Fortschreibung der Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile

Vorlage: 2019/0472
Art: Antrag
Datum: 30.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.05.2019

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Antrag ist erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 294_Antrag CDU_Fortschreibung Rahmenplanung für Karlsruher Höhenstadtteile
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 27.02.2019 Vorlage Nr.: 294 Verantwortlich: - Fortschreibung der Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 7 X Kurzfassung Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt folgenden Beschluss des Ortschaftsrates: Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, die Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile zu aktualisieren und fortzuschreiben. Außerdem soll ein Zwischenstand zu den umgesetzten und lau- fenden Punkten abgegeben werden. Begründung: In den Jahren 2013 und 2014 wurde unter Einbindung der Bevölkerung die Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile erarbeitet und im Januar 2015 beschlossen. In den letzten Jahren wurden in Wettersbach und den anderen Höhenstadtteilen einige der erarbei- teten Ziele in Angriff genommen und teilweise umgesetzt. Wir bitten daher um eine Berichterstat- tung über den aktuellen Stand der erledigten und in Bearbeitung befindlichen Planungen. Außerdem soll die Rahmenplanung fortlaufend fortgeschrieben werden, um Veränderungen und neue Erfordernisse in die Planung aufzunehmen. Um das Ziel der anstehenden Verkehrswende/Mobilitätswende auch in den Bergdörfern zu erreichen, ist bspw. ein Verkehrsentwicklungskonzept zu erstellen. Hier soll zur Verkehrsminderung besonders das Thema Mobilitätsknoten mit allen Möglichkeiten der Verknüpfung der verschiede- nen Verkehrsarten in die Planung aufgenommen werden. Auch zum Thema „Klimaneutrales Wettersbach“, welches für uns als CDU/FW-Fraktion ein kla- res Ziel darstellt, gibt es neue Aspekte, die weitergehenden Überlegungen erfordern. Wir regen außerdem an, im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung die Bevölkerung einzubin- den und einen Überblick über die laufenden Maßnahmen aller Höhenstadtteile zu geben. unterzeichnet von: Marianne Köpfler, Fraktionsvorsitzende und Roland Jourdan

  • Vorl.Nr. 294_STN CDU_Fortschreibung Rahmenplanung für Karlsruher Höhenstadtteile
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 27.02.2019 Vorlage Nr.: 294 Verantwortlich: Stadtplanungsamt Fortschreibung der Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 7 x Kurzfassung Eine Fortschreibung des Rahmenplans ist aus unserer Sicht, gerade einmal vier Jahre nach seiner Ver- abschiedung, nicht zielführend. Vielmehr sollten zu diesem Zeitpunkt die begrenzten personellen Res- sourcen darauf verwendet werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung zu bringen und im Einzelfall auf veränderte Anforderungen zu reagieren. Im Februar 2018 wurde dem Gemeinderat unter dem Titel „Monitoring Rahmenplan Höhenstadtteile“ der Sachstand vorgestellt. Eine nächste, umfassende Berichterstattung ist für 2020 geplant. Der aktu- elle Sachstand der Wettersbacher „Lupen“ ist auf den folgenden Seiten dargestellt. Die Umsetzung derselben wird aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten getrennt betrachtet und verfolgt. Von einem vom Karlsruher Verkehrsentwicklungsplan separaten Verkehrsentwicklungskonzept für die Höhenstadtteile ist abzuraten. Das Thema „Klimaneutrales Wettersbach“ wird seit 2016 und noch bis Sommer 2019 durch die Maß- nahmenumsetzung aus dem energetischen Quartierskonzept von der KEK begleitet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Wählen Sie ein Element aus. Kontierungsobjekt: Wählen Sie ein Element aus. Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein x ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein x ja durchgeführt am 07.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit Seite 2 Rahmenplan-Lupen im Bereich Grünwettersbach: 1. Stadtbahnverlängerung in Richtung der Höhenstadtteile/Bergdörfer Anbindung der Höhenstadtteile an den schienengebundenen ÖPNV als langfristige Option, Er- schließung der Höhenstadtteile auch für die Erholungsnutzung der Stadt Karlsruhe. StPlA (Verkehr): Diese Erweiterung des Schienennetzes ist Bestandteil des Nahverkehrsplans. Die Planung ruht momentan. 2. Radwegeanbindung abseits der L 623 Aufbau einer Radwegeverbindung abseits der L 623 mit dem Ziel einer verbesserten Anbindung der Höhenstadteile an das Radwegenetz in der Rheinebene unter den Aspekten der Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Komforts der Anbindung und der Verbesserung der Erschließung der Höhenstadtteile für die Erholungsnutzung der Stadt Karlsruhe. StPlA (Verkehr): Der heutige schmale Gehweg entlang der L 623 soll für den Fuß- und Radverkehr analog des Wegs an der Tiefentalstraße ausgebaut werden. Da es sich um eine Landesstraße au- ßerorts handelt ist das Regierungspräsidium zuständig. Das Tiefbauamt übernimmt für das RP die Planungen. Es wurden verschiedene Varianten, auch abseits der L 623, geprüft. Aus verschiedenen Gründen wie fehlende soziale Kontrolle, Steigungen und Wegestandard/Beleuchtung (die aus Na- turschutzgründen nicht verbessert werden können), soll der direkte Weg entlang der L 623 ausge- baut werden. Die bestehenden Wege abseits der L 623 sind selbstverständlich auch weiter nutz- bar. 3. Qualifizierung der historischen Bausubstanz entlang der Straße Am Wettersbach, Such- raum für Sanierungsgebiet Sicherung der historischen Gebäudequalität, Modernisierung, energetisches Update, punktuelle Neuordnung in den rückwärtigen Bereichen durch Herausnahme von Nebengebäuden, Entwick- lung von Sichtfenstern in die Tiefe zum Freiraum des Wetterbachs. StPlA (Sanierung): Das Gebiet „Grünwettersbach“ wurde mit Bescheid vom 18. März 2015 in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) aufgenommen. Der Bewilli- gungszeitraum wurde vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2024 befristet. Die bislang bewilligte Finanzhilfe in Höhe von 1,5 Mio Euro ist durch die bereits durchgeführten Maßnahmen aufgebraucht. Aktuell wurde im März 2019 eine weitere Finanzhilfe (60% Bund- Land) in Höhe von 1,6 Mio Euro bewilligt. Das Sanierungsgebiet "Grünwettersbach" wurde auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB am 24. November 2015 förmlich festgelegt und umfasst im Wesentlichen den historischen Ortskern von Grünwettersbach. Die Satzung wurde mit der Bekanntmachung am 4. Dezember 2015 rechtskräftig. In einem breit angelegten Bürgerdialog wurde eine Reihe von Sanierungszielen/Maßnahmen ent- wickelt und festgelegt, von denen bislang folgende durchgeführt werden konnten:  Umnutzung der denkmalgeschützten ehemaligen Heinz-Barth-Grundschule zur Kinderta- gesstätte sowie Gestaltung der Freiflächen. Die Maßnahme stellt einen wesentlichen Bei- trag zur Identitätsbildung und Sicherung bzw. Aktivierung der historischen Gebäude dar.  Grunderwerbe im Bereich des Nahversorgungszentrums (Grundstücke Am Wetterbach 103+105) zur Attraktivierung des Nahversorgungszentrums (städtebaulicher Auftakt, Schaffung eines öffentlichen Platzes ggf. mit Brückenschlag zur Wegeverbindung, Ent- schärfung der Hochwasserproblematik, Beseitigung Gehwegengstelle an der Ortsdurch- fahrt).  Grunderwerb von Schlüsselgrundstücken zur Umsetzung des geplanten Dorfplatzes am Wettersbach zur Verbesserung der Erlebbarkeit des Freiraums (Grundstücke Am Wetter- bach 79+81). Für ein weiteres Grundstück werden Verhandlungen geführt. Seite 3  Gebäudeabbrüche zur Neuordnung der genannten Grundstücke.  Aufstellung des Bebauungsplans „Grünzug am Wettersbach“ zur Sicherung der Wegever- bindung entlang des Wettersbaches und des Dorfplatzes am Wettersbach und zur Sicher- stellung der Umsetzbarkeit der wesentlichen Sanierungszielsetzung „Qualifizierung der 2. Reihe“ (Wegeverbindung und Dorfplatz am Wettersbach/Erlebbarkeit der Freiflächen); Aufstellungsbeschluss am 17. März 2016. Zur Qualifizierung der historischen Bausubstanz besteht für private Gebäudeeigentümer im Sanie- rungsgebiet die Möglichkeit, Zuschüsse für eine umfassende Gebäudeerneuerung im Hinblick auf bautechnische, energetische und gestalterische Aspekte zu erhalten. Um die Sanierungsquote zu erhöhen und höhere Förderanreize zu schaffen, wurden im Oktober 2018 die Förderrichtlinien vereinfacht und die Förderquote einheitlich auf 35 Prozent der zuschussfähigen Kosten angeho- ben sowie die Zuschussobergrenze an die Anzahl der Wohneinheiten gekoppelt. Bislang wurden mit 17 interessierten Gebäudeeigentümern Erstberatungen für eine umfassende Gebäudeerneuerung durchgeführt. Hieraus haben sich fünf vertragliche Vereinbarungen (Moder- nisierungsvereinbarungen) ergeben. Eine Maßnahme ist abgeschlossen. 4. Weiterführung der Fußwegeverbindung östlich der historischen Bebauung entlang des Wetterbachs zum Aufbau einer durchgängigen Wegeverbindung in zweiter Reihe parallel zur Ortsdurchfahrt. Entwicklung eines Freiraumangebotes mit Bezug zum Bachlauf des Wetterbachs, bspw. ein Kin- derspielplatz im Kontext der östlich angrenzenden Hanglage. StPlA (Sanierung): Die Weiterführung der Wegeverbindung entlang des Wettersbachs ist wesentli- ches Sanierungsziel zur Qualifizierung der „zweiten Reihe“ im Hinblick auf die Erlebbarkeit des Freiraums und die Umsetzung einer durchgängigen Wegeverbindung. Wie in Punkt 3 dargelegt, wurde zur Sicherung u.a. dieser Zielsetzung am 17. März 2016 der Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“ aufgestellt. Grunderwerbe wurden bislang nicht getätigt. Zuvor ist zu klären, inwie- fern eine Hochwasserlinie (HQ 100 ) zu berücksichtigen ist. Der Weg soll als Anlagenweg im Gewäs- serrandstreifen im Zuge einer naturnahen Gestaltung des Gewässerrandstreifens geführt werden. Der geplante Dorfplatz am Wettersbach soll multifunktional als Aufenthaltsort und für kleinere Dorffeste genutzt werden können. Die Etablierung eines Kinderspielplatzes in der Hanglage wurde zugunsten des geplanten Dorfplatzes zurückgestellt. 5. Akzentuierung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Gestaltung des Öffentlichen Raums Herausarbeiten der zentralen Ortsdurchfahrt durch besondere Gestaltungselemente und Möblie- rung im Öffentlichen Raum, Akzentuierung durch besondere Beleuchtung. StPlA (Stadtbild): Derzeit gibt es hierfür keine Planung. Der Rad- und Gehweg entlang der L 623 soll ausgebaut werden (siehe Punkt 2). Da es sich um eine Landes- und Umgehungsstraße handelt, ist der Gestaltungsspielraum aber sehr begrenzt. 6. Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt Am Wetterbach Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Lärmbelastung durch Etablierung einer Zo- ne 30 im zentralen Bereich der Ortsdurchfahrt - dies auch als Qualitätssicherungsinstrument zur Vermeidung von Leerständen und einem Downgrading der angrenzenden historischen Bebauung. Ordnen der Parkierung als tempobremsende Maßnahme. StPlA (Verkehr): Tempo 30 auf der gesamten Ortsdurchfahrt und für 24 h ist laut Umweltamt auf einer klassifizierten Straße (Landesstraße) nicht möglich. Hier wurden bereits bei der Herstellung des aktuellen Zustandes alle Möglichkeiten ausgereizt. Für die Zeit der Bauarbeiten auf der A8 wird aber durchgehend Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt verfügt. Seite 4 7. Westliche Gehwegseite Am Wetterbach Qualifizierung des Gehwegs auf der westlichen Seite der Straße Am Wetterbach zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Hinterfragen der Rampe hinauf zum Lindenplatz. StPlA (Verkehr): Unter dem Lindenplatz befindet sich ein Wassertank (Löschwasser), der bei der Schaffung eines Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt entfernt werden müsste. Dies wurde auch im Rahmen des Sanierungsverfahrens geprüft und abgelehnt. Da auch eine Einengung der Fahr- bahn aufgrund der Umleitungsstrecke für die A8 nicht in Frage kommt, wurde ein Gehweg hinter der östlichen Bebauung, entlang des Wetterbaches, vorgeschlagen (Sanierungsmaßnahme). 8. Update des Lindenplatzes als Aufenthaltsraum oberhalb der Straße Am Wettersbach Qualifizierung der Aufenthaltssituation, Update der Möblierung und der freiraumplanerischen Ge- staltung. StPlA (Sanierung): Diese Zielsetzung wurde im Zuge der Definition der Sanierungsziele modifiziert. In der Diskussion um den Lindenplatz wurde festgestellt, dass dieser Platz aufgrund seiner lärmbe- lasteten Lage direkt an der stark befahrenen Ortsdurchfahrt keine besondere Aufenthaltsqualität bieten kann. Aufgrund dessen wurde ein Standort für einen Dorfplatz, der Aufenthaltsqualität bie- tet, gesucht und am Wettersbach in „zweiter Reihe“ gegenüber dem Lindenplatz identifiziert (vgl. Punkt 3). Der Lindenplatz soll nun für Parkierungszwecke optimiert werden. 9. Prüfung der Option einer Busverbindung zwischen Hohenwettersbach und Grünwetters- bach auf einer Trassenführung abseits der Hohenwettersbacher Straße durch Nutzung des Autobahn- durchlasses und Weiterführung über die Heidenheimer Straße. StPlA (Verkehr): Hierzu gibt es derzeit keine Überlegungen von Seiten der Verkehrsbetriebe. 10. Gestaltung des Öffentlichen Raums am südlichen Ende der Straße Am Wetterbach Gestaltung des Öffentlichen Raums als Abschluss des südlichen Endes der zentralen Ortsdurch- fahrt als Beitrag zur Qualifizierung der vorhandenen Einzelhandelsangebote und als Merkzeichen des Beginns /Endes der historisch geprägten Ortsdurchfahrt. Siehe Punkt 5. 11. Nachnutzung des Schulgebäudes als besonderer Ort der Bergdörfer Zumindest partielle Nachnutzung der historischen Bausubstanz durch kulturelle Nutzung oder Bil- dungsangebote (Musikschule, VHS), welche in ihrer Angebotsstruktur auf die gesamten Bergdör- fer ausgerichtet sind. Chance der Etablierung eines neutralen Ortes (kein Rathaus!) als erster ge- meinsamer Ort der Bergdörfer. Kritische Prüfung der Umsetzungsfähigkeit und Kosten bspw. für Barrierefreiheit etc.. Abstimmung der Nachnutzung mit der Nachnutzung des alten Schulhauses in Palmbach. Prüfung der Option eines Generationenwohnens und möglichen Andockens von weiteren Ge- meinwesensnutzungen an das Generationenwohnen. Nachnutzung des Ostteils des Grundstücks mit Wohnbebauung im Zuge der Innenentwicklung. Stellungnahme HGW (OV We): Das Gebäude der ehemaligen Heinz-Barth-Schule wurde 2017 in eine Kindertagesstätte umgebaut. Die Nutzung der östlichen Fläche des Grundstücks einschließlich Schulgarten und Pavillongebäude ist noch offen. Der Schulgarten wird an die KiTa pro liberis tem- porär verpachtet. 12. Etablierung eines Vollsortimenters für die Höhenstadtteile zur langfristigen Absicherung der Nahversorgungssituation in den Höhenstadtteilen mit Ziel einer verbesserten ÖPNV zur Erhöhung der Erreichbarkeit der Nahversorgungseinrichtung. Seite 5 StPlA und Wifö: An der Wiesenstraße, südlich der Feuerwehr, soll ein Lebensmittelvollsortimenter entstehen. Die dafür notwendigen Flächen wurden durch die Stadt Karlsruhe erworben, im Okto- ber 2018 ging aus einer öffentlichen Ausschreibung eine Investoren-Betreibergemeinschaft hervor. Die Verhandlungen mit dem Investor sowie Vorbereitungen für eine Mehrfachbeauftragung zur Gestaltung und für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan laufen derzeit. 13. Beleuchtung der Wegeverbindung nördlich der L 623 und weitere freiraumplanerische Aufwertung des als Verbindungselement funktionierenden Frei- raums Siehe Punkt 5. Rahmenplan-Lupen im Bereich Palmbach: 14. Sicherung eines Nahversorgungsangebotes nach Entwicklung eines Vollsortimenter-Angebotes in Grünwettersbach. Wifö: Der zukünftige Betreiber des geplanten Vollsortimenters in Grünwettersbach hat das Kon- zept des Marktes bewusst so entwickelt, dass der kleinere Markt in Palmbach auch neben einem neuen, zeitgemäßen Lebensmittelvollsortimenter funktionieren kann. Wenn beide Märkte aus ei- ner Hand betrieben werden, sieht der zukünftige Betreiber die Möglichkeit, durch ein abgestimm- tes Gesamtkonzept auf beiden Flächen erfolgreich zu agieren. 15. Aufwertung des Straßenraums der Henri-Arnaud-Straße als historische Achse in Nord-Süd-Richtung und als Verbindungselement zwischen den historischen Gebäuden Palmbachs. Ausbildung eines Achsenkreuzes zwischen dem Freiraum des Angers ent- lang der L 623 und des Straßenraums. StPlA: Siehe Punkt 5. 16. Prüfung einer Nachnutzungsoption eines Teils des Schulhauses als Bürgerhaus /Raum für Veranstaltungen. Kritische Prüfung der not- wendigen Investitionen und Abprüfung gegenüber Nachnutzungsoptionen des alten Schulhauses in Grünwettersbach. Stellungnahme HGW (OVWe): In das Gebäude der Waldenserschule ist 2014 das Badische Schul- museum eingezogen. Das Gebäude ist somit vollumfänglich genutzt. Weitere Optionen bestehen nicht mehr und sind auch nicht geplant. 17. Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt der L 623 Etablierung einer Zone 30 im zentralen Bereich der Ortsdurchfahrt - dies auch als Qualitätssiche- rungsinstrument zur Vermeidung von Leerständen und einem Downgrading der angrenzenden historischen Bebauung. Ordnen der Parkierung als tempobremsende Maßnahme Siehe Punkt 6. 18. Nutzen der im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwicklungsflächen zur weiteren gewerblichen und in Teilen auch wohnbaulichen Entwicklung in einer integrierten Lage unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung der angrenzenden Wohnbauflächen und der für die siedlungsnahe Erholungsnutzung wichtigen Wegebeziehungen in Richtung Brücke über die A8. Seite 6 StPlA: Im März 2019 hat der Planungsausschuss nach Vorberatung im Ortschaftsrat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ gefasst, der eine Arrondierung des östlichen Ortsrandes durch Wohnen mit ergänzenden Nutzungen vorsieht. Die geplante gewerbliche Baufläche an der Ochsenstraße/ Untere Kohlplatte ist weiterhin im Ent- wurf Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030 enthalten. 19. Einbindung der Historie in die Freiraumgestaltung in Form einer vertiefenden Information über die Geschichte der Waldenser in Palmbach. StPlA (Stadtbild): 2015 wurde der Waldenserweg und Waldenserplatz mit dem von den Künstlern Barbara Jäger und OMI Riesterer entworfenen Waldenserdenkmal eingeweiht. Entlang des Wal- denserweges erzählen 24 Schautafeln an 12 Plätzen die Geschichte der Waldenser rund um die historischen Stätten und Gebäude von Palmbach. 20. Aufwertung des angerförmigen Freiraums zwischen Talstraße und Waldenserstraße als multifunktionaler Raum mit Erschließungs-, Aufenthalts- und Freiraumfunktion, Aufgabe der Höhenversprünge zur Talstraße, Entwicklung eines durchlaufenden Niveaus entlang der Wal- denserstraße, Qualifizierung der Möblierung und der Beleuchtung, Einbinden des Waldenser- denkmals in die Freiraumgestaltung Siehe Punkt 19. 21. Weiterentwicklung des P&R-Angebotes im Umfeld des bisherigen Parkplatzes. StPlA (Verkehr): Das Regierungspräsidium plant die Erweiterung des P+R-Parkplatzes an der Auto- bahnauffahrt Karlsbad (L 609). Wann die Maßnahme umgesetzt werden soll, ist nicht bekannt. 22. Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Anbindung an den Radweg entlang der L 609 durch ein Radwegeangebot zwischen dem Ortsausgang Palmbach und dem Kreuzungspunkt mit der L 609 mit Aufbau einer Querungshilfe zur Verbesserung der Anbindung des Erholungs- und Landschaftsraumes in Richtung Karlsbad. Verbesserung der Radwegeanbindung von der Ortslage Palmbach bis zum Radweg Stupferich- Waldbronn entlang der L 609 StPlA (Verkehr): Das Radnetz- und (zukünftige) Wegweisungskonzept sieht von Palmbach aus die Strecke von Auf der Römerstraße/Talstraße über den Weg am Rückhaltebecken durch die Rudolf- Link-Straße und Langensteinbacher Straße Richtung Waldbronn vor. Die Querung der L 609 er- folgt an der bestehenden signalisierten Querungsmöglichkeit knapp außerhalb des Karlsruher Stadtgebiets (Langensteinbacher Straße/L 609/L 623). Es ist nicht geplant, in Verlängerung von Auf der Römerstraße eine weitere Querung mit dorthin führendem Geh- und Radweg zu bauen. Nach Stupferich können Radfahrende auch an PI vorbei unter der Autobahn hindurch und dann nordwestlich der Landesstraße radeln. Seite 7 Verkehrsentwicklungskonzept StPlA (Verkehr): Karlsruhe hat einen Verkehrsentwicklungsplan, der auch die Höhenstadtteile beinhal- tet und welcher mit dem Rahmenplan der Höhenstadtteile rückgekoppelt wurde. Von einem losgelös- ten, separaten Verkehrsentwicklungsplan für die Höhenstadtteile sollte abgeraten werden. Ziel des Verkehrsentwicklungsplanes ist es, nachhaltige Mobilität zu fördern, was der sog. Verkehrs- /Mobilitätswende entspricht. Dieses Ziel wird auch für die Höhenstadtteile verfolgt. Oberste Priorität haben hierbei Maßnahmen, die die 5-Minuten-Stadt unterstützen. In zweiter Priorität stehen Maß- nahmen, die ein gutes ÖPNV- und Radangebot fördern. Und in dritter Priorität Maßnahmen, die den verbleibenden Kfz-Verkehr verträglich abwickeln wie z. B. Tempolimits. All dies wird aufbauend auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Rahmenplan weit möglichst umgesetzt. Das Thema der multimodalen Verknüpfungspunkte mit dem Ziel der CO2-Einsparung bzw. der Ver- kehrsminderung wird mit dem Projekt regiomove bearbeitet. Hier wird in Zusammenarbeit mit For- schungseinrichtungen untersucht, wo Mobilitätsknoten eine nachhaltige Wirkung entfalten. Die Er- gebnisse stehen noch aus, jedoch ist absehbar, dass diese Mobilitätsknoten an Verknüpfungsknoten mit regionaler ÖPNV-Anbindung am sinnvollsten sind. "Klimaneutrales Wettersbach" Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK): Die KEK begleitet die Maßnahmenumsetzung aus dem energetischen Quartierskonzept seit 2016 und noch bis Sommer 2019 mit dem KfW-geförderten Sanierungsmanagement. Derzeit untersucht das Sanierungsmanagement auch, ob sich Wettersbach mit den Gebäudesanierun- gen der letzten zwei Jahren bereits auf dem Zielpfad zu einem klimaneutralen Wettersbach befindet. Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist für maximal zwei weitere Jahre möglich und wird von der KEK nach wie vor angestrebt, da Akzeptanz und Beteiligung der Akteure in Wettersbach sehr hoch sind. Der Förderantrag ist vorbereitet. Die Regularien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die eine attraktive Förderung ermöglicht (Zuschuss in Höhe von 65% der Kosten), verlangen jedoch auch einen entsprechenden Eigenanteil der Stadt in Höhe von 35% des Gesamtvolumens (entspricht ca. 30.000 €). Eine diesbezügliche Entscheidung ist bei der Stadt noch nicht gefallen. Eine wichtige Maßnahme des Quartierskonzepts, die Machbarkeitsstudie "Nahwärme Wettersbach", wurde an das Karlsruher Planungsbüro "Team für Technik" vergeben. Die Arbeiten haben begonnen und werden von einem Arbeitskreis in Wettersbach begleitet. Es werden sowohl die bestehende Be- bauung als auch die Einbindung des Neubaugebiets untersucht und bewertet werden. Schließlich wird derzeit sondiert, ob und wie auf einer ausgewiesenen Vorrangfläche für Photovoltaik entlang der Au- tobahn A8 eine Freiflächenanlage für Solarstrom für Wettersbach zu realisieren ist.