Frauen nach vorn: Maßnahmen weiter entwickeln und auf alle städtischen Gesellschaften übertragen

Vorlage: 2019/0528
Art: Antrag
Datum: 20.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) Verabschiedung Gemeinderat

    Datum: 16.07.2019

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0528 Frauen nach vorn: Maßnahmen weiter entwickeln und auf alle städtischen Gesellschaften übertragen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 16.07.2019 9 x 1. Die Stadtverwaltung stellt den Umsetzungsstand des „Rahmenkonzeptes zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe“ dar. Dabei wird dargelegt, welche Instrumente in den jeweiligen Gesellschaften angewandt wurden und wie wirksam sich diese jeweils erwiesen. Die Verwaltung erarbeitet auf Grundlage dieser bisherigen Erfahrungen in den Gesellschaften weitere Empfehlungen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen und integriert diese in das Rahmenkonzept. 2. Die Stadtverwaltung weitet die Gültigkeit des Rahmenkonzeptes auf sämtliche Gesellschaften des „Konzerns Stadt Karlsruhe“ aus und passt es an deren Bedingungen an. Als Ergebnis der GRÜNEN Initiative „Frauen nach vorn...“ von Anfang 2014 [1] wurde von der Stadtverwaltung ein „Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe“ erarbeitet und im März 2017 vom Hauptausschuss beschlossen [2]. An der Konzepterstellung waren Vertreter*innen der städtischen Beteiligungs-gesellschaften Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Städtisches Klinikum gGmbH, Volkswohnung GmbH und Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt beteiligt. Die Regelungen des Rahmenkonzepts zur Förderung von Frauen in Führungspositionen sollen ergänzend zu den Bestimmungen aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) gelten. Das Rahmenkonzept sieht verschiedene Maßnahmen der Frauenförderung vor, deren Umsetzung unternehmensspezifisch gestaltet werden sollte. Es umfasst verschiedene Instrumente auf folgenden Ebenen: Zielvereinbarung, Personalgewinnung und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vernetzung sowie „sonstige Instrumente“. Ein jährlicher zusammenfassender Bericht im Hauptausschuss wurde vorgesehen; jedoch ist Stand Mai 2019 kein Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen im Hauptausschuss erfolgt. Im Hauptausschuss wurden lediglich Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festlegt, wie dies im Rahmen des FüPoG vorgeschrieben ist. Dabei entsprechen die von den Geschäftsführungen und der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Zielgrößen in Karlsruhe lediglich dem bereits erreichten Frauenanteil in der jeweiligen Führungsebene und liegen zudem oft unter dem Frauenanteil aller Beschäftigten im Unternehmen. Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion ist es dringend geboten, Frauen in den städtischen Unternehmen durch gezielte Instrumente zu fördern, wie sie im Anhang des Rahmenkonzepts Sachverhalt / Begründung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 aufgeführt werden. Nur auf diesem Weg können mittel- und langfristig auch ambitioniertere Ziele für Frauenanteile in Führungspositionen erreicht werden. Daher soll die Verwaltung darlegen, welche Maßnahmen in den jeweiligen großen städtischen Unternehmen bisher umgesetzt wurden und welche Erfahrungen und Wirksamkeit sich daraus ergaben. Dabei wird auch geprüft, welche Maßnahmen zur Frauenförderung sich für alle Unternehmen eignen und welche unternehmensspezifisch eingesetzt werden sollen. Darauf aufbauen werden Empfehlungen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen für die Gesellschaften erarbeitet und in das Rahmenkonzept integriert. Auch die kleineren städtischen Unternehmen benötigen Strategien für gleichberechtigte Teilhabe. Um diese dabei zu unterstützen und um sicherzustellen, dass eine Mindestqualität bei den Frauenförderungskonzepten erreicht wird, werden sie in das Rahmenkonzept miteinbezogen. Eine möglichst gleich hohe Beteiligung von Frauen und Männern in der Unternehmensführung kommt letztlich auch den Unternehmen zugute, wie u. a. eine Studie des Institute for International Economics [3] zeigt. Die Antragsteller*innen wollen erreichen, dass die Stadt Karlsruhe ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und zukünftig nicht nur im Vergleich mit süddeutschen Städten gut dasteht, sondern auch im bundesweiten Ranking einen Spitzenplatz einnimmt. [4] unterzeichnet von: Joschua Konrad Verena Anlauf Christine Weber, Renate Rastätter Zoe Mayer Ekkehard Hodapp 1] https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=35372 [2] https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=35372 [3] http://www.iie.com/publications/wp/wp16-3.pdf [4] https://www.researchgate.net/publication/326368432_FIT-PUBLIC_MANAGEMENT- STUDIE_2018#pf10

  • Stellungnahme TOP 9
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0528 Dez. 4 Frauen nach vorn: Maßnahmen weiter entwickeln und auf alle städtischen Gesellschaften übertragen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 16.07.2019 9 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, den Umsetzungsstand des Rahmenkonzeptes zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe darzu- stellen. Darüber hinaus soll die Gültigkeit des Rahmenkonzeptes auf sämtliche Gesellschaften des „Konzerns Stadt Karlsruhe“ ausgeweitet und an deren Bedingungen angepasst werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die im Rahmenkonzept enthaltenen Instrumente alle Felder möglicher Frauenförderung abdecken. Das Rahmenkonzept wird bisher verbindlich von den Gesellschaften Städtisches Klinikum Karls- ruhe gGmbH, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, VOLKSWOHNUNG GmbH und VBK - Verkehrsbe- triebe Karlsruhe GmbH angewandt. Allen anderen Gesellschaften wurde die Anwendung nahe- gelegt. Nunmehr sollen alle Gesellschaften das Rahmenkonzept verbindlich anwenden. Die Verwaltung rät daher, den Antrag der Grüne-Gemeinderatsfraktion bezüglich Frage 1 als erledigt zu betrachten. Bezüglich Frage 2 empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag wie oben dar- gestellt zu folgen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt den Umsetzungsstand des „Rahmenkonzeptes zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe“ dar. Dabei wird dargelegt, welche Instrumente in den jeweiligen Gesellschaften angewandt wurden und wie wirksam sich diese jeweils erwiesen. Die Verwaltung erarbeitet auf Grundlage dieser bisherigen Erfahrungen in den Gesellschaften weitere Empfehlungen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen und integriert diese in das Rahmenkonzept Nach einer Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion im Herbst 2013 mit dem Titel „Frauenpower“ und einem anschließenden Antrag Anfang 2014 mit „Frauen nach vorn ...“ hat sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme der Verwaltung einverstanden erklärt, wonach die Stadtverwaltung bei folgenden Gesellschaften ein Rahmenkonzept zur Förderung von Frauen in Führungspositionen anregt: • Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH • Stadtwerke Karlsruhe GmbH • VOLKSWOHNUNG GmbH • VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Die Beschlussfassung des Rahmenkonzeptes erfolgte dann in der Sitzung des Hauptausschusses am 7. März 2017. Das Ergebnis der Umfrage bei den o.g. vier Gesellschaften bezüglich deren bisher gesammelter Erfahrungen lautet wie folgt: Welche Instrumente der Förderung von Frauen in Führungspositionen werden bei den städtischen Gesellschaften angewandt? Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH:  Adäquate Formulierung der Ausschreibungstexte  Mentorenprogramm (siehe ausführliche Darstellung der Gleichstellungsbeauftragten des Klinikums)  Kontakthaltestrategie Elternzeit  Coachingangebote  Berücksichtigung bei Auswahlverfahren bei gleicher Eignung  Führungskräfteentwicklung  Keine Benachteiligung in Auswahlverfahren und Beteiligung der Gleichstellungsbeauf- tragten  Bevorzugte Vergabe von Ausbildungsplätzen an unterrepräsentiertes Geschlecht bei Er- füllung der Auswahlkriterien  Bevorzugte Berücksichtigung von Beschäftigten in Teilzeit, die aufstocken möchten  Kinderbetreuungsmöglichkeiten / Betriebskita inklusive Ferienbetreuung, aktuell wird ein Ausbau der Plätze geprüft  Vollkommen flexible und möglichst familienfreundliche Arbeitszeitmodelle  Grundsätzliche Teilbarkeit von Führungspositionen und Führen in Teilzeit (z.B. Ober- arzt/Oberärztin-Position in den Medizinischen Kliniken)  Home Office abhängig von ausgeübter Position zunehmend  Berücksichtigung besonderer Arbeitszeitbedürfnisse aus familiären Gründen  Vernetzungsmöglichkeiten werden unterstützt und angeregt, nicht ausschließlich kon- zernweit, sondern mit anderen Krankenhäusern Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Stadtwerke Karlsruhe GmbH:  Auf Basis der spezifisch auf die Gesellschaft und die einzelnen Ebenen bezogenen Soll- Erhebung: Zielvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung über die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen  Formulierung der Ausschreibungstexte und Darstellungen in den Stellenzeigen  Mentorenprogramm für Potentialträgerinnen wird derzeit noch nicht umgesetzt, ist jedoch in Arbeit  Kontakthaltestrategie (z. B. während der Elternzeit)  Führungskräftenachwuchspool wird derzeit entwickelt  Proportionale Besetzung von Auswahlgremien bei Stellenbesetzungen mit Frauen ab einer bestimmten Ebene  Coachingangebote und /budget  Berücksichtigung der geeigneten Bewerbungen bei gleicher Qualifikation und Eignung bei Auswahlverfahren  Karriereplanung/ Führungskräfteentwicklung Umsetzung ist derzeit in Arbeit  Keine Benachteiligung der Geschlechter bei Auswahlverfahren  Möglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten, bei Personalmaßnahmen Ablehnungsgründe der Personalabteilung mitzuteilen  Bevorzugte Vergabe von Ausbildungsplätzen an unterrepräsentiertes Geschlecht bei Erfüllung der Auswahlkriterien  Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Trainerinnen/ Trainern  Bevorzugte Berücksichtigung bei Mitarbeitenden in Teilzeit, die ihre Arbeitszeit wieder erhöhen möchten  Kinderbetreuung, Ferienbetreuung, Kindernotfallunterbringung, Umsetzung wird gerade entwickelt  Flexible Arbeitszeitgestaltung  Führen in Teilzeit  Homeoffice  Berücksichtigung besonderer Arbeitszeitbedürfnisse aus familiären Gründen  Teilzeitausbildung  Familienfreundliche Seminarzeiten / Teilzeitseminare entwickeln  Konzernpraktikum  Austausch über zielführende Fortbildungen  Vernetzungstreffen und Gesprächszirkel einführen  Geschlechtergerechte Sprache VOLKSWOHNUNG GmbH:  Im Auswahlprozess wird sowohl bei internen als auch bei externen Bewerbern darauf geachtet, dass die Stellen, bei gleicher fachlicher Eignung, von Frauen besetzt werden  Persönlicher Kontakt zu passiven Mitarbeitenden (z.B. während der Elternzeit) durch die Bereiche und das Team Personal  Zudem sind alle Mitarbeitenden an das Mitarbeiterportal REXX angebunden. Dadurch erhalten sie Informationen zu aktuellen Schulungsprogrammen, ausgeschriebenen Stellen sowie aktuellen Themen der VOLKSWOHNUNG  Aus dem jährlichen Mitarbeiterdialog/Personalgespräch ergibt sich ein Führungskräftenachwuchspool, Karriereplanungen, Führungskräfteentwicklung sowie Coachingangebote  Gespräche der Führungskräfte sowie der Geschäftsführung über zielführende Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden Ergänzende Erläuterungen Seite 4  Die Möglichkeit, eine Führungsposition in Teilzeit auszuüben, wird unterstützt und gelebt  Zwei Eltern- Kind Büros zur vorübergehenden Betreuung der Kinder im Büro  Kooperation mit der AWO: awo Lifebalance – bundesweite Initiative, die Dienstleistungen zur Förderung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbietet und insbesondere bei der Suche nach Kindebetreuungs- und Pflegeplätze hilft  Bei Beauftragung von Trainern und Coaches wird auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet  Familienfreundliche Seminarzeiten bzw. Teilzeitseminare  Im Rahmen der VOWOakademie werden Halbtagsseminare immer vormittags angeboten  Tagesseminare werden mit langem Vorlauf bekannt gegeben  Mitarbeitende in Elternzeit können an Weiterbildungsprogrammen und E-Learnings teilnehmen VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH:  Homeoffice  Teilzeitarbeit  Familienservice zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie  Kooperation mit Kindertagesstätte  Girls‘ Day  Betreuung von Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten von Studentinnen Nachwuchskräfteentwicklungsprogramm „Talent Tour“ (Frauenquote 35 % Frauenanteil)  Führungsprogramm „Leadership for Talents“ für angehende Führungskräfte zur Förderung von Führungskompetenz (30% Frauenanteil)  Beratungsangebote der Personalentwicklung speziell für Frauen, wie z.B. Personalentwicklungspläne, Potenzialanalysen, Informationsunterlagen über Möglichkeiten zur Unterstützung von Frauen in Führungspositionen, wie z.B. durch die „Kontaktstelle Frau und Beruf“  Regelmäßiger Erfahrungsaustausch des Bereiches Human Resources mit anderen Unternehmen über erfolgreiche Instrumente zur Förderung von Frauen in Führungspositionen  Teilnahme von Mitarbeiterinnen an Wettbewerben speziell für Frauen, wie z.B. Innovationspreis für Mobilitätsgestalterinnen der Allianz pro Schiene Wie wirksam haben sich diese Instrumente erwiesen? Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH: Als besonders wirksam haben sich die folgenden Instrumente erwiesen:  Führungskräfteentwicklung  Mentorenprogramm läuft aktuell an  Kontakthaltestrategie im Erziehungsurlaub  Vollumfängliche Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten  Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der Betriebskita und Ferienbetreuungsangebot  Flexible und auf die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasste Arbeitszeitmodelle  Home Office abhängig von der Position  Das Angebot zur Vernetzung nicht ausschließlich konzernweit, sondern mit anderen Krankenhäusern Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Stadtwerke Karlsruhe GmbH: Über die Wirksamkeit der Instrumente seit der aktiven Anwendung des Rahmenkonzeptes kann keine konkrete Aussage gemacht werden, weil der Großteil der Instrumente bei den Stadtwerken inhaltlich über Jahre hinweg bereits vor dem „offiziellen“ Rahmenkonzept ge- lebt und angewandt wurde. Insofern gibt es vorliegend keinen „Vorher-Nachher“- Effekt, wie er einträte, wenn die Instrumente völlig neu angewandt worden wären. Es kann aber insgesamt ein stetiger Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen bestä- tigt werden: Der Frauenanteil in den ersten drei Führungsebenen unterhalb der Geschäfts- führung ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 3 % gestiegen. Sicherlich steht dies auch unter anderem im Zusammenhang mit der Anwendung des Konzepts. Daneben gibt es, wie bereits erwähnt, Instrumente, welche gerade im Entstehungsprozess sind (z. B. Mentorenprogramm für Potentialträgerinnen, Führungskräftenachwuchspool, Karriereplanung und Führungskräfteentwicklung). Sobald der Entstehungsprozess dieser In- strumente abgeschlossen ist und die Instrumente aktiv eingesetzt werden, wird es möglich sein, eine Entwicklung zu beobachten und zu beurteilen, ob und inwieweit sich diese In- strumente als wirksam erweisen. VOLKSWOHNUNG GmbH:  Besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen konnten in den letzten Jahren im Schnitt 60 % Frauen berücksichtigt werden  Die Entwicklung der Frauenquote im Bereich der Teamleiter (Führungsebene drei)., erneuter Anstieg auf 40 % gegenüber dem Vorjahr. In den Führungsebenen zwei und eins gibt es aktuell keine Möglichkeit der Beeinflussung der Quote, da es in diesem Bereich keine Fluktuation gab  Die VOLKSWOHNUNG bietet die Möglichkeit, eine Führungsposition in Teilzeit auszuüben. Zwei Mitarbeiterinnen nutzen dieses Angebot schon und können somit Beruf und Familie gut vereinen VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH: Insbesondere die Angebote zur Unterstützung von Familie und Beruf werden positiv angenommen und verstärkt genutzt. Neben dem Anteil an Mitarbeiterinnen, die in Teilzeit arbeiten, ist auch der Homeoffice-Anteil gestiegen. Auch die Programme und Beratungsangebote zur Förderung von Karrieremöglichkeiten werden gut angenommen und sind zunehmend angefragt. Sind die im Rahmenkonzept enthaltenen Instrumente noch ausreichend oder sehen sie hier einen Anpassungsbedarf? Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH: Aus Sicht des Klinikums bieten die vorliegenden Instrumente sehr vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten und lassen Spielraum zur Förderung von Frauen offen. Stadtwerke Karlsruhe GmbH: Derzeit sehen die Stadtwerke keinen Anpassungsbedarf. VOLKSWOHNUNG GmbH: Die VOLKSWOHNUNG hält diese Maßnahmen für ausreichend. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH: Das Rahmenkonzept befindet sich im Ausbau. Die aktuellen Instrumente haben sich als erfolgreich erwiesen. Die gesammelten Erfahrungswerte liefern Anhaltspunkte für weitere Anpassungsmöglichkeiten. Themenfelder hierfür könnten sein:  Angebote zur beruflichen Orientierung von Frauen verbessern  Möglichkeiten der Entwicklung (im Unternehmen) verstärkt aufzeigen, damit leitende Positionen angestrebt werden  Möglichkeiten des Netzwerkens und Austauschens verbessern Fazit: Die im Rahmenkonzept enthaltenen Instrumente decken alle Felder möglicher Frauenförderung ab. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind die von den VBK benannten weiteren Anhaltspunkte bereits im Rahmenkonzept enthalten und müssen von den Gesellschaften noch stärker gelebt werden. 2. Die Stadtverwaltung weitet die Gültigkeit des Rahmenkonzeptes auf sämtliche städtische Gesellschaften des Konzerns Stadt Karlsruhe aus und passt es an deren Bedingungen an. Das Rahmenkonzept wird bisher verbindlich von den Gesellschaften Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, VOLKSWOHNUNG GmbH und VBK - Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH angewandt. Allen anderen Gesellschaften wurde die An- wendung nahegelegt. Nunmehr sollen alle Gesellschaften das Rahmenkonzept verbindlich anwenden.

  • Protokoll TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Frauen nach vorn: Maßnahmen weiter entwickeln und auf alle städtischen Gesellschaften übertragen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0528 Beschluss: Einverstanden mit Stellungnahme Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Stadtrat Konrad (GRÜNE): Jetzt bin ich keine Frau, die nach vorne geschickt wurde, aber ich bin immerhin gleichstellungspolitischer Sprecher meiner Fraktion und verfolge das Thema jetzt schon eine Weile. Es war für uns immer eine herbe Enttäuschung, wenn die Zielgrößen in den Gesellschaften immer nur festgeschrieben wurden auf dem Status Quo, teilweise sogar darunter, weil man damit gerechnet hat, dass der Anteil der Frauen in Ge- sellschaften sinkt. Da möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass es Studien gibt, dass nachweislich wirtschaftliche Unternehmen erfolgreicher sind, die Frauen und Männer in ungefähr gleicher Größenordnung beschäftigen. An der Stelle ist es im eigenen Interesse der Stadt, die Frauen stärker zu fördern und in Führungspositionen bei den städtischen Gesellschaften zu bringen. Das Rahmenkonzept war sicher ein guter Einstieg. Ich habe mich sehr gefreut, dass Sie auf meinen Antrag, das Rahmenkonzept auszuweiten und alle städtischen Gesellschaften mit hineinzunehmen, positiv reagiert haben. Das ist genau die richtige Richtung. Damit das aber auch voran geht und damit die wichtigsten Maßnahmen von den vielleicht weniger wichtigen unterscheiden können, ist es uns ein großes Anliegen, dass wir ein Berichtswe- – 2 – sen entwickeln, wo klar hervor geht, welche Maßnahme greift wie und warum, dass das etwas wissenschaftlicher angegangen wird, damit wir einfach sagen können, wo lohnt es sich, das zu übertragen und wo nicht. Ich denke, da ist noch ein bisschen Luft nach oben. Das werde ich jetzt leider nicht mehr begleiten können. Aber ich weiß, dass sich aus unse- rer Fraktion künftig andere dieses Themas annehmen werden, dass es sicher zu einer Eini- gung kommt, wie wir noch mehr Zug hineinbekommen. Wir haben die Zahlen jetzt noch einmal gesehen im Hauptausschuss. Es geht voran. Aber richtig zufriedenstellend ist es nicht. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): In der Sache ist es auch uns ein wichtiges Anliegen, Frauen zu fördern, Frauen die Möglichkeit zu geben, sich auf Führungspositionen im Bereich der Stadt, sei es Amtsleiterpositionen oder auch bei den städtischen Gesellschaften, beispiels- weise Chefarztpositionen im Klinikum zu bewerben. Wir haben der Stellungnahme der Verwaltung entnommen, dass sich einzelne städtische Gesellschaften bereits dieses Rah- menkonzept verschrieben haben und sich bereits in der Umsetzung beziehungsweise in der Anwendung befinden. Das sehen wir als eine positive Entwicklung. Das städtische Klini- kum, die Volkswohnung, die Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe haben es inzwischen er- reicht, dass sich der Anteil der Frauen in Führungsebenen erhöht hat und auch der Bewer- berinnenanteil. Ein entscheidender Faktor, der noch ausgearbeitet werden muss, bezie- hungsweise auch in der Praxis Umsetzung finden muss, ist das Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf. Wir sehen bei einigen städtischen Gesellschaften, dass sie eher das Teilzeitmo- dell in dem Bereich betreiben wollen. Das sind Umstände, die es zu berücksichtigen gilt. Deswegen meinen wir, dass die Gesellschaften, die das Rahmenkonzept bereits anwenden in ihren Bereichen und da, wo es im Arbeitsbereich passt, schon bei den richtigen Kriterien sind. Das kann man nicht für jede Gesellschaft gleichermaßen machen. Man kann die Kri- terien nicht vorschreiben, weil die Arbeitsbereiche, die Arbeitszeiten, Einsatzmöglichkeiten unterschiedlich sind. Das ist intern dann nicht vergleichbar. Sonst würde man Äpfel mit Birnen gleichsetzen. Wir sehen daher den ersten Teil, die Ziffer 1 des GRÜNEN-Antrags mit der ausführlichen Antwort der Verwaltung als erledigt an, so wie es sich aus der Stellung- nahme ergibt. In der Kurzfassung der Stellungnahme heißt es, das Rahmenkonzept wird bisher verbindlich ausgeführt, dann werden die Gesellschaften genannt, und dann heißt es, allen anderen Gesellschaften wurde die Anwendung nahegelegt. Nunmehr sollen alle Ge- sellschaften das Rahmenkonzept verbindlich anwenden. Ich habe den Satz so verstanden, dass die Verwaltung dies den anderen Gesellschaften, die das Rahmenkonzept noch nicht verbindlich angewandt haben, nahegelegt hat. Das heißt, die sollen das anwenden. Und „sollen“ bedeutet eigentlich die Regel, es sei denn, es gibt einen bestimmten Grund, das nicht durchzuführen. Insofern würde ich eigentlich die Ziffer 2 des Antrags auch als erle- digt betrachten wollen. Wenn es das nicht ist, dann möge man das vielleicht noch einmal erklären, wenn das nicht so zu verstehen sein sollte. Ansonsten meinen wir aber, dass letzt- lich die Gesellschaften selbst entscheiden müssen. Die brauchen einen Spielraum. Wir trau- en das aber unseren Gesellschaften und auch denen, die es noch nicht verbindlich über- nommen haben, durchaus zu, dass sie zeitgemäß sind, dass sie sicherlich das, was wir als Stadt erwarten, Frauenförderung, durchaus umsetzen. Aber sie benötigen aus meiner Sicht einen Spielraum, den wir belassen sollten. Stadträtin Melchien (SPD): Gleichstellungspolitik ist auch ein wichtiges Anliegen der SPD-Fraktion, der SPD insgesamt schon seit sehr langer Zeit. Leider ist sie nicht kurzfristig umzusetzen. Sie betrifft sehr viele Bereiche und liegt sicherlich in einer gesamtgesellschaft- – 3 – lichen Verantwortung. Wir alle müssen Vorbild sein, natürlich auch die Verwaltung. Jetzt beispielsweise liegt es auch an uns als Gemeinderat, die Aufsichtsräte zu besetzen. Hier können wir direkten und sehr kurzfristigen Einfluss darauf nehmen, dass bisher unterreprä- sentierten Gremien diese entsprechend besetzt werden. Hier können wir sehr schnell einen Beitrag leisten für mehr Ausgewogenheit der Geschlechter. Sicherlich schwieriger und langfristiger ist es bei Führungspositionen in den städtischen Gesellschaften – es wurde jetzt schon einiges angesprochen. Natürlich bedauern auch wir, wie Kollege Konrad ausgeführt hat, wenn wir Zielgrößen von beispielsweise 0 % beschlie- ßen müssen, weil es einfach ganz klar ist, dass die sich in einer gewissen Zeit nicht verän- dern. Wir können und wollen aber auch keine unrealistische Zahlen beschließen, die nur dann umzusetzen wären, wenn man verdiente Personen entlässt beispielsweise, ohne wei- teren Grund. So kommen wir sicher nicht zu Ziel. Dennoch ist es sehr wichtig, dass wir uns jährlich im Hauptausschuss und darüber hinaus sehr viel intensiver auch in den jeweiligen Aufsichtsräten damit auseinandersetzen, wie der Ist-Stand ist. Wir haben das letzte Woche erst im Hauptausschuss getan, haben da – meine Kollegin ist bereits darauf eingegangen – auch Erfolge gesehen. Sie führen es auch in Ihrer Antwort aus, dass wir sehr viele Instru- mente haben, die wir zum Glück in unseren Gesellschaften mittlerweile sehr intensiv nut- zen, um hier auch weiter Erfolge zu erzielen und voranzukommen. Die Antragsteller fordern aus meiner Sicht somit nichts Neues, sondern es ist unsere ge- meinschaftlich beschlossene Beschlusslage des Rahmenkonzepts für Frauenförderung in Führungspositionen der städtischen Gesellschaften. Selbstverständlich ist für uns als SPD- Fraktion, dass wir hieran prozesshaft weiterarbeiten, alle gemeinsam. Genauso selbstver- ständlich unterstützen wir auch das Ansinnen der Antragsteller, weiter voranzukommen im Bereich der Gleichstellungspolitik. Sehr gerne werden wir als SPD-Fraktion auch weiterhin in den Ausschüssen, im Gemeinderat, aber auch in den Aufsichtsräten daran arbeiten, hier noch erfolgreicher zu werden. Ich habe die Anträge auch so verstanden, dass ihnen im Wesentlichen entsprochen wird. Wenn tatsächlich in irgendeiner Gesellschaft das nicht anwendbar wäre, fände ich es auch wichtig, dass wir das einmal in den Gremien diskutie- ren und dafür Gründe eruieren. Stadtrat Jooß (FDP): Liebe GRÜNE, Sie sind alle in unseren städtischen Gesellschaften als Aufsichtsräte vertreten. Sie kennen alle die Problematik der Mitarbeitergewinnung. Sie wis- sen aber auch, dass alle Gesellschaften sich schon länger mit diesem Punkt befassen, die Frauenquote zu erhöhen. Wir sehen deshalb diesen Antrag als unnötig wie einen Kropf an, um nicht zu sagen: Schauantrag. Auch wir wollen einen Quotenerhöhung von Frauen, ge- rade in Führungspositionen. Aber nur auf Augenhöhe. Dazu braucht es aber keinen Antrag hier im Gemeinderat. Der Vorsitzende: Wir würden Ihnen – wie es hier steht – zusagen, dass wir den Gesell- schaften dieses Rahmenkonzept noch einmal verbindlich ans Herz legen, nicht im Sinne einer Gesellschafterweisung, denn so gehen wir nicht mit unseren Gesellschaften um. Aber Sie haben die Möglichkeit, dann über die Aufsichtsräte noch einmal entsprechend darauf zu achten und auch Druck zu machen, dass man sich mit diesem Rahmenkonzept beschäf- tigt. Insofern würden wir Ihnen diesen jetzt noch einmal etwas verschärften Schritt als nächsten vorschlagen. Die Frage ist, ob Sie damit zufrieden sein können. – 4 – Stadtrat Konrad (GRÜNE): Uns wäre entsprechend wichtig, dass die einzelnen Gesell- schaften auch berichten, und dass das in allen Aufsichtsräten wahrgenommen wird. Aber letzten Endes ist es natürlich Teil des Rahmenkonzeptes. Der Vorsitzende: Das können Sie selber erzeugen, dass in den Aufsichtsräten davon be- richtet wird. Das können wir mit Sicherheit zusagen, wenn Sie uns entsprechend unterstüt- zen in den Aufsichtsräten. Man könnte sich auch einmal überlegen, ob man diese Berichte noch einmal alle zusammenführt. Dann hätte man auch noch einmal einen Gesamtüber- blick. Wenn wir uns sozusagen noch einmal auf eine verschärfte Bearbeitung dieses The- mas einlassen könnten, dann würde ich meinen, dass wir damit Ihrem Wunsch entspre- chen. Wenn dann die Ergebnisse aus Ihrer Sicht doch weiter unbefriedigend sind – das wird sicher seine Zeit brauchen -, dann kann man noch einmal hier im Gemeinderat befin- den, ob man noch andere Instrumente heranzieht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. August 2019