Antrag auf Neupflanzung von Obstbäumen für Neugeborene in Wettersbach
| Vorlage: | 2019/0476 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Antrag ist erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 25.03.2019 Vorlage Nr.: 297 Verantwortlich: - Antrag auf Neupflanzung von Obstbäumen für Neugeborene in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 10 X Kurzfassung Wir beantragen hiermit, ab sofort für jedes neugeborene Kind in Wettersbach einen Obstbaum einer alten, heimischen Sorte zu pflanzen – einen Namensbaum. In der Sitzung vom 12. Februar 2019 erklärte Frau Kemper vom Liegenschaftsamt, es sei geplant, neue Bäume auf den städtischen Obstbaumwiesen nachzupfanzen. Mit neu gepflanzten Namens- bäumchen kann es gelingen, auch junge Menschen / Familien für dieses Thema zu begeistern. Aus der Anpflanzaktion kann man gut ein kleines Ereignis / Fest machen. Dabei wäre es schön, wenn jedes Bäumchen ein Täfelchen mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Kindes erhält. - Verbundenheit mit den Streuobstwiesen schaffen ist wichtig - unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech und Dr. Gerhard Overhoff
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 297 - Antrag auf Neupflanzung von Obstbäumen für neugeborene in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 10 x Kurzfassung Prinzipiell handelt es sich bei den Geburtsbäumen um eine schöne Idee, welche stadtweit schon häufiger aufkam. Sie birgt allerdings einen von der Verwaltung nicht leistbaren, zusätzlichen Arbeitsaufwand, da die Eltern oft bei der Pflanzung mit dabei sein möchten oder spezielle Sor- tenwünsche u.ä. mitbringen. Es gilt weiterhin zu bedenken, dass ein gewisser Anteil der Jung- bäume unvermeidbar eingeht. Die Kinder könnten dies schwierig aufnehmen, wenn der Baum symbolisch mit ihnen in Verbindung gesetzt wird. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Die Kosten trägt das Land Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 07.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit