Kommunalfonds für den Wohnungsbau und Grundstückskauf

Vorlage: 2019/0529
Art: Antrag
Datum: 20.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.06.2019

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0529 Kommunalfonds für den Wohnungsbau und Grundstückskauf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 12 x Die Stadtverwaltung beantragt Mittel aus dem noch zu schaffenden Kommunalfonds für Woh- nungsbau bzw. Grundstückskauf des Landes Baden-Württembergs, sobald dieser eingerichtet ist. Sachverhalt/Begründung: Von Seiten der „Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg“ wurde empfohlen, einen „Kommu- nalfonds ‚Wohnraum-Offensive BW‘ einzurichten und schnellstmöglich funktionsfähig zu ma- chen“. Ziel des Fonds ist eine zweite Säule der Wohnraumförderung, um zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum zu ermöglichen. Des Weiteren soll er dazu dienen, Initiativen zur Wohnraumaktivie- rung auf kommunaler Ebene einzuleiten und mit einem Grundstücksfonds den Erwerb von Grundstücken zu erleichtern. In der BNN vom 10.05.2019 wird berichtet, dass sich die Landeskoalition auf die Einrichtung eines solchen Kommunalfonds geeinigt habe und das Kabinett am 21.05.2019 weitere Details auf den Weg bringen werde. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Initiative aus dem Land und fordert, dass die Stadtverwaltung Mittel aus diesem Kommunalfonds beantragt. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Detlef Hofmann Karin Wiedemann

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0529 Dez. 4 Kommunalfonds für den Wohnungsbau und Grundstückskauf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 12 x Kurzfassung Bis Ende Mai 2019 wurden nur die Eckpunkte beschlossen. Die Verwaltung wird das weitere Verfahren aufmerksam verfolgen. Sobald weitere Details bekannt werden und das Förderpro- gramm verabschiedet ist, wird eine Antragstellung durch die Stadt eingehend geprüft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ministerrat hat am 21.5.2019 die Eckpunkte zur Konzeption eines Kommunalfonds Wohn- raumoffensive BW beschlossen. Dieser Fonds sieht u.a. vor das bestehende Landeswohnraumförderprogramm künftig um eine neue Förderlinie „Wohnungsbau BW - kommunal“ zu ergänzen. Damit sollen Gemeinden beim Aufbau eines kommunalen Mietwohnungsbestands in eigener Regie unterstützt werden. Zweiter Baustein des Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW ist ein Grundstücksfonds. Damit sollen Kommunen beim Erwerb von Flächen für den Wohnungsbau unterstützt werden. Bis Ende Mai 2019 sind nur die Eckpunkte beschlossen. Die Verwaltung wird das weitere Ver- fahren aufmerksam verfolgen. Sobald weitere Details bekannt werden und das Förderpro- gramm verabschiedet ist, wird eine Antragstellung eingehend geprüft.

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Juni 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 12 der Tagesordnung: Kommunalfonds für den Wohnungsbau und Grund- stückskauf Antrag: CDU Vorlage: 2019/0529 Beschluss: Mit Stellungnahme einverstanden Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf. Stadtrat Müller (CDU): Nun reden wir in nahezu jeder Gemeinderatssitzung mindestens einmal über Wohnungsbau, das zeigt letztendlich auch die Dringlichkeit in einer wachsen- den Stadt mit mehr Bedarf an Wohnraum und damit einhergehendem Wohnungsbau. Vor gut fünf Wochen hat der Ministerrat die Eckpunkte zur Konzeption eines Kommunalfonds Wohnungsbau beschlossen. Das begrüßen wir außerordentlich und wir sehen auch mit Freuden den Richtlinien des Förderprogramms entgegen, denn damit sollen die Gemeinden im Aufbau eines kommunalen Mietwohnungsbestandes unterstützt werden, als auch zum Erwerb freier Flächen, hin zu einem Wohnungsbau. Wir freuen uns auf diese Details. Die Verwaltung hat richtig in ihrer Stellungnahme das Ganze schon im Fokus, und wir beglei- ten sehr neugierig die weiteren Prozesse hin zu einer Antragstellung, wenn es dann soweit sein mag. Stadträtin Weber (GRÜNE): Bezahlbarer Wohnraum entwickelt sich immer mehr zu einer sozialen Frage im Land, so Winfried Kretschmann. So ist es logisch, dass das Land die Kommunen zusätzlich finanziell unterstützen will und möchte. Die GRÜNEN hatten auch bei ihrem Parteitag im Oktober einen Bodenfonds als genannte Förderung vorgeschlagen, der aus den Mitteln des Landes gespeist werden soll. Was ist positiv an dem Kommunal- fond Wohnraumoffensive? Zum einen werden die nicht verausgabten Mittel aus dem Lan- deswohnraumförderprogramm der Kommune wieder zugeführt und gehen nicht zum Land – 2 – zurück. Dazu unterstützt das Förderprogramm Wohnungsbau die Kommunen beim Bau bezahlbarer Wohnungen, und das Kompetenzzentrum Wohnen berät mit dem Schwer- punkt innovativer Ansätze beim Bau und Nutzen von Wohnraum. Wir schließen uns der Stellungnahme der Stadtverwaltung an, dass sobald der Kommunalfond eingerichtet ist, die Stadtverwaltung auch hier Anträge stellen wird. Wir denken, dass hier keine falschen Hoffnungen geweckt werden sollen, denn dieser Kommunalfond ist nur ein Weg unter vielen, und kein langfristiges Steuerungsinstrument, denn die wichtigsten Probleme sind damit nicht behoben. Das fehlende Bauland ist Hauptursache für die angespannte Situati- on im Land, und es fehlen qualifizierte Arbeitskräfte, denn ohne die können Bauunterneh- men nicht expandieren und weitere Gebäude bauen. Um dies anzugehen, bedarf es unse- rer Meinung nach einer übergeordneten politischen Steuerung. Der Vorsitzende: Wir werden Sie informieren, sobald wir Details über dieses Programm haben. Nach der Diskussion, die ich aus dem Vorstand des Städtetags Baden-Württemberg kenne, soll es vor allem kleineren Gemeinden ermöglichen, große Konversionsgebiete an- zukaufen, für die sie finanziell einfach nicht die Mittel hätten. Nun sind wir keine kleine Gemeinde und wir sehen auch nicht, dass wir große Konversionsgebiete in absehbarer Zeit angeboten bekämen. Wenn ich in die Vergangenheit zurückschaue, wo zum Teil Flächen zum zweieinhalbfachen des eigentlichen wirtschaftlichen Preises am Ende verkauft worden waren, wüsste ich nicht, wenn es den Fond schon gegeben hätte, ob uns das an der Stelle geholfen hätte. Ich möchte nur einfach ein bisschen die Erwartungen reduzieren. Sobald wir Genaueres wissen, informieren wir Sie. Es ist klar, wenn wir von irgendwo Geld be- kommen, dann sind wir dabei und beantragen so viel wie wir bekommen können. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2019