Ladesäulen für E-motorisierte Fahrzeuge
| Vorlage: | 2019/0557 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.05.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.06.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 29.03.2019 Gremium Termin TOP Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates 04.06.2019 4 Ladesäulen für E-motorisierte Fahrzeuge Sachlage: Die Stadt Karlsruhe arbeitet aktuell einen Mobilitätsplan aus, mit dem der zukünftige Individualverkehr, aber auch die Platzierung von Ladesäulen gesteuert werden soll. Standortvorschläge für Ladesäulen werden daher unter dem Gesichtspunkt der Kompatibilität mit dem Mobilitätsplan betrachtet. Vorschläge für neue Ladesäulen sind an das Stadtplanungsamt in Karlsruhe zusenden. Für einen Ladesäulenanschluss ist eine genaue Standortanalyse notwendig, bei der abschließend die verschiedenen Ämter der Stadt ihr Einverständnis geben müssen (TBA, GBA, StaPl, OA). Hierbei sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Hierzu nun die Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Sind an folgenden Stellen Ladestationen für E-Fahrzeuge möglich bzw. werden diese, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann auch umgesetzt. Neubaumaßnahme Steinkreuzstr. 14 (Bebauung ehemaliges Thielicke Gelände) Rathaus bzw. Begegnungsstätte Herrmann Ringwald-Halle Parkplatz bei Nah- und Gut Markt Bachmann Parkplatz bei Schloßberg-Apotheke Welche weiteren öffentlichen Flächen in Wolfartsweier würden sich für eine solche Infrastruktur eignen? Stellvertretend für die SPD OR-Fraktion: Tino Huber, Julia Küffner, Götz Reich
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 29. März 2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Stadtplanungsamt Ladesäulen für E-motorisierte Fahrzeuge Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 04.06.2019 4 x Kurzfassung Derzeit gibt es im Stadtgebiet 45 öffentlich zugängliche AC-Ladepunkte. 20 weitere DC- Ladepunkte sind aktuell im Aufbau. Hinzu kommt das Angebot, das von privater Seite bereit- gestellt wird. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass damit der aktuelle Bedarf gedeckt ist, wird aber die Situation beobachten und gegebenenfalls eine Ausbaustrategie für weitere Ladepunkte erar- beiten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant x nein ja Handlungsfeld: Wählen Sie ein Element aus. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Seite 2 Elektrofahrzeuge haben unbestritten beim Klimaschutz und bei der Lärmemission Vorteile zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Was die Belastung der Verkehrsinfrastruktur und den Flächenverbrauch beim Parken angeht, haben E-Fahrzeuge, im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen, keine Vorteile. E-Fahrzeuge werden hauptsächlich zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen. Im Stadtgebiet von Karlsruhe existieren derzeit rund 45 öffentlich zugängliche AC-Lade- punkte (langsam laden). EnBW, Stadtwerke und Stadtverwaltung prüfen aktuell Standorte für zehn DC-Ladesäulen (schnell laden) mit dann 20 weiteren öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Diese Ladepunkte werden in Kürze eingerichtet. Hinzu kommen Ladepunkte in öffentlichen Parkhäusern und von privaten Dritten (z. B. Ein- kaufsmärkte), die ihre Ladepunkte öffentlich zugänglich machen. Es ist davon auszugehen, dass gerade private Einkaufsmärkte weitere öffentliche Ladepunkte einrichten werden, da sie dadurch eine höhere Kundenbindung erreichen können. Bei jedem öffentlichen Ladepunkt ist immer auch die Frage zu klären, ob und wie eine Privile- gierung des E-Mobils (Reservierung des Parkplatzes etc.) und wie eine Sanktionierung von unberechtigt parkenden Verbrennungsfahrzeugen/bereits geladenen E-Fahrzeugen erfolgen soll. Dies ist immer auch eine Frage der personellen Kapazitäten. Die Investitionskosten pro Ladesäule belaufen sich auf ca. 15.000,- Euro (AC) bzw. ca. 30.000,- Euro (DC). Im Arbeitskreis zur E-Mobilität haben die Stadtwerke erklärt, dass sich derzeit nur wenige La- desäulen in besonders exponierten Lagen überhaupt wirtschaftlich betreiben lassen. Deshalb geht die Stadtverwaltung davon aus, dass aktuell der Bedarf an öffentlichen Ladepunkten gedeckt ist, auch wenn nicht in jedem Stadtteil ein Angebot vorhanden ist. Die Stadtverwaltung wird die Situation aber beobachten und gegebenenfalls eine Ausbaus- trategie für weitere Ladesäulen erarbeiten. Beschluss: 1. Per Mail und Post an OV Wolfartsweier – über Dezernat 6 – 2. Austrag StplA-Nr. 10944 3. z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift OV Wolfartsweier Dez. 6 Amtsleitung Bereichsleitung V Sachbearbeitung Michael Fritz Telefon: R 6175 G:\StplA\#_Daten\Gemeinderat (RIS !)\Bereich V\OR Wolfartsweier\2019-05_Fz-StN Ladesäulen für E-motorisierte Fahrzeuge.docx