Informationen zum Sanierungsgebiet

Vorlage: 2019/0563
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.06.2019

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2_Informationen Sanierungsgebiet Grünwettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 304 Verantwortlich:Dez.6 Informationen zumSanierungsgebiet Grünwettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Ortschaftsrat Wettersbach04.06.20192X Beschlussantrag DerOrtschaftsratnimmt von den AusführungenKenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) JaNein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevantXNeinJa Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)NeinJa Abstimmung mit städtischen GesellschaftenNeinJa Ergänzende ErläuterungenSeite2 1.AufstockungFörderrahmen Der Förderrahmen für die Gesamtmaßnahme war in 2018 insbesondere durch die Umsetzung des Umbaus derehemaligenHeinz-Barth-Grundschule zur Kindertagesstätte,der Gestaltung der Freianlagen sowie durch diegetätigtenGrunderwerbe und Grundstücksneuordnungen nahezu aufgebraucht. Für das Programmjahr 2019 wurde ein Aufstockungsantrag gestellt.Im April 2019wurde die Finanzhilfeseitens Bund und Landum 1,6 MioEuro aufgestockt.Der aktuelle Förderrahmen beträgt rund 5,2 Mio Euro. Überblick Städtebauförderprogramm:Aktive Stadt-und Ortsteilzentren(ASP) Bewilligungszeitraum:01.01.2015–30.04.2024 Sanierungslaufzeit:01.01.2015–31.12.2026 beantragter Förderrahmen (2014):4.692.000€ aktueller Förderrahmen(2019):5.166.667€ -Anteil Stadt Karlsruhe (40%):2.066.667€ -Finanzhilfe(Bund/Land 60%):3.100.000€ -davon ausbezahlt1.388.844€(Stand: April 2019) -Fördermittelrest1.711.156€ bewilligte Finanzhilfe 2015:1.000.000€ bewilligte Finanzhilfe 2016:500.000€ bewilligte Finanzhilfe 2019:1.600.000€ 2.Sachstand öffentliche Maßnahmen 2.1 Umbau Heinz-Barth-Grundschule zur Kindertageseinrichtung Die Umbaumaßnahmen der Heinz-Barth-Grundschule zur Kindertageseinrichtung(2017) sowie die Gestaltung der Freianlagen (Juni 2018)sind abgeschlossen.Die Gesamtmaßnahme in Höhe vonca. 2.870.000 Eurokonnte seitens des Bundes/Landes mit 888.309 Euro bezuschusst wer- den. 2.2 Herstellung von Längsparkern in der Straße Am Wetterbach Gegenüber Am Wetterbach 18 wurden 3 Längsparkplätze hergestellt. Die Maßnahme mit ei- nemKostenvolumen von ca. 8.500 Eurowurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die Stellplät- zekonntenmitFördermitteln inHöhe von 3.960 Euro(44m² x 150€/m², davon 60% Förderung) refinanziert werden. 2.3Grunderwerbe Dorfplatz Für die Umsetzung des Dorfplatzessoll neben den bereits erworbenen Schlüsselgrundstücken Am Wetterbach 79 und 81 auch ein Teil des Grundstücks AmWetterbach 83 erworben wer- den. Mit dem Eigentümer ist die Verwaltung im Gespräch. Umfeld Nahversorgungsbereich DieGrundstückeAm Wetterbach 105und 103wurdendurch das Liegenschaftsamt(2017+ 2018)erworbenund sind bereits abgebrochen.DieGrunderwerbe sowie die Neuordnung der Grundstückeistfür die angestrebteGestaltung des Nahversorgungszentrums, der geplanten Ergänzende ErläuterungenSeite3 Wegeführung entlang des Wetterbaches sowie für die Entschärfung der Hochwasserproblema- tik notwendig. 2.4 Entwicklung Dorfplatz Es wird angestrebt das rückwärtige Grundstück (Am Wetterbach 83)zu erwerben.Die auf dem Grundstück befindliche Scheune könnte der Infrastruktur (Sanitäranlagen, Stromversorgung, Lagermöglichkeiten) für einen Dorfplatz dienen und entsprechend modernisiert werden. Nach dem Abbruch der Gebäude Am Wetterbach 79 und 81 haben sich allerdings statische Beden- ken bezüglich der Standfestigkeit der Scheune ergeben. Sicherungsmaßnahmen wurden not- wendig. Für die Umnutzung der Scheune zur Infrastrukturscheune für kleinere Dorffeste liegt eine erste Machbarkeitsstudie vor, diejedoch hinsichtlich des Raumprogramms und der Kosten nochOp- timierungsbedarf hat.Die Planung für den eigentlichen Dorfplatz erfolgt über das Gartenbau- amt, sobald die Flächen für den Dorfplatzdefiniert sind. 2.5 Entwicklung Nahversorgungszentrum Die GrundstückeAm Wetterbach 103 + 105sind im Eigentum der Stadt und die Gebäude ab- gebrochen. Es steht nun eine Konzeptvergabefür diese Grundstückean, um möglichst zügig eine Neubebauung anzuschieben.Voraussetzung ist u.a. die Definition von städtebaulichen Rahmenbedingungen. Diese wiederum hängen von der Festlegung der HQ100-Linie und der Festlegung des Gewässerrandstreifens ab. Das Büro Sippel und Buff hat bereits Skizzen für eine städtebauliche Neuordnung des „Nahversorgungszentrums“ erarbeitet, die dem Ortschaftsrat vorgestellt wurden.Sobald die wasserrechtlichen Grundlagen feststehen, wird die Planung im Bürgerdialog entsprechend konkretisiert. 2.6OptimierungLindenplatz Die Umgestaltung des Lindenplatzes soll entsprechend der Sanierungsziele nicht mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität verfolgt werden (hierzu wird der Dorfplatzam Wetters- bach in zweiter Reiheentwickelt), sondern es soll die Parkierungssituation über möglichst mini- male Eingriffe optimiert werden. Die Stadtwerke werden im Sommer2019Strom und Gasneu verlegen, so dassEingriffe in die Oberfläche erfolgen. Es wird angestrebt, den vorhandenen Pflasterbelag bei der Wiederherstel- lung der Oberflächen wieder einzubringen. Der vorhandene Löschwassertank wurde anhand der Bauakten erfasst und begangen, er um- fasst 120 cbm und ist nicht für einen „Normaleinsatz“, aber für den Katastrophenschutz wei- terhin erforderlich. Der Löschwasserbehälter ist funktionsfähig. Zustand und Statik werdennoch geprüft. 2.7Umgestaltung Ortseingang Die Planung für die Umgestaltung des Ortseingangs mit Querungshilfe steht. Die Umsetzung ist von einem Teilgrunderwerb abhängig. Die Verwaltung ist im Gespräch mit den Grundstücksei- gentümern.Geprüft wird dieIntegration einesöffentlichen Stellplatzbereichs zur Verbesserung des Verkehrsflusses am Ortseingang durch Wegfall verkehrsbehindernder parkender Fahrzeuge am Straßenrand. 2.8Bebauungsplan„Grünzug am Wettersbach“ Zieledes Bebauungsplanverfahrens sindu.a. die Entwicklung eines identitätsstiftenden Dorf- platzes mit Aufenthaltsqualitätsowie dieWeiterentwicklungdesFußwegeangebotes in zweiter Reihe zur Verknüpfung der Ortsmittelpunkte und Verbesserung der Querbeziehungen. Ergänzende ErläuterungenSeite4 Grundlage für die Festlegung der Lage des angestrebtenFußwegs sind die hydraulischen Be- rechnungen zur Festlegung der HQ 100 -Linie. Mit den Ergebnissen wird im Sommer 2019 gerech- net. Im Herbst 2019 könnte danndie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3(1) Baugesetzbucherfolgen. 3.Sachstand private Maßnahmen Mitca.20Eigentümern wurden zwischenzeitlich Erstberatungstermine vereinbart. Hieraus ha- ben sich fünf vertragliche Vereinbarungen ergeben. Eine Maßnahme ist bereits abgeschlossen und kann endabgerechnet werden. Für private Modernisierungs-bzw. Ordnungsmaßnahmen wurde bislang ein Kostenerstattungs- betrag in Höhe von122.952Euro ausbezahlt. Vertraglich gebunden sind200.993Euro. Ausblick Die Planungen u.a. zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums, des Dorfplatzes und weiterer Entwicklungsbereiche werden im Bürgerdialog konkretisiert. Sofern die Ergebnisse zurhydrauli- schen Berechnungen zur Festlegung der HQ 100 -Linieim Sommer 2019 vorliegen, könnte der Bürgerdialog im Herbst 2019 wieder aufgegriffen werden.