Satzung zur Änderung der Hauptsatzung: Grundstücksverkäufe im Einfluss des Gemeinderates belassen

Vorlage: 2019/0498
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.05.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0498 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung: Grundstücksverkäufe im Einfluss des Gemeinderates belassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 2 x 1. In der Hauptsatzung wird in § 5 Abs. (2) „Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit über“ unter Nr. 14 „und Veräußerung“ gestrichen. Als zusätzlicher Punkt wird aufgenommen: „Veräußerung von Grundstücken bei einem Grundstückswert von mehr als 200.000 Euro bis zu 1,5 Millionen Euro“. 2. In § 12 bei den Aufgabengebieten des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeiste- rin zur dauernden Erledigung wird im Abs. 1 in Satz f) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken die Obergrenze entsprechend geändert. Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverwaltung sollte grundsätzlich ihre Immobilien behalten, weil sie nur dann wesentli- chen Einfluss darauf hat, wie diese verwendet werden. Deshalb soll die Veräußerung von Immobilien im Einflussbereich des Gemeinderats bleiben und für die Grenzwerte der Zuständigkeit von Hauptausschuss und Oberbürgermeister lediglich eine Wertanpassung von 33 % vorgenommen werden. unterzeichnet von: Johannes Honné Joschua Konrad

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0498 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung: Grundstücksverkäufe im Einfluss des Gemeinde- rates belassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 2 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wie bereits in der Beschlussvorlage Nr. 2019/0154 erläutert, ist eine Anpassung der Wertgren- zen für Erwerbe und Verkäufe von Grundstücken, die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Bestellung von dinglichen Rechten notwendig. Dies insbesondere aufgrund von Preissteigerung in Verbindung mit dem erhöhten Aufkommen der Prüfung von Vorkaufsrechten. Die Trennung zwischen Erwerb und Veräußerung hält die Stadtverwaltung für nicht zielführend, da gleichermaßen die strengen kommunalrechtlichen Vorgaben gelten. Auch die Intention, dass die Stadtverwaltung grundsätzlich ihre Immobilien behalten soll, weil nur so sie wesentlichen Einfluss darauf hat, wurde bereits in vergleichbarer Weise in der Be- schlussvorlage Nr. 2019/0135 „Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf“ ausreichend behandelt und abgelehnt. Die Stadt- verwaltung sollte dahingehend keine Einschränkungen erfahren, dass auch kleinere Grund- stücksverkäufe vom Gemeinderat beschlossen werden müssen und somit ein erhöhter Mehr- aufwand entsteht und personelle Kapazitäten unnötig gebunden werden. Daher empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Antrag Gruene
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