5 vor 12 bedeutet "Klimanotstand"
| Vorlage: | 2019/0518 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 02.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0518 5 vor 12 bedeutet "Klimanotstand" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 49 x In Ergänzung zu der Grundintention des Leitantrags verabschiedet der Gemeinderat eine Grundsatzresolution mit der der „Klimanotstand“ erklärt wird und zukünftig alle kommunalen Maßnahmen hinsichtlich des Co2-Ausstosses beziffert, bewertet und kompensiert werden. Begründung: Die vollständige Klimaneutralität sollte bis 2030 das mittelfristige Ziel sein - hierzu bedarf es Maßnahmen zur direkten und indirekten Kompensation des CO2-Abdrucks. Wie müssen hierzu unsere Komfortzone verlassen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0518 Dez. 5 5 vor 12 bedeutet "Klimanotstand" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 49 x Kurzfassung Die Verwaltung befürwortet, alle kommunalen Maßnahmen hinsichtlich der hierdurch entste- henden CO2-Emissionen zu bewerten. Über die Art und Weise, wie das im Einzelfall geschehen soll, muss in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit beraten werden. Den Klimanotstand zu erklären, ist eine politische Symbolhandlung, die dem Gemeinderat ob- liegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus Sicht der Stadtverwaltung stellen die Erfordernisse zur Erreichung der Klimaneutralität eine sehr anspruchsvolle Aufgabe dar. Insofern sind alle Mittel und Maßnahmen begrüßenswert, die geeignet sind, dieser Herausforderung angemessen zu entsprechen. Die Klimaneutralität für die Stadt Karlsruhe ist gemäß den nationalen und internationalen Stra- tegien bis 2050 angestrebt. Gemäß Gemeinderatsbeschluss soll die Stadtverwaltung bereits 2040 klimaneutral sein. Bis 2030 sind daher Zwischenziele zu beschließen, die auf diesem Ziel- pfad liegen und das Erreichen des Endziels plausibel erscheinen lassen. Hierzu wird die Verwal- tung im Herbst des Jahres Vorschläge unterbreiten.