Antrag auf Umsetzung des Streuobstwiesenpflegekonzeptes mit Suchtkranken und Langzeitarbeitslosen

Vorlage: 2019/0475
Art: Antrag
Datum: 30.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.05.2019

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Antrag ist erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 25.03.2019 Vorlage Nr.: 296 Verantwortlich: - Antrag auf Umsetzung des Streuobstwiesenpflegekonzeptes mit Suchtkranken und Lang- zeitarbeitslosen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 9 X Kurzfassung Auf unsere mündliche Anregung in der OR-Sitzung am 12. Februar 2019 hin, bitten wir die Verwaltung hiermit um die Weiterentwicklung und Umsetzung des Pflegkonzeptes zum langfristigen Erhalt, der privaten und städtischen Streuobstwiesenlandschaft mit Hilfe von Suchtkranken und Langzeitarbeitslosen. In dieser Ortschaftsratssitzung wurde der stete Verfall der privaten Streuobstwiesen aufgrund eines immer größer werdenden „Nichtkümmerns“ privater Streuobstwieseneigentümer von Vertretern des Liegenschaftsamtes beklagt. Alle Fraktionen bestätigten, oft aus eigener Erfahrung, dass viele Streuobstwiesen einen beklagens- werten Zustand aufweisen. In vielen Fällen sind die Eigentümer in höherem Alter und / oder gesund- heitlich angeschlagen. Wir beantragen hiermit die Aufstellung und Umsetzung eines langfristigen Konzeptes für private und städtische Streuobstwiesen-Grundstücke - zur Pflege der alten Bäume (Schnitt und Erne, ...) - sowie zur Nachpflanzung geschädigter oder überalterter Bäume mit alten, heimischen Obstsor- ten. Wir regen vor allem an, ein bewährtes Konzept auch hier bei uns anzuwenden – die Einbindung von Suchtkranken und Langzeitarbeitslosen in die Baum/Wiesenpflege. Dies kann unter Leitung erfahre- ner Obstbaumfachleute sehr gut gelingen. Bereits seit vielen Jahren gibt es vergleichbare Projekte in Karlsruhe – warum nicht auch in Wettersbach? Zusätzlich zur Streuobstwiesenerhaltung- und Pflege hat solch ein Projekt eine enorme soziale Funk- tion. Wir tragen Verantwortung für unsere Mitmenschen. Vertreter des Liegenschaftsamtes, sowie Frau Rohde, die Chefin des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, führten in der Sitzung auf, dass es schwierig sei, an die privaten Eigentümer heranzutreten, da oftmals die Eigentümer nicht bekannt seien. Wir haben eine Lite mit mehreren Eigentümern vorliegen, die aus alters- und / oder gesund- heitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Wiesen und Bäume selbst zu pflegen und abzu- ernten. Diese Liste stellten wir gerne zur Verfügung. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech und Dr. Gerhard Overhoff

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 296 - Antrag auf Umsetzung des Streuobstwiesenkonzeptes mit Suchtkranken und Langzeitar- beitslosen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 9 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung begrüßt das wachsende Engagement in den Ortsverwaltungen zum Erhalt der Streuobstwiesen. Die stadteigenen Streuobstwiesen werden im Rahmen des Streuobstwie- senkonzeptes sukzessive in einen guten Zustand versetzt. Da einzelne Ortsverwaltungen ihre Flächen in Teilen in Eigenregie verwalten, kann sowohl das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, als auch das Liegenschaftsamt beratend aktiv werden. Die Umsetzung sollte aus eigener Kraft erfolgen. Für ausgewählte Flächen in Schutzgebieten oder auf sonstigen geschützten Flächen sind finanzielle Förderungen möglich. Gerne arbeitet die Stadtverwaltung mit Initiativen mit Langzeitarbeitslosen und Suchtkranken zusammen. Es gilt zu beachten, dass die Arbeiten auf einen langen Zeitraum angesetzt werden sollten, mit Verantwortung einhergehen und körperlich sehr anstrengend sind. In der Praxis stellt sich die Situation derzeit so dar, dass die Obstbaumpflege oder Nachpflanzung z.B. an die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH vergeben werden könnte, wenn dort genügend geeignete Personen für diese Arbeiten auch über die Arbeitsförderungsbetriebe hinaus zur Verfügung stehen. Dies ist leider derzeit nicht der Fall. Sollte sich dies ändern, arbeitet die Stadtverwaltung selbstverständlich gerne mit Institutionen zusammen, welche erfahren mit Menschen in der beruflichen Wiedereingliederung sind, bei Bedarf gerne unter fachlicher Anleitung des Liegen- schaftsamtes. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Die Kosten trägt das Land Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 07.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit