.2019 Vorlage Nr.: 513 Erstellen eines integrierten Energie-Quartierkonzeptes für Grötzingen durch die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 05.06.2019 3 x Am 30. Januar 2019 fand in Grötzingen eine Kick-Off-Veranstaltung zum Thema „Klimaschutz konkret in Grötzingen“ mit ca. 50 Bürgerinnen und Bürgern statt. Einer der zentralen Wünsche der Anwesenden war die Erstellung eines integrierten Energie-Quartierkonzeptes. Dies insbe- sondere im Hinblick auf die Aufnahme der Ortsmitte Grötzingen in ein städtebauliches Sanie- rungsprogramm und dem Ziel als erster Stadtteil klimaneutral zu sein. Am 27. Februar 2019 stellte der Geschäftsführer der KEK gGmbH das Verfahren sowie die not- wendigen Schritte für die Erstellung eines Konzeptes für Grötzingen im Ortschaftsrat vor. Im neu eingerichteten Arbeitskreis „Klimaschutz“ sowie im Ausschuss des Ortschaftsrates Gröt- zingen wurde die Empfehlung abgegeben, dringend einen interfraktionellen Antrag für die Er- stellung eines solchen Konzeptes zu stellen. Anbei die Information aus der Ortschaftsrat Sitzung Grötzingen als Grundlage für den Antrag : Ein Quartierskonzept für den Ortsteil Grötzingen steht in einer Reihe mit den erfolgreichen Kon- zepten für Wettersbach, Stupferich, Knielingen und Durlach-Aue. Es ermöglicht eine exakte Erfassung des Wärmebedarfs der Haushalte und Gewerbebetriebe und bildet so die Grundlage für zahlreiche weitere Aktivitäten der kommenden Jahre, etwa beim Aufbau von Nahwärme- netzen durch die Stadtwerke, die über die erhobenen Daten selbst nicht verfügen. Als zweiter wichtiger Effekt ermöglicht die Befragung aller erreichbaren Hauseigentümer im Quartier die Ansprache für eine energetische Erstberatung, zum Beispiel über Thermografieauf- nahmen oder andere erste Schritte zur energetischen Sanierung von Gebäuden und Heizungen, die nicht mehr modernem Standard entsprechen. Derzeit wird geprüft, ob die Daten, die bei den vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung der Ortsmitte von den Hauseigentümern bereits erhoben wurden, verwendet werden dürfen. Dies würde erheblich Zeit und Kosten spa- ren. Mit dem begleitenden Sanierungsmanagement über 3 Jahre wird sichergestellt, dass das Quar- tierskonzept nicht lediglich eine schriftliche Analyse bleibt, sondern die empfohlenen Maßnah- men auch unmittelbar umgesetzt werden können. Die Fremdfinanzierung von 2/3 der Gesamt- kosten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zeigt auch das hohe Interesse des Bundes an diesem Instrument, bei dem Baden-Württemberg im Ländervergleich den ersten Platz belegt. Mit dem Landkreis Karlsruhe, in dem über 25 Quartiersprojekte umgesetzt wurden, erfolgt über dessen Energieagentur eine enge Zusammenarbeit. Inhalt eines möglichen Quartierskonzeptes Grötzingen Ein Quartierskonzept Grötzingen umfasst sechs Phasen: - Energetische Bestandsaufnahme aller Gebäude im Quartier  Baualter  Bausubstanz  Bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen  Energieverbräuche (Strom und Heizöl/Gas/Holz etc.) - Parallel dazu: Angebot zur energetischen Erstberatung - Berechnung der aktuellen gebäudebedingten CO2 –Emissionen - Ermittlung des Sanierungspotenzials - Entwicklung von Maßnahmen für das CO2 -neutrale Quartier bis 2050 - Optional: Umsetzungsbegleitung im Sanierungsmanagement Nutzen des Quartierskonzeptes für den Ortsteil Der Nutzen eines Quartierskonzepts für Grötzingen hat drei Aspekte: - durch individuelle energetische Beratungen und Maßnahmen soll ein behagliches Woh- nen ermöglicht werden - das Leben in Gemeinschaft werde über Bürgergespräche verbessert - die Chancen künftiger Generationen steigen durch ein klimaneutrales Grötzingen Formale Rahmenbedingungen (KfW-Förderung) Der geschätzte Aufwand würde dabei inklusive Sachkosten etwa 190.000 Euro betragen. Die KfW-Förderung im Programm 432 beträgt 65% der förderfähigen Kosten Es bleibt ein Ei- genanteil von 35% der Kosten, der vom Antragsteller zu tragen ist. Für die Einhaltung der in- haltlichen und zeitlichen Anforderungen an dem Bericht sorgt die KEK. Die Erstellung des Quar- tierskonzeptes wir für eine Dauer von einem Jahr gefördert, das begleitende Sanierungsma- nagement über drei Jahre. Förderfähig sind die Personalkosten sowie die Sachkosten in Höhe von bis zu 10% der Personalausgaben. Der Ortschaftsrat Grötzingen stellt daher folgenden Antrag an den Gemeinderat: Beschlussantrag Der Ortschaftsrat beantragt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt ca. 67.000€ aufgeteilt auf 3 Jahre, für die Erstellung eines integrierten Energie-Quartierskonzepts in Grötzingen durch die KEK.