Noch ist „5 vor 12“ – CO2-Bilanz der Stadt Karlsruhe verbessern: Klimanotstand erklären
| Vorlage: | 2019/0510 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 02.07.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0510 Noch ist „5 vor 12“ – CO2-Bilanz der Stadt Karlsruhe verbessern: Klimanotstand erklären Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 49 x Der Antrag wird ergänzt um: 4. Die Stadt erklärt den Klimanotstand für Karlsruhe. Sachverhalt/Begründung: Der fortschreitende Klimawandel macht ein konsequentes Handeln notwendig, um klimaschäd- liche Emissionen zu reduzieren. Nur durch eine deutliche Erhöhung aktueller Bemühungen lässt sich das globale Ziel der Begrenzung der Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad noch erreichen. Durch die Erklärung des Klimanotstands sollen für künftige Entscheidungen der Stadt die Aus- wirkungen auf das Klima überprüft werden und umweltfreundliche Lösungen bevorzugt wer- den. Damit würde die Stadt dem Vorbild anderer Kommunen wie Konstanz, London, Vancouver und Basel folgen. Der Begriff Klimanotstand soll dabei nicht als ein „Notstand“ im rechtlichen Sinne verstanden werden. Vielmehr soll durch diese Bezeichnung die akute Bedrohung des Klimawandels durch die Stadt anerkannt werden und Maßnahmen zum Klimaschutz als eine Aufgabe höchster Prio- rität eingeordnet werden. unterzeichnet von: Zoe Mayer Johannes Honné Renate Rastätter Christine Weber
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag Grüne-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0510 Dez. 5 Noch ist "5 vor 12" - CO2-Bilanz der Stadt Karlsruhe verbessern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 49 x Kurzfassung Der Klimaschutz wird für die Stadt Karlsruhe in den kommenden Jahren eine prioritäre Bedeu- tung haben. Mit dem Klimaschutzkonzept werden gegen Ende des Jahres 2019 Maßnahmen vorgeschlagen, die auch eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt haben. Gleich- zeitig ist erkennbar, dass ohne geeignete Rahmenbedingungen der Gesetzgeber die Klima- schutzziele nicht erreicht werden können. Die Verwaltung befürwortet daher gemäß Antrag eine Überprüfung kommunaler Beschlüsse im Hinblick auf den Klimaschutz. Den Klimanotstand zu erklären, ist eine politische Symbolhandlung, die dem Gemeinderat ob- liegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Antragsergänzung: 4. Die Stadt erklärt den Klimanotstand für Karlsruhe Angesichts der weltweit beobachtbaren Veränderungen durch den Klimawandel machen zahl- reiche Stimmen aus wissenschaftlichen Institutionen deutlich, dass die Anstrengungen, die CO2- Emissionen zu reduzieren, wesentlich erhöht werden müssen, um das 1,5 Grad Erwärmungsziel halten zu können. Das Klimaschutzkonzept 2030 wird diese Gedanken aufgreifen und sowohl Klimaziele mit er- heblichen Minderungszielen als auch Maßnahmenvorschläge entwickeln, die sich tiefgreifend auf die Stadtverwaltung und dem städtischen Haushalt auswirken können. Die Klimaziele werden jedoch nicht mit kommunalen Maßnahmen allein erreicht werden. Not- wendig sind dabei auch flankierende Randbedingungen durch die Gesetzgeber, um die gesell- schaftlichen Akteure wie Industrie und Gewerbe, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer o. ä. stärker zu Energieeinsparung und CO2-Reduzierung zu motivieren. Mit dem politischen Begriff „Klimanotstand“ kann die Bedeutung des Klimaschutzes weiter priorisiert werden. Dabei wird jedoch die Auffassung der Antragsteller geteilt, dass dies keine rechtlich verbindliche Bedeutung hat, sondern lediglich der Verdeutlichung einer Notwendig- keit, die Klimaschutzerfordernisse anzuerkennen, dient. Ob der Klimanotstand erklärt werden soll, will die Verwaltung daher dem Gemeinderat überlassen. Unabhängig davon hat höchste Priorität, dass wirksame Maßnahmen der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Ausbau erneuerbarer Energien tatsächlich umgesetzt werden und hierfür die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen vom Gemeinderat bewilligt werden. Des Weiteren wird es als sinnvoll erachtet, gemäß dem Wunsch der Antragsteller kommunale Entscheidungen auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu überprüfen. Beschluss (intern): 1. Auf die TO des Gemeinderates am 14.05.2019 2. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 5 UA