Handlungsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf "Bettenburgen" in der Südstadt
| Vorlage: | 2019/0534 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.05.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.06.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0534 Handlungsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf "Bettenburgen" in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 18 x 1. Wie viele sogenannte „Bettenburgen“ gibt es in Karlsruhe und insbesondere in der Süd- stadt? 2. Werden die sogenannten „Bettenburgen“ auf z. B. Brandschutz- und Hygienemängel überprüft? In welchem Umfang geschieht dies? Regelmäßig? Zu welchen Anlässen? 3. Werden Problemimmobilien in Karlsruhe systematisch erfasst? Welche Gesamtstrategie unter Einbettung der hoheitlichen Instrumente verfolgt die Stadt Karlsruhe in der Ausei- nandersetzung mit verwahrlosten Immobilien wie den sogenannten „Bettenburgen“? 4. Wird von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe/ Jobcenter Stadt Karlsruhe überprüft, ob bei Empfänger*innen von SGB XII oder SGB II für Leistungen für die Un- terkunft und Heizung die Miethöhe und die pro Person zur Verfügung stehenden Fläche in angemessenem Verhältnis zueinander stehen? 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, für angemessen große und angemessen ausgestattete Unterkünfte zu sorgen, für Menschen, die auf kleine Wohnräume ange- wiesen sind, bzw. die sich keine vollständigen Wohnungen leisten können oder wollen? Sachverhalt / Begründung: Der Werderplatz dient vielen Besucher*innen nicht zuletzt aufgrund unzumutbarer Wohnver- hältnisse als Aufenthaltsort. Viele wohnen in Gebäuden im nahen Umfeld des Platzes auf engs- tem Raum zu teilweise unverhältnismäßig hohen Mietpreisen, den sogenannten „Bettenbur- gen“. Bei entsprechender Witterung bietet der öffentliche Raum vor der Haustür die höhere Aufenthaltsqualität, weshalb auf diesen ausgewichen wird. Dies ist eine der Ursachen für die Probleme mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Werderplatz. Diese Problematik wurde seitens der Bevölkerung bereits mehrfach an die Verwaltung herange- tragen. Auch in der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe Werderplatz ist dieses Problem bereits bekannt, siehe der Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Oktober 2017 (https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=35858&voselect=4663). Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es liegen Hinweise vor, dass die Gewinne aus solchen unzumutbaren Wohnverhältnisse mit überhöhten Mietpreisen nicht zuletzt aus städtischen Sozialleistungen erwirtschaftet werden. Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion sieht daher die Kommune in der Pflicht, alles in ihrer Macht stehende zu tun, einerseits für würdige Unterkünfte zu sorgen und andererseits Eigentü- mer*innen nicht überhöhte Profite aus Steuergeldern zu ermöglichen. unterzeichnet von: Christine Weber Verena Anlauf Michael Borner Zoe Mayer Joschua Konrad
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0534 Dez. 2 Handlungsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf "Bettenburgen" in der Südstadt Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.06.2019 18 x 1. Wie viele sogenannte „Bettenburgen“ gibt es in Karlsruhe und insbesondere in der Südstadt? Unter einer sogenannten „Mietburg“ (im Abschlussbericht vom November 2017 noch als „Bettenburg“ bezeichnet) definiert die AG Werderplatz ein mit vorwiegend aus Südosteu- ropa stammenden Saisonarbeitskräften drastisch überbelegtes Wohngebäude. Ein Merkmal dessen ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auf engstem Raum in Matratzenlagern oder Stockbetten leben und dieses Wohngebäude im Grunde nur als Schlafstätte dient. Da weder Aufenthalts- noch private Rückzugsräume geboten werden, kann diese Unterkunft auch rudimentärste Wohnbedürfnisse kaum befriedigen. Die Arbeitsgruppe Werderplatz hat melderechtlich auffällige Gebäude im Rahmen einer Quartiersbegehung in Augenschein genommen. Es stellte sich die Frage, ob mutmaßliche Mietburgen zweifelsfrei identifiziert werden können, beziehungsweise ob Zustände wie in den aus Mannheim geschilderten „Problemimmobilien“ überhaupt in der Fächerstadt exis- tieren. Seitens der Verwaltung konnten keine derartigen Immobilien in der Südstadt regis- triert werden. Eine Aussage zu Zahlen kann die Verwaltung daher nicht treffen. 2. Werden die sogenannten „Bettenburgen“ auf z.B. Brandschutz- und Hygienemän- gel überprüft? In welchem Umfang geschieht dies? Regelmäßig? Zu welchen Anlässen? Da es sich bei der Unverletzlichkeit der Wohnung um ein hohes individuelles Schutzgut handelt, ist eine Begehung ausschließlich in Einzelfällen bei Hinweisen auf eine konkrete Ge- fahr möglich. Die liegt zum Beispiel bei berechtigten brandschutzrechtlichen Bedenken vor. Sofern derartige Hinweise vorliegen, leitet die Verwaltung umgehend eine baurechtliche Prüfung in die Wege. Eine regelmäßige Begehung wird nicht durchgeführt. 3. Werden Problemimmobilien in Karlsruhe systematisch erfasst? Welche Gesamtstra- tegie unter Einbettung der hoheitlichen Instrumente verfolgt die Stadt Karlsruhe in der Auseinandersetzung mit verwahrlosten Immobilien wie den sogenannten „Bet- tenburgen“? Eine Erfassung erfolgt nicht. Die derzeitige Landesbauordnung lässt ein Eingreifen nur dann zu, wenn eine gefährliche Situation besteht. Der Verwahrlosungszustand alleine reicht nicht aus. Eine Festlegung, wieviel Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen muss, bezie- hungsweise ab wann eine Überbelegung vorliegt, gibt es im Baurecht nicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Wird von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe /Jobcenter Stadt Karls- ruhe überprüft, ob bei Empfängerinnen und Empfängern von SGB XII oder SGB II für Leistungen für die Unterkunft und Heizung die Miethöhe und die pro Person zur Verfügung stehende Fläche in angemessenem Verhältnis zueinander stehen? Die durch die Leistungsbeziehenden vorgelegten Mietverträge dienen als Beurteilungsgrund- lage für das Jobcenter. Bei der sozialrechtlichen Angemessenheitsprüfung für die Kosten der Unterkunft spielt nicht der Mietpreis pro Quadratmeter Wohnraum die entscheidende Rolle, sondern die Gesamtmiete. Die Angemessenheit der Miethöhe wird dabei über eine für Ein- zelpersonen angemessene Wohnfläche von 45 Quadratmetern berechnet. Der so berechne- te Maximalbetrag muss von der Behörde übernommen werden, auch wenn die gemietete Wohnfläche möglicherweise geringer ist. Die Wohnungsgröße geht häufig nicht aus den Mietverträgen hervor. Dadurch kann die Si- tuation wie im Umfeld des Werderplatzes (aber auch anderswo im Stadtgebiet) entstehen, dass überteuerter Wohnraum durch die öffentliche Hand finanziert wird. Eine Kontrolle vor Ort wird nicht durchgeführt und ist in diesem Umfang nicht leistbar. 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, für angemessen große und ange- messen ausgestattete Unterkünfte zu sorgen, für Menschen, die auf kleine Wohn- räume angewiesen sind, bzw. die sich keine vollständigen Wohnungen teilen kön- nen oder wollen? In der Südstadt gibt es traditionell viele einfache kleine Wohnmöglichkeiten für Menschen mit geringen Einkommen. Im Regelfall handelt es sich um WG-Zimmer mit ausreichender Größe und ordentlichem Standard. In einem Einzelfall war ein Haus in der Südstadt völlig überbelegt. Zimmer wurden von Fami- lien statt von einzelnen Personen angemietet. Nach dem Verkauf des Hauses hat die Sozial- und Jugendbehörde mit dem neuen Eigentümer einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nach der Sanierung entstand so eine betreute Unterkunft mit Wohnraum für Alleinstehende und Familien. Daneben unterstützt die Sozial- und Jugendbehörde freie Träger, die Wohnraum anmieten und ihn an am Wohnungsmarkt benachteiligte Menschen untervermieten. Das Programm Wohnraumakquise durch Kooperation trägt zudem mit dem Erwerb von Be- legrechten bei privaten Vermieterinnen und Vermietern in allen Stadtvierteln zur Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum bei.
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Juni 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Handlungsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf „Bet- tenburgen“ in der Südstadt Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0534 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juli 2019