Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Wohnungsnot: Baugebot, Ankauf leerstehender Wohngebäude sowie Unterstützung der Grundsteuer C
| Vorlage: | 2019/0508 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.05.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0508 Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Wohnungsnot: Baugebot, Ankauf leerstehender Wohngebäude sowie Unterstützung der Grundsteuer C Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 22 x 1. Die Stadtverwaltung berichtet, welche zusätzlichen Ressourcen, vor allem Personal, er- forderlich sind, um die beim Akteurstreffen Wohnungsbau 2018 vorstellten Projekte fristgerecht und ggf. beschleunigt umzusetzen. Sie erläutert, welche Vorschläge sie aus dem Akteurstreffen weiterverfolgen wird. 2. Sie prüft angesichts des dramatischen Wohnungsmangels in Karlsruhe die Anwendung des Baugebots nach § 176 Baugesetzbuch, um den Wohnungsbau auf innerstädtischen Baulücken zu forcieren. 3. Die Stadtverwaltung geht proaktiv auf Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnim- mobilien zu, um diese wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Bei Bedarf und Wirt- schaftlichkeit gibt die Stadtverwaltung ein Gebot auf Gebäude und Grundstück ab. 4. Sie setzt sich über den Städtetag bei Land und Bund dafür ein, dass im Rahmen der Grundsteuerreform den Kommunen mit einer Grundsteuer C die Möglichkeit von steu- erlichen Anreizen zur Mobilisierung baureifer Grundstücke gegeben wird. Sachverhalt / Begründung: Die Wohnungsnot in Karlsruhe ist kontinuierlich gewachsen und wird weiter steigen. Wie beim Akteurstreffen Wohnungsbau am 25.11.2018 dargelegt wurde, sind zwischen 2012 und 2016 jährlich rund 3.200 Einwohner*innen zugezogen. Die Quote ging 2017 erstmals auf 1.500 Zu- züge zurück, aber die Zahl der Haushalte wächst weiter stark an. 2017 lag das Nettowachstum bereits bei 1.800 Haushalten. Diesem enormen Nachfrageanstieg hinkt die Bautätigkeit seit Jahren hinterher. Die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage hat zu einem erheblichen Anstieg der Miet- und Kaufpreise der Wohnimmobilien geführt. Somit ist das Thema Wohnen in den vergangenen Jahren immer stärker zu einer sozialen Frage geworden, wie dies auch im Bericht des Akteurstreffens 2018 detailliert beschrieben wird. Beim Akteurstreffen 2018 wurden die geplanten Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg und die Möglichkeiten von neuen und komprimierenden Wohn- und Arbeitswelten vorgestellt. Von der Leiterin des Stadtplanungsamts wurde eine Bilanz des Wohnungsbaus der vergangenen fünf Jahre gegeben, verknüpft mit einem Ausblick auf die Entwicklung der Projekte und ihre Umsetzung in den nächsten Jahren. Da bislang immer die fehlenden Personalressourcen als Ursachen für gravie- rende Verzögerungen bei Bauanträgen und die Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren genannt wurden, wollen wir wissen, wie viele zusätzliche Stellen erforderlich sind, damit fristge- rechte Umsetzungen und ggf. Beschleunigungen ermöglicht werden. Wir Grüne haben bereits vielfältige Maßnahmen wie behutsame Innenverdichtung, sozialer Wohnungsbau, Erhaltungssatzungen, Stopp des Verkaufs städtischer Flächen, Ankauf von Flä- chen, Parkplatzüberdachungen sowie Dachgeschossausbau beantragt, um die Wohnungsnot abzumildern. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unser städtisches Baulückenkataster zeigt, dass ein großes Potenzial für Wohnungsbau brach liegt. Trotz Kontaktaufnahme durch die Stadt und der Baulandbörse/Baulückenbörse gelingt es kaum, Eigentümer*innen für eine Wohnbebauung zu gewinnen. Für uns Grüne ist deshalb die Anwendung des Baugebots nach § 176 Baugesetzbuch ein wirkungsvolles Instrument, um die Bereitschaft von Grundstückseigner*innen zu stärken, entweder selbst Wohnungen zu bauen oder ihre Grundstücke zu verkaufen. Da es sich bei der Wohnungsnot um einen gravierenden sozialen Notstand handelt, greift die soziale Verpflichtung des Eigentums des Grundgesetzes. Deshalb muss dieses Instrument ernsthaft geprüft und bei sich zuspitzender Notlage auf dem Wohnungsmarkt genutzt werden. Dabei sollte das Vorkaufsrecht der Stadt in Anspruch ge- nommen werden, um sozial verträgliche Mieten zu erreichen. Bereits heute können leerstehende Gebäude der Verwaltung mitgeteilt werden. Im Rahmen der bestehenden Wohnraumakquise setzt die Stadt Karlsruhe schon lange auf eine enge Kooperati- on und Unterstützung von Eigentümer*innen solcher Gebäude. Kommt jedoch aus unterschied- lichen Gründen keine Einigung zu Stande, sollte die Stadt Karlsruhe ein Kaufangebot für Ge- bäude und Grundstück in Erwägung ziehen. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird seit Jahren auch das Modell einer reinen Bodenwertsteuer diskutiert. Diese könnte dazu beitragen, die Spekulation von Grundstücken zu verringern und die Bereitschaft für die Bebauung oder den Verkauf der Baulückengrundstücke zu fördern. Eine starke Gewichtung des Flächenwertes hätte auch den Vorteil, dass Mie- ter*innen sowie Besitzer*innen von Geschosswohnungen gegenüber Besitzer*innen von Einfa- milienhäusern mit großen Grundstücken tendenziell entlastet würden. Aktuell liegt außerdem ein Vorschlag zur Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke einzuführen und so einen Anreiz zur Mobilisierung dieser Grundstücke für die Bebauung zu geben. Die Einführung dieser Mög- lichkeit, für die sich das Land Baden-Württemberg bereits im Vorfeld eingesetzt hatte, ist zu unterstützen. Insgesamt besteht für die Grundsteuerreform die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung. unterzeichnet von: Renate Rastätter Christine Weber Zoe Mayer Michael Borner Verena Anlauf Tim Wirth
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0508 Dez. 6 Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Wohnungsnot: Baugebot, Ankauf leerstehender Wohn- gebäude sowie Unterstützung der Grundsteuer C Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 24.09.2019 22 x Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung berichtet, welche zusätzlichen Ressourcen, vor allem Personal, erforderlich sind, um die beim Akteurstreffen Wohnungsbau 2018 vorgestellten Projekte fristgerecht und ggf. beschleunigt umzusetzen. Sie erläutert, welche Vorschläge sie aus dem Akteurstreffen weiterverfolgen wird. Für eine beschleunigte Umsetzung der beim Akteurstreffen Wohnungsbau 2018 vorgestellten Projekte ist vor allem zusätzliches Personal erforderlich. Bei den betroffenen Dienststellen Stadt- planungsamt, Zentraler Juristischer Dienst, Liegenschaftsamt und Bauordnungsamt sowie beim Gartenbauamt und beim Umwelt- und Arbeitsschutz ist mit einem Bedarf von insgesamt mehr als 10 Stellen zu rechnen, um die vorgestellten Projekte fristgerecht und gegebenenfalls be- schleunigt umzusetzen. Die Stadt Karlsruhe ist aufgrund verschiedener Restriktionen im Außenbereich (Schutzgebiete, Waldflächen et cetera) auf die Realisierung der Wohnbauflächenkonzepte im Innenbereich an- gewiesen. Um der Wohnungsnot in Karlsruhe zu begegnen, soll daher das Ziel sein, alle beim Akteurstreffen vorgestellten Projekte umzusetzen. Entwicklungen "im Bestand" sind jedoch wesentlich komplexer als Entwicklungen auf der "Grünen Wiese" und stellen die Akteure oft vor große Herausforderungen, da unterschiedliche Interessen in den Gemengelagen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus besteht gegenüber der Verwaltung der Wunsch der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Planungsprozess, zum Bei- spiel durch eine entsprechende Rahmenplanung. Dies benötigt Zeit und bindet Personal. 2. Sie prüft angesichts des dramatischen Wohnungsmangels in Karlsruhe die Anwendung des Baugebots nach § 176 Baugesetzbuch, um den Wohnungsbau auf innerstädtischen Baulücken zu forcieren. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetz- buch (BauGB)) kann die Gemeinde einen Eigentümer durch Bescheid verpflichten (Ermessens- entscheidung), innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist sein Grundstück entspre- chend den baurechtlichen Vorschriften zu bebauen (§ 176 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB). Die Anordnung eines Baugebots setzt voraus, dass die Anordnung aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist. Ein "dringender Wohnbedarf der Bevölkerung" kann dabei berücksichtigt wer- den (§ 175 Abs. 2 BauGB, Nachfrageüberhang für einen längeren Zeitraum). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Erlass eines Baugebots nur die Befugnis des Eigentümers überwinden, über die bauliche Nutzung seines Grundstücks jeder- zeit frei zu entscheiden, es also auch unbebaut zu lassen. Ein von der Gemeinde ausgesproche- nes Baugebot hat jedoch nicht die Kraft, eine bestimmte Art der Nutzung enger als in den im Bebauungsplan (beziehungsweise nach § 34 BauGB) festgelegten Bestimmungen bindend vor- zugeben. Weiter kann durch ein Baugebot der Grundstückseigentümer nicht verpflichtet wer- den, das zulässige Maß der baulichen Nutzung voll auszuschöpfen. Die verbindliche Schaffung von Wohnraum wäre damit nur auf unbebauten Grundstücken möglich, für welche Bebauungspläne als Art der baulichen Nutzung ausschließlich Wohnen fest- setzen bzw. sich alleine Wohnen nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. In einem festgesetzten Mischgebiet beziehungsweise nach § 34 Abs. 2 BauGB könnte ein Baugebot zur Schaffung von Wohnraum beispielsweise nicht angeordnet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 § 175 Abs. 1 BauGB schreibt vor, dass ein Grundstückseigentümer umfassend zu beraten ist. Die Beratung bezieht sich auf die jeweilige Bebaubarkeit des Grundstücks im Einzelfall und be- stehende öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten. Das Verfahren ist für die Verwaltung daher sehr zeitaufwendig. Von dem Erlass eines Baugebots ist abzusehen, wenn die Durchführung des Vorhabens einem Eigentümer aus objektiven wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Ist die Durchführung des Baugebots einem Eigentümer aus subjektiven wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, so kann dieser von der Gemeinde verlangen, dass die Gemeinde das Grundstück ihrerseits über- nimmt und bebaut. Gelingt es der Gemeinde durch „kooperatives Einwirken“ nicht, einen Grundstückseigentümer zu einer Bebauung zu bewegen und erlässt die Gemeinde ein Bauge- bot, steht dem Adressaten eines verfügten Baugebots der Verwaltungsrechtsweg offen. Die einschlägige Rechtsprechung zu Baugeboten geht auf die 1990er Jahre zurück. Die fehlen- de gefestigte Rechtsprechung schafft in der Anwendungspraxis daher erhebliche Unsicherheiten und Risiken. Das konkrete Wohnraumpotenzial für Karlsruhe, der Verwaltungsaufwand und der finanzielle Aufwand zur Durchsetzung von Baugeboten (Übernahme von Grundstücken durch Stadt Karlsruhe) können nicht beziffert werden. Die Verwaltung wird bei kommenden Planungen prüfen, ob im Rahmen der Realisierung von Bebauungsplänen durch ein Bodenordnungsverfahren Baugebote festgesetzt werden. Bei der derzeit angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt erscheint es legitim, bei neu entstehen- den Baugebieten ein für alle privaten Baugrundstücke geltendes Baugebot zu konkretisieren. 3. Die Stadtverwaltung geht proaktiv auf Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnimmobilien zu, um diese wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit gibt die Stadtverwaltung ein Gebot auf Gebäude und Grundstück ab. Die Zahl der leerstehenden Wohnungen wird in keiner laufenden Statistik erhoben, somit liegen der Stadtverwaltung hierzu keine aktuellen Angaben vor. Die Stadtverwaltung versucht im Rahmen der Wohnraumakquise und des Programms „Wohnraummobilisierung“, proaktiv durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Eigentümer leerstehender Wohnungen zu erreichen. So konnten in den letzten beiden Jahren 2017 und 2018 im Durchschnitt 55 Wohnungen akqui- riert werden. Lediglich bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2011 wurden zum Zeitpunkt der Erhebung leerstehende Wohnungen statistisch erfasst. Neben Freiburg hatte Karlsruhe mit 2,3 % von allen Baden-Württembergischen Großstadtkreisen die niedrigste Leer- standsquote in der GWZ und lag noch unter der für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt allgemein üblichen Fluktuationsreserve von 3 %. Das Ergebnis wird als zu hoch eingestuft, da hier auch Wohnungen erfasst wurden, die aufgrund eines Mieterwechsels zum Erhebungszeit- punkt kurzfristig leer standen. Im "empirica Wohnungsmarktreport 2016" wurde der marktaktive Leerstand im Geschosswohnungsbau ausgewiesen. Im Vergleich zur Leerstandsquote der GWZ sind im empirica Index lediglich Leerstände in Geschoßwohnungen erfasst. Marktaktiv bedeutet, dass nur Wohnungen betrachtet werden, die unmittelbar disponibel sind, sowie Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Verfügung stehen, aber gegebenenfalls innerhalb von sechs Monaten aktivierbar wären. Die Leerstandsquote nach empirica lag damals unter 1 %, bundesweit bei 3 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Karlsruhe dürfte sich die Leerstandsquote nicht wesentlich verändert haben. Daher würde ein möglicher Erwerb und die kostspielige Ertüchtigung weiterer leerstehender Immobilien der für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt allgemein üblichen Fluktuationsreserve von 3 % entgegenwirken. 4. Sie setzt sich über den Städtetag bei Land und Bund dafür ein, dass im Rahmen der Grundsteuerreform den Kommunen mit einer Grundsteuer C die Möglichkeit von steuerlichen Anreizen zur Mobilisierung baureifer Grundstücke gegeben wird. Die Stadtverwaltung hat schon seit 2018 in der AG Grundsteuer des Deutschen Städtetags mit- gewirkt. Das nun vom Bundeskabinett am 21. Juni 2019 beschlossene Gesetzespaket für eine Grundsteuerreform wurde vom Bundestag am 27. Juni 2019 in erster Lesung behandelt. Darin wird unter anderem den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, für baureife unbebaute Grundstücke einen besonderen Hebesatz festzusetzen. Die weiteren parlamentarischen Behand- lungen bleiben abzuwarten.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 22 der Tagesordnung: Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Wohnungsnot: Baugebot, Ankauf leerstehender Wohngebäude sowie Unterstützung der Grund- steuer C Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0508 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Unseren Antrag haben wir schon vor der Sommerpause eingebracht, am 9. Mai. Aber er ist immer noch aktuell, außer für den Punkt mit der Grundsteuerreform, denn die ist inzwischen unter Dach und Fach. Der Gesetzentwurf ist schon eingebracht worden in den Bundestag und wird nun wahrscheinlich auch so akzep- tiert werden. Hier ist besonders wichtig, dass die Anliegen der Länder und Kommunen mitberücksichtigt wurden, insbesondere bei dem Punkt, dass die besonderen Hebesätze festgelegt werden nach Bedarf vor Ort. Zum Leerstand sagen Sie, dass es kein Problem sei. Es handle sich bei uns um die notwen- dige Fluktuationsreserve. Allerdings liegen keine Statistiken vor seitens der Stadtverwal- tung, wie hoch der Leerstand tatsächlich ist. Da wäre auch die Frage, inwieweit man exemplarisch quartiersmäßig untersuchen könnte bei unterschiedlichen Quartieren, wie real tatsächlich der Leerstand ist. Denn zum Schluss berechnen Sie das mit 1 %. Das ist aus unserer Sicht nicht so, wie wir das immer wieder hören vor Ort. – 2 – Dann zu den Baugeboten. Hier haben wir eine Prüfung beantragt, gerade angesichts der hohen Wohnungsnot. Wir können die Argumente der Stadtverwaltung über die Schwierig- keiten bei einer solchen Umsetzung gut nachvollziehen. Wir meinen aber, dass gerade auch, wie jetzt mit der extremen Wohnungsnot, zumindest die Baugebote im Blick behal- ten werden sollten. Denn sie können durch eine perspektivische Ankündigung schon prä- ventive Wirkung entfalten. Aber Sie kommen uns hier entgegen, zumindest bei den neu entstehenden Baugebieten, wo Sie auch sagen, dass Sie dort die Festlegung von Baugebo- ten für legitim halten und auch prüfen werden. Das wird von uns ausdrücklich unterstützt. Da sind wir schon sehr gespannt, wie das dann in Praxis aussieht. Zum Schluss noch die Frage nach den notwendigen Stellen. Denn beklagt wird immer, auch in diesen Akteurstreffen, dass die bereits geplanten Projekte so lange verzögert wer- den, und dass es notwendig ist, zu einer schnelleren Umsetzung zu kommen. Hier scheint es insbesondere an den fehlenden Stellen zu liegen. Deshalb haben wir nachgefragt. In der Tat sind es 10 Stellen bei den unterschiedlichen Ämtern, das ist schon enorm viel. Wir bit- ten darum, dass ganz besondere Anstrengungen gemacht werden, besondere Anreize ge- setzt werden, dass die vorhandenen Stellen besetzt werden oder auch die zusätzlichen Stellen geschaffen werden. Denn es kann nicht sein, dass wir diese große Wohnungsnot haben, und wir am Schluss wegen nicht fristgerechten Planungen dann auf halber Strecke stehen bleiben. Deshalb hier die Bitte. Ansonsten vielen Dank für die Beantwortung unse- res Antrags. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Den Antrag der GRÜNEN, Frau Rastätter, in allen Ehren, aber wir als CDU-Fraktion gehen einen anderen Weg. Wir haben vor wenigen Monaten bzw. in den letzten zwei Jahren zwei große Rahmenprogramme aufgelegt, die den sozialen Woh- nungsbau in dieser Stadt fördern sollen. Wir wollen den privaten Anreiz schaffen. Das, was Sie hier auf den Weg bringen möchten, ist letztendlich schon eine Planwirtschaft. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, was wollen Sie denn eigentlich machen, wenn ein Vermieter eine Wohnung nicht vermietet? Wollen Sie die Zwangsenteignung? Wollen Sie zwangsvermie- ten? Ich glaube, das war schon einmal ein Vorschlag eines Parteikollegen von Ihnen. Wir müssen weiterhin auf die Freiwilligkeit setzen. Wir haben in dieser Stadt ein gutes Mit- einander. So viel Leerstand, wie Sie andeuten, gibt es in dieser Stadt nicht. Sie können in Verbänden nachfragen. Dort liegen übrigens auch Zahlen vor. Wir sagen weiterhin, wenn Sie dieses Programm umsetzen und noch in den Wohnungskauf einsteigen wollen, dann werden Sie Tür und Tor für Spekulationen öffnen. Sie würden die Preise nach oben treiben, weil dann jeder irgendein Pflichtgebot nehmen würde und würde es dann der Stadt vorle- gen. Das müssen Sie dann für sich als Vorwurf nehmen, wenn Sie diese Programm weiter verfolgen würden, dass wir letztendlich weniger sozialen Wohnraum in dieser Stadt zur Verfügung haben, weil Sie dann die Eigentümerin und den Eigentümer in eine Lage brin- gen würden, wo sie unter Zwang stehen. Wer unter Zwang steht, wird nichts dafür unter- nehmen, dass es auf den Markt kommt beziehungsweise die Gebäude und die Wohnun- gen. Deshalb sagen wir, wir haben in dieser Stadt und in diesem Land immer noch freie Markt- wirtschaft. Das gilt auch weiterhin im Bereich des Wohnungswesens. Deshalb ein klares No-Go für Ihren Antrag. – 3 – Stadtrat Zeh (SPD): Bei der Grundsteuer C sind wir uns sicherlich sofort einig. Wir als SPD unterstützen das auch. Leerstand ist ein heikles Thema. Wir haben ein besonderes Gebäu- de in der Brauerstraße im Blick, das seit 20 Jahren leer stand. Auch das wird inzwischen gemacht. Ich kenne auch noch ein paar leer stehende Häuser, die frisch entmietet wurden, in der Südstadt, in der Augartenstraße, die generalsaniert werden und es dann möglicher- weise teuer machen. Aber ich hoffe, dass demnächst das Thema Milieuschutz auch in den Planungsausschuss kommt. Ich halte nichts von Ihrem Vorschlag, Frau Rastätter, dass die Stadtverwaltung suchen soll, wo denn die leerstehenden Gebäude sind. Das wissen die Bürger viel besser und könnten sich dann bei uns oder der Verwaltung melden. Leider ken- ne ich – da hat der Kollege Ehlgötz auch Recht – viel zu wenig leerstehende komplette Häuser, was Sie hier ansprechen. Wohnungsnot wird man damit auf jeden Fall nicht lösen. Zum Baugebot hat die SPD erst vor einem Jahr – im Dezember war es im Gemeinderat – einen Antrag gestellt. Es ist möglich im Neubaugebiet im Oberen Säuterich. Das wäre für mich ein klassisches Gebiet, bei dem es noch viele Privatgrundstücke gibt, wo wir das ma- chen, wenn der Bebauungsplan Oberer Säuterich tatsächlich da ist. Das unterstützen wir auf jeden Fall auch. Sie sagten auch, wir müssen die Stellen, die da sind, besetzen. Wir ha- ben auch neue Stellen in verschiedenen Bereichen des Stadtplanungsamtes, Bauordnungs- amtes geschaffen, um das zu beschleunigen. Wir müssen sehen, wie das tatsächlich wird. Personalfindung ist tatsächlich das größere Problem. Wir müssen versuchen, das Personal auch zu halten. Denn nur eingearbeitete Mitarbeiter können schnell entscheiden. In dem Sinne verfolgen wir den Antrag durchaus offen weiter. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich gehe davon aus, dass wir uns alle einig sind, Woh- nungsnot ist ein wichtiges Thema. Ist auch ein brennendes Thema. Deshalb bin ich dankbar für die Initiative der GRÜNEN. Ich möchte nur Folgendes anmerken. Wir sind uns auch alle klar darüber, dass es mit den Baulücken in Karlsruhe leider nicht so furchtbar dolle ist. Ich wünsche mir, dass man wirklich noch stärker auf den Bestand schaut. Wir haben vor ein paar Wochen einen Antrag eingereicht. Da hätte ich mir gewünscht, dass man den heute gleich mitbehandeln kann, zum Thema Leerstandskataster und Zweckentfremdungsverbot. Ich glaube, wir hätten in Karlsruhe durchaus noch Möglichkei- ten für mehr Wohnraum, für mehr Angebot, wenn wir dieses konsequent verfolgen wür- den, im Sinne von, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit schaffen, bei einer städti- schen Stelle anzumelden, hier scheint mir eine Wohnung schon lange leer zu stehen. Die Stadt könnte sich dann in Bewegung setzen. Klar ist, wir haben kein Register, wir haben kein Verzeichnis. 2011 war die letzte statistische Erhebung mit dem Zensus. Damals ging es um 3.500 Wohnungen. Klar ist ein Teil dieser Wohnungen nur durch Mieterwechsel frei. Aber ich behaupte einmal, die Zweckentfremdung in Karlsruhe ist auch eine sehr hohe. Ich weiß nicht, wie viele Wohnungen – wir müssen nur die Hebelstraße 13 anschauen, da sind wir uns aber alle über das Problem im Klaren – als Büros genutzt sind. Büroräume hätten wir in Karlsruhe durchaus. Aber die Wohnungen bräuchten wir dringend, auch um Pend- lerverkehr und all dieses miteinzudämmen. Es hat also durchaus mehr Komponenten. Des- halb wäre es mir sehr wichtig, dass man als Stadt dieses Instrument nutzt, Stellen dafür einrichtet. Ich bin mir im Klaren darüber, das geht nicht umsonst. Da muss man etwas ein- setzen. Aber es würde uns helfen, an der einen oder anderen Stelle vielleicht nicht nach- verdichten zu müssen, wo es nicht angenehm und nicht schön ist für alle, die drumherum wohnen, sondern einfach den Raum zu nutzen, den wir haben. Und da vielleicht auch mit Anreizen für unwillige Vermieter eine Grundlage zu schaffen, vielleicht als Stadt in diese – 4 – Mietverträge einzutreten und damit weiteren Gestaltungspielraum zu erreichen. Nämlich tatsächlich zu schauen, wo können wir Menschen unterbringen, die ansonsten von Woh- nungslosigkeit bedroht werden. Herr Ehlgötz, ich glaube Planwirtschaft ist genau in diesem Bereich ein dringend Notwen- diges von Seiten der Stadt. Wenn da nicht geplant wird, dann frage ich mich, wo dann. Stadtrat Jooß (FDP): Zur Frage Falschbelegung usw.: Ich denke, manchmal bekommt man für teure Mietwohnungen mehr als für Büros. Deshalb ist es völlig unlogisch, keine Woh- nungen bereitzustellen. Von Wohnungsnot zu sprechen, ist schon heftig übertrieben. Wir haben hier in Karlsruhe allenfalls einen angespannten Wohnungsmarkt. Wer die Anzeigen in den BNN, das habe ich öfter gelesen, oder im Kurier verfolgt, der kann feststellen, dass nur in Karlsruhe selbst ein Überhang an Wohnungssuchenden besteht. Im Umland werden mehr Wohnungen angeboten als gesucht werden. Das sind die Tatsachen. Schauen Sie doch einmal in die Zeitung. Außerdem sind wir in einem guten öffentlichen Nahverkehr, wo man auch im Umland wunderbar wohnen kann, ohne große Nachteile zu haben. Zum Punkt 1, Beschleunigung. Da brauchen wir mehr Mitarbeiter bei der Stadt, aber weni- ger Bürokratie. Ich habe letztens von einem Statiker einen Balkon eingereicht, die Doku- mentation, die Bestätigung. Aber leider musste ich das persönlich vorbeibringen, original unterschrieben. Digital geht das nicht. Ich frage mich, wo sind wir gelandet. Wir sind hier Digitalstadt und wollen das. Und das geht leider nicht. Punkt 2, Baugebot. Baugebot ist für uns ein absolutes No-Go. Man kann doch Eigentümer nicht zwingen zu bauen, wenn sie für ihre Kinder Baugrund bereithalten wollen oder eine Erbengemeinschaft sind. Wir wollen keine sozialistische Planwirtschaft, die – wie in der alten DDR – heftig gescheitert ist. Wir wollen überlegen, wie wir Bauen billiger machen und unbürokratischer und dadurch schneller machen. Das ist viel wichtiger. Wir brauchen mehr Bauen und nicht weniger und nicht mehr Bürokratie. Zu Punkt 3: Da sind wir voll dabei. Da können wir durch die Preisgestaltung der Grund- steuer gut einwirken, dass die unbebauten Grundstücke doch schneller bebaut werden. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben jetzt verschiedene Ansätze gehört zu diesem Thema, bis hin zur Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir auch gegen Planwirtschaft und gegen Blockwarte sind. Wir sind auch dagegen, die Bürger zu bevormunden, so wie es von CDU und FDP hier bereits geäußert wurde. Man muss auch sagen, dass das, was im Antrag der GRÜNEN steht, bei Licht betrachtet so nicht stimmt. Denn die Argumentation ist, wir haben Zuzug und deswegen haben wir Wohnungsnot. Deswegen müssen wir bauen. Weil wir Zuzug haben, müssen wir bauen. Wir sehen es umgekehrt. Weil wir Wohnungen bauen, haben wir Zuzug. Wenn keine Wohnungen gebaut würden, würde keiner zuziehen. Wo würden denn die Leute dann hinziehen? Wir sind der Meinung, dass irgendwann die Grenzen des Wachstums erreicht sind. Karlsruhe soll keine 400.000 Einwohner Stadt werden. Karlsruhe soll ihren Charakter als grüne, überschaubare Stadt behalten. – 5 – Schauen Sie einmal nach München. Das Beispiel habe ich vorhin schon genannt. Schauen Sie einmal München an die letzten 30 Jahre. Wohnungsnot, zugebaut, noch mehr Woh- nungsnot, noch mehr zugebaut, immer noch Wohnungsnot. Immer noch das Problem, günstigen Wohnraum zu finden. Ihr Konzept geht nicht auf. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Dazu kommt die Sache mit der Grundsteuer C. Der Ansatz der AfD ist, Grundsteuer gänz- lich abschaffen und die Finanzierung der Gemeinden auf andere Art und Weise sichern, das heißt, die Gemeinden sollen denselben Betrag bekommen. Aber er muss anders einge- sammelt werden. Denn es kann nicht sein, dass Grundbesitz auf die Art und Weise belastet wird, insbesondere dann, wenn er bebaut und vermietet wird. Weil nämlich diese Steuer direkt auf die Mieter umgelegt wird. Wenn diese Möglichkeit, die Steuer auf die Mieter umzulegen, entfällt, dann werden natürlich die Mieten dementsprechend angehoben. Denn sonst würde keiner mehr Mietwohnungen bauen und vermieten. Das ist genau das Problem, Frau Binder, das Sie ansprechen. Im Bundestag haben Sie immer wieder Gesetze unterstützt, die dazu führen, dass die Anreize für Vermieter vermindert werden. Da braucht man sich nicht wundern, dass hinterher die Leute keine Lust mehr haben zu ver- mieten, wenn sie sehen, wie viele Auflagen sie erfüllen müssen, was sie alles renovieren müssen, was sie zusätzlich dämmen müssen, und wie wenig Rechte sie am Ende haben, wenn es dann tatsächlich nicht funktioniert mit dem Mieter. Da braucht man sich dann nicht wundern, dass manche Häuser leer stehen bleiben. Das sind die negativen Auswir- kungen der Bundesgesetze. Die bekommen wir hier in der Stadt leider auch zu spüren. Wir lehnen ab. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Im Gegensatz zu Herrn Schmidt sind wir durchaus der Meinung, dass der Antrag von der Intention her sehr sinnvoll ist. Aber die Kausalität, die hinterlegt ist, glaube ich nicht. Da steht drin, wenn man nur genügend Mitarbeiter hätte, würde alles gut funktionieren und wir hätten mehr Wohnungen. Diese Kausalität stimmt nicht. Es gibt so viele andere Engpässe beim gesamten Ablauf des Bauens, vom Planen bis zum Bauen, die hinderlich sind. Ich möchte nur eines erwähnen. Wenn man daran denkt, wie kompliziert das Bauen heute geworden ist. Würde man die LBO vereinfachen, hätte man es deutlich leichter. Dann würden die Prozesse deutlicher schneller funktionieren. Da lade ich die GRÜNEN ein, und auch die Schwarzen hier im Hause, macht in Stuttgart eine gescheite LBO, so dass man auch zügig bauen kann. Das wäre eine richtige Entlastung. Wir wissen genauso, dass durch lange Bürgerbeteiligungsprozessen, durch Einsprüche von Bürgern Zeiten verloren gehen. Es gibt viele Gründe, warum das nicht so geht. Wir sind nicht der Meinung, dass man jetzt einfach Stellen schafft, und dann ist alles gut. Das ist nicht unsere Überzeugung. Wir haben schon oft über Baugebote, leer stehende Wohnungen gesprochen, auch mit den GRÜNEN zusammen. Es scheint in Karlsruhe einfach so zu sein, dass wir kein großes Potential haben. Das eine oder andere Objekt wäre sicher möglich. Da bin ich auch sehr dafür. Aber im großen Stil hier Wohnraum zu schaffen durch das Identifizieren von leer stehendem Wohnraum wird nicht der große Wurf sein. Ebenso lehnen wir auch die Grund- steuer C ab. Wir lehnen den ganzen Antrag ab, obwohl die Ansicht gut ist. – 6 – Der Vorsitzende: Ich möchte zu dem, was Frau Stadträtin Binder gesagt hat, nur ergän- zen, dass wir mit der Wohnraumakquise genau das machen. Wenn Sie eine leer stehende Wohnung kennen, dann gehen wir an den Vermieter heran und bieten ihm an, dass wir die Wohnung sanieren und dann – genau so, wie Sie es vorgeschlagen haben – für Men- schen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder schon in Obdachlosigkeit sind in einem besonderen Mietverhältnis, in dem die Stadt aber bestimmte Garantien übernimmt zur Ver- fügung stellen. Das ist gerade das große Geheimnis unserer Wohnungslosenpolitik. Ich weiß nicht, ob das durch ein Leerstandskataster und dadurch, dass wir jetzt noch Leute auf die Straße schicken, die überall schauen, wo ist denn was leer und dann die Nachbarn be- fragen, besser wird, oder ob wir nicht einfach bei dem Weg bleiben, dass wir Anreize set- zen, dass wir dieses Angebot klar formulieren. Dann ist es auch nicht im Sinne eines De- nunziantentums, sondern im Sinne einer Unterstützung, dass wir auf solche Vermieter zu- gehen. Das ist der Weg, der sich aus unserer Sicht bisher bewährt hat. Den würde wir ger- ne weitergehen. Zu allen anderen Punkten wird man dann zu gegebener Zeit etwas besprechen. Ich habe jetzt die Antragstellerin so verstanden, dass man mit der Antwort zufrieden ist und weiter abwartet, wie wir mit den verschiedenen Punkten dann zu gegebener Zeit umgehen. Da- mit können wir diesen Tagesordnungspunkt jetzt abschließen. Ich unterbreche die Sitzung bis 18:55 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung von 18:25 – 18:56 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2019