Interfraktioneller Ergänzungsantrag: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0517 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.05.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ERGÄNZUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0517 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 14 x Die Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt erweitert: 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern die Schritte und Inhalte zur Entwicklung gemeinsamer Standards zu erarbeiten. Sachverhalt/Begründung: In Karlsruhe befinden sich über 80 % der Kindertagesstätten in privater Trägerschaft. Faktisch wird damit der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz weitgehend durch die rund 40 freien Träger erfüllt. Die dadurch entstandene Vielfalt an Profilen im Rahmen des gemeinsamen Orientie- rungsplans wird vom Gemeinderat begrüßt und soll auch künftig gewahrt bleiben. Die antrag- stellenden Fraktionen halten es dazu für notwendig, dass die Entwicklung des gemeinsamen Qualitätsstandards (Karlsruher Standard) von Anfang an in Zusammenarbeit und enger Abstim- mung mit den freien Trägern erfolgt. unterzeichnet von: Renate Rastätter Johannes Honné Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Parsa Marvi Yvette Melchien Lüppo Cramer Max Braun Tom Høyem
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Ergänzungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0517 Dez 3 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 14 x Kurzfassung Mit dem interfraktionellen Ergänzungsantrag zu TOP 14 der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019 „Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ soll die Verwaltung ermächtigt werden, mit den freien Trägern die Schritte und In- halte zur Entwicklung gemeinsamer Standards zu erarbeiten. Der Antrag wird von Seiten der Verwaltung unterstützt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Interfraktioneller Ergänzungsantrag zu TOP 14 der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Die Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt erweitert: 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern die Schritte und Inhalte zur Entwicklung gemeinsamer Standards zu erarbeiten. Am 8. Mai wurde unter TOP 2 in der Jugendhilfeausschusssitzung die „Neue Finanzierungssys- tematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ vorberaten und dem Gemein- derat einstimmig empfohlen. Der interfraktionelle Ergänzungsantrag bezüglich der Ermächtigung der Verwaltung, mit den freien Trägern die Schritte und Inhalte zur Entwicklung gemeinsamer Standards zu erarbeiten, wird durch die Verwaltung begrüßt. Der Ergänzungsantrag wird interfraktionell dahingehend begründet, dass sich in Karlsruhe über 80 % der Kindertagesstätten in privater Trägerschaft befinde und damit faktisch der Rechtsan- spruch auf einen Kitaplatz weitgehend durch die rund 40 freien Träger erfüllt werde. Die dadurch entstandene Vielfalt an Profilen im Rahmen des gemeinsamen Orientierungsplans wer- de vom Gemeinderat begrüßt und solle auch künftig gewahrt bleiben. Die antragstellenden Fraktionen hielten es dazu für notwendig, dass die Entwicklung des gemeinsamen Qualitäts- standards (Karlsruher Standard) von Anfang an in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den freien Trägern erfolge. Diesem Ansatz folgt auch der prozesshaft dargestellte Verlauf im Gutachten der Jopen Consul- ting GmbH. Bereits bei der Beschreibung der Ausgangslage wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Thema aufgrund der Komplexität und mit über 40 verschiedenen Trägern schrittweise und über einen mehrjährigen Zeitraum angegangen (vgl. S.4 im Gutachten) und mit den freien Trägern in Verhandlungen eingetreten werden sollte, um einen „Karlsruher Standard“ zu ent- wickeln (vgl. S. 17 im Gutachten). Die Verwaltung hat vor, diesen Ansatz zu verfolgen. Es ist im Interesse der Stadt Karlsruhe, über die neue Finanzierungssystematik die Familien zu entlasten und hierzu eine gemeinsame Strate- gie mit den freien Trägern zu entwickeln.